Doppelbesteuerungsabkommen mit Taiwan

Die Bundesregierung will Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Taiwan vermeiden.

Ein entsprechendes Abkommen wurde von beiden Seiten verhandelt und von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9690) vorgelegt.

"Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen", wird erläutert. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 22.5.2012