Abbau der kalten Progression: Merkel warnt Länder vor Blockade

Dem "Hamburger Abendblatt" sagte Merkel, die Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge sei durch verfassungsrechtliche Vorgaben vorgeschrieben.

"Wenn die existenziellen Lebenshaltungskosten steigen, muss auch der steuerliche Grundfreibetrag steigen", betonte Merkel. Nach dem Grundgesetz müsse diese Korrektur vorgenommen werden, "der sich auch die Länder nicht verschließen dürfen", so Merkel weiter.

Der Bundesrat muss am 11. Mai über ein Steuerentlastungsgesetz im Umfang von sechs Milliarden Euro entscheiden. Das Gesetz sieht einen höheren Grundfreibetrag und eine Tarifänderung vor, um die sogenannte kalte Progression abzumildern. Die kalte Progression entsteht, wenn eine Lohnerhöhung nur den Preisanstieg ausgleicht. Die Koalitionspläne drohen in der Länderkammer am Widerstand von SPD und Grünen zu scheitern. Auch unionsgeführte Länder haben Bedenken.

Merkel wies darauf hin, dass der Bund einen Teil der Kosten zur Abmilderung der kalten Progression übernehmen werde. Sie betonte: "Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Bekämpfung der kalten Progression – das ist ein Paket. Die Länder haben alle Gründe, ihm zuzustimmen."

Merkel appellierte an die Länder, auch der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung zuzustimmen. Für die Energiewende sei das eine enorm wichtige Maßnahme mit einem gewaltigen Potenzial, um Energie einzusparen. "Wenn die Länder dem Paket zustimmen, entstehen durch die Förderung zwar zunächst Steuermindereinnahmen, allerdings bekommen Handwerker dann mehr Aufträge und es werden mehr Produkte für die Sanierung gekauft", so Merkel. "Das kurbelt die Wirtschaft an. Dies führt wiederum zu zusätzlichen Steuereinnahmen, die in die Haushalte – auch der Länder – zurückfließen".

dpa
Schlagworte zum Thema:  Steueränderungen, Kalte Progression