Koalition vor Kompromiss über Wehrsold-Besteuerung
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll beim freiwilligen Wehrdienst nur noch der Gehaltsbestandteil "Wehrsold" steuerfrei gestellt werden. Dies betreffe im Monat etwa 280 bis 350 EUR, hieß es. Die weiteren Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen künftig hingegen steuerpflichtig sein.
Beim Bundesfreiwilligendienst wird künftig das gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt - derzeit monatlich maximal 336 Euro. Weitere Bezüge wie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind dann steuerpflichtig. Ein Großteil der 37.000 "Bufdis" ist im Rahmen des steuerfreien Einkommens von jährlich 8.004 Euro nicht betroffen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte mit ursprünglichen Plänen zur Besteuerung des freiwilligen Wehrdienstes für Proteste auch aus der Koalition gesorgt. Diese hätten für die 20.000 betroffenen Soldaten nach Expertenberechnung Einbußen von maximal 459 Euro bedeutet. Im Gegenzug wollte Schäuble die Eltern um 1.104 Euro, also mehr als den doppelten Betrag, entlasten. Widerstand kam auch von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU).
Korrekturen hatte auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verlangt. So sollten als weitere Maßnahme zur Steuervereinfachung Unternehmen ihre Rechnungen und Belege künftig nur noch fünf Jahre lang aufbewahren müssen statt wie bisher zehn Jahre - dieser Punkt soll dem Vernehmen nach nun gesondert geregelt werden. Auch ist die Rede von einer Verkürzung auf nur acht Jahre. Eine Fünf-Jahres-Frist wäre auch den Ländern zu teuer wegen Mindereinnahmen von drei Milliarden Euro.
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