BMF Mitteilung

Elektronische Steueranmeldungen für Versicherungs- und Feuerschutzsteuer


Steueranmeldungen für Versicherungs- und Feuerschutzsteuer

Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungssteuer sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege über das BZSt-Online-Portal abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern und dort unter der Rubrik "Versicherung- und Feuerschutzsteuer", siehe "Elektronische Abgabe".

Unter Anderem stellt das BZSt ein Merkblatt zum Verfahren zur Verfügung und verweist mit einem Link zu dem erforderlichen Zulassungsantrag.

BMF, Mitteilung v. 1.5.2012

Schlagworte zum Thema:  Versicherungssteuer
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion