Serie
11.04.2019
"Harter" Brexit und Steuerrecht
Im entworfenen Fall unterhält die A-GmbH regen Handel mit Großbritannien. Sie produziert die Waren in Deutschland und liefert die fertigen Waren nach Großbritannien, um sie dort über Vertriebspartner zu verkaufen. Dazu unterhält die A-GmbH in Großbritannien ein Konsignationslager, aus dem die Vertriebspartner die Waren bei Bedarf entnehmen.
mehr