Am 05.09.2018 hat der BFH sieben Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Minderung des Sonderausgabenabzugs durch Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen | Prämienzahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern gewährt, stellen Beitragsrückerstattungen dar, die die Sonderausgaben reduzieren. | |
Personalrabatt durch ein Vertriebsunternehmen | Derjenige, der eine Ware oder Dienstleistung nach den Vorgaben seines Auftraggebers vertreibt, kann vertreibender Arbeitgeber i.S. des § 8 Abs. 3 EStG sein. | |
Kein ermäßigter Steuersatz für "Dinner-Show" | Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste ("Dinner-Show") unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt. | |
Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen | Bei zeitlich abwechselnder Nutzung eines Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten sachgerecht. | |
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen | Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird. Eine Abstempelung von Kennzeichen war - bei Zulassung im Juli 2008 - für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich | |
Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen | Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe "Rechteübertragung" und "Softwarenutzung" enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. | |
Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses | Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses für Zeitaufwand gem. § 41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 12, Nr. 26 EStG. Der Freibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG ist ein Jahresbetrag, der nur einmalig für sämtliche Einkünfte i.S. dieser Vorschrift zu gewähren ist. |
Alle am 29.08.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen