Auswirkung nachträglicher Kaufpreisherabsetzung bei der Grunderwerbsteuer
Im Streitfall hatte die Steuerpflichtige ein Grundstück erworben und mit dem Veräußerer innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb nachträglich eine Minderung des Kaufpreises vereinbart. Daraufhin begehrte sie die nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO aufgrund des nach ihrer Ansicht in Form der Kaufpreisminderung nachträglich eingetretenen rückwirkenden Ereignisses.
Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab, da die nachträgliche Änderung des Kaufpreises den ursprünglich entstandenen Steueranspruch unberührt lasse. In derartigen Fällen komme nur eine Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides gem. § 16 Abs. 3 GrEStG in Betracht. Im Streitfall kam die Vorschrift jedoch (unstreitig) nicht zur Anwendung, da der Änderungsantrag nach § 16 GrEStG nicht innerhalb der Festsetzungsfrist gestellt worden war.
Wann liegt ein steuerlich rückwirkendes Ereignis vor?
Das Finanzgericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamts und wies die eingelegte Klage ab. Wird die Gegenleistung – wie im Streitfall – durch den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsschluss herabgesetzt, so stellt diese Vereinbarung nach Auffassung des Finanzgerichts kein steuerlich rückwirkendes Ereignis i. S. d. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Denn die nachträgliche Aufhebung von Grunderwerbsteuerbescheiden nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO setzt voraus, dass das grunderwerbsteuerrechtliche Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam war oder nachträglich durch Anfechtung unwirksam geworden ist. Dagegen stellt die Ausübung von vertraglichen oder gesetzlichen Gestaltungsrechten (Rücktritt oder Wandlung) kein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit dar.
Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts entsprechend, wenn – wie im Streitfall – die nachträgliche Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen einer Kaufpreisminderung begehrt wird. Auch in diesem Fall ist eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht möglich, denn auch die Ausübung des Gestaltungsrechts der Minderung ist kein Ereignis, das auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs zurückwirkt.
Revision beim BFH
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, weil zu der Frage, ob die Herabsetzung des Kaufpreises innerhalb der Zweijahresfirst des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt, bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung besteht.
Zwischenzeitlich wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az beim BFH II R 15/18). In gleich gelagerten Fällen sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das anhängige Revisionsverfahren Verfahrensruhe (§363 Abs. 2 AO) geltend gemacht werden.
FG München, Urteil v. 11.4.2018, 4 K 103/18, Haufe Index 11875832
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
345
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
198
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
179
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
109
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
94
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
90
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
83
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
82
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
80
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
-
Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
-
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
-
Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
-
Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
-
Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026
-
Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren
20.07.2026
-
Dauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund
20.07.2026
-
Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17.07.2026
-
Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
17.07.2026