Zusammenarbeit zwischen Finanzämtern und Vereinen
Es geht um folgende fünf Maßnahmen:
- "Leitfaden für Vereine": Dieser ist online abrufbar und wird zudem an alle Vereine des Bundeslandes verschickt.
- Interne Handlungsanleitung: Finanzämter sollen dieses als Grundlage der Fallbearbeitung nehmen und so für eine einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Land sorgen.
- Newsletter: Für Vereine wird ab sofort ein Newsletter eingerichtet.
- Vereinstag: Jährlich soll ein Aktionstag für Vereine stattfinden.
- Sprechzeiten ohne Termin: Vereinsvertreter können sich künftig ohne Terminabsprache in einem bestimmten Zeitfenster bei den Finanzämtern beraten lassen können.
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 25.9.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
340
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
334
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
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