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07.08.2019
FG Kommentierung
Das FG Münster entschied, dass Arbeitnehmer die anteiligen Kosten für ihre heimische Garage nicht vom 1 %-Vorteil ihrer privaten Dienstwagennutzung in Abzug bringen können, wenn das Fahrzeug freiwillig, also ohne Verpflichtung durch den Arbeitgeber, in der Garage abgestellt wird.
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