Amtliches Muster zum Investmentanteil-Bestandsnachweis veröffentlicht
Umfang der Steuerbefreiung und Nachweis
Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMF-Schreiben v. 28.9.2018 geändert. Der Umfang der Steuerbefreiung eines Investmentfonds nach § 8 Abs. 3 InvStG aufgrund steuerbegünstigter Anleger richtet sich nach dem Anteil, den die steuerbegünstigten Anleger am Gesamtbestand der Investmentanteile eines Investmentfonds halten. Für die Steuerbefreiung ist ein Nachweis erforderlich, ein sog. Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG.
Depotführende Stelle erstellt Bescheinigung
Das amtliche Muster für den Investmentanteil-Bestandsnachweis wurde veröffentlicht. Die depotführenden Stelle des Anlegers muss nach Ablauf des Kalenderjahres nach amtlichem Muster eine Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Investmentanteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs oder der Veräußerung von Investmentanteilen während des Kalenderjahres erstellen.
BMF, Schreiben v. 28.9.2018, IV C 1 - S 1980-1/16/10012 :009, aktuell: BMF, Schreiben v. 7.8.2019, IV C 1 - S 1980-1/16/10012 :009
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