BMF

Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Bei der Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte gibt es nach dem Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) Umsatzsteuervergünstigungen. 

USA Flagge weht im Wind

Verwendung von Kreditkarten 

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung erleichtern soll. Mit diesem Verfahren werden Umsatzsteuervergünstigungen ermöglicht. Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zu dem Verfahren. 

BMF, Schreiben v. 14.8.2019, III C 3 - S 7492/19/10002 :003 


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , BMF-Schreiben
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