BMF

Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut


Umsatzsteuervergünstigungen: NATO-Truppenstatut

Bei der Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte gibt es nach dem Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) Umsatzsteuervergünstigungen. 

Verwendung von Kreditkarten 

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung erleichtern soll. Mit diesem Verfahren werden Umsatzsteuervergünstigungen ermöglicht. Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zu dem Verfahren. 

BMF, Schreiben v. 14.8.2019, III C 3 - S 7492/19/10002 :003 


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , BMF-Schreiben
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion