Alle am 01.08.2019 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
| Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Abzug der Badrenovierung als Arbeitszimmeraufwand | Die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Raumes (hier: Badezimmer) sind keine das gesamte Gebäude betreffende Kosten. Die Aufwendungen sind daher nicht anteilig bei den Kosten für ein häuslichen Arbeitszimmers abziehbar. | Urteil vom 14.05.2019 - VIII R 16/15 |
Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft | Für die Abfärberegelung bei Beteiligungseinkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG gilt keine Bagatellgrenze; umqualifizierte gewerbliche Einkünfte unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer. | Urteil vom 06.06.2019 - IV R 30/16 |
Offenbare Unrichtigkeit bei elektronischer Erklärungsabgabe | Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Bescheidkorrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit gelten auch bei Einreichung elektronischer Steuererklärungen (hier: versehentlich unterlassene Angaben in der KSt-Erklärung zum Erhalt einer Gewinnausschüttung). | Urteil vom 22.05.2019 - XI R 9/18 |
Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter | Bei einem Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter über die Übereignung eines Grundstücks richtet sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt. | Urteil vom 20.02.2019 - II R 28/15 |
Wiedereinsetzung - Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach | Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden. | Beschluss vom 05.06.2019 - IX B 121/18 |
Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008 | Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist, sind keine Kapitalforderungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es handelt sich um Kapitalanlagen mit ausschließlich spekulativem Charakter (sog. Vollrisikopapiere). Laufende Kapitalerträge aus solchen BIP-gebundenen Wertpapieren sind gemäß § 52a Abs. 8 Satz 1 i.V.m. § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG nach dem 31.12.2008 nicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG n.F. steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere vor dem 15.03.2007 erworben wurden. | Beschluss vom 28.05.2019 - VIII R 7/16 |
Zwischengewinne als Verlust i. S.d. § 15b Abs. 1 EStG | Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i.S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das BFH Urteil vom 28.06.2017 - VIII R 57/14, BStBl 2017 II S. 1144). | Urteil vom 07.05.2019 - VIII R 29/15 |
Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten | Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird. | Urteil vom 06.06.2019 - V R 39/17 |
Alle am 25.07.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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