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01.02.2018
EuGH Kommentierung
Eine einheitliche Leistung, die aus mehreren Teilen besteht, für die unterschiedliche Steuersätze gelten würden, wenn sie einzeln erbracht würden, ist mit einem einheitlichen Steuersatz zu besteuern. Das hat der EuGH in einem niederländischen Verfahren entschieden und stellt damit diverse Regelungen im deutschen Umsatzsteuerrecht infrage.
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