Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO
Insolvenz- oder Masseverbindlichkeiten
Vor dem Hessischen FG klagte ein Insolvenzverwalter. Strittig war, ob es sich bei den durch Zahlungseingängen auf dem Konto eines Insolvenzschuldners entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten um Insolvenz- oder Masseverbindlichkeiten gehandelt habe. Für die auf dem Bankkonto des Insolvenzschuldners eingegangenen Zahlungen setzte das Finanzamt Umsatzsteuer gegenüber dem Kläger fest. Dagegen wehrte sich der Insolvenzverwalter erfolgreich. Das Hessische FG gab der Klage statt.
Hessisches FG, Urteil v. 19.11.2019, 6 K 1571/18, veröffentlicht mit Meldung v. 6.2.2020
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