Minderung der Vorsorgeaufwendungen um Bonus der Krankenversicherung
Bonuszahlung der Krankenkasse
Im Urteilsfall ging es um die Frage, inwieweit der als "Bonus" bezeichnete Betrag der privaten Krankenversicherung als die Vorsorgeaufwendungen mindernder Betrag angesetzt werden muss, obwohl im Rahmen der Leistungsabrechnung "Selbstbehalte" in der gleichen Höhe gegengerechnet werden. Das Finanzamt minderte den Sonderausgabenabzug für geleistete Krankenversicherungsbeiträge um die von der Krankenkasse gezahlten pauschalen Bonusbeträge von monatlich 30 EUR. Hiergegen legte die Steuerpflichtige erfolglos Einspruch ein.
Verrechnung mit Krankenversicherungsbeiträgen
Das FG entschied, dass die von der Versicherung geleistete Bonuszahlung in den Streitjahren zu Recht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen der Steuerpflichtigen bzw. der Kinder verrechnet wurde. Denn die im Leistungsfall durch die Krankenversicherung vorgenommene spätere Verrechnung ist von der Bonusauszahlung unabhängig zu beurteilen.
Da nach dem Eingangssatz des § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG nur "Aufwendungen" als Sonderausgaben abziehbar sind, folgt hieraus, sowie aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen, sodass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. Bei den in der Regel jährlich wiederkehrenden Sonderausgaben steht häufig die endgültige Belastung im Zahlungsjahr noch nicht fest, weil dem Steuerpflichtigen nach Ablauf des Veranlagungszeitraums ein Teil der Versicherungsbeiträge zurückerstattet werden kann. In diesen Fällen sind die erstatteten Beträge mit den im Jahr der Erstattung gezahlten gleichartigen Sonderausgaben zu verrechnen, sodass nur der Saldo zum Abzug als Sonderausgaben verbleibt.
Die streitgegenständliche Bonuszahlung stand nach Auffassung des FG in unmittelbarem Zusammenhang mit den Beiträgen zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes, weil sich durch die Bonusgewährung an der Beitragslast der Steuerpflichtigen zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG etwas ändert und weil sie insoweit nicht durch Aufwendungen für den Basiskrankenversicherungsschutz endgültig wirtschaftlich belastet sind. Aufgrund des gewählten Tarifs erhält der Versicherte einen garantierten monatlichen Bonus von 30 EUR. Der monatliche Auszahlungsvorgang der Boni stellt damit für sich genommen einen Umstand dar, der den steuerlichen Aufwand der Steuerpflichtigen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG mindert. Soweit kein Leistungsfall eintritt, bleibt der Bonus nämlich den Versicherungsnehmern auch erhalten.
Revision wurde zugelassen
Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über das BFH Urteil vom 01.06.2016 - X R 43/14, zur steuerlichen Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung hinaus, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht grundsätzlich über die steuerliche Behandlung von Bonusleistungen entschieden. Außerdem ist zu dieser Problematik ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig, Az beim BFH X R 30/18.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
375
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
250
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
204
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
110
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
108
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
103
-
5. Gewinnermittlung
100
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
100
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
-
Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
-
Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026