Digitales Unternehmenskonto und Umstellung von ElsterFormular
Kein ElsterFormular für Voranmeldungen und Steuererklärungen 2020
Zu beachten ist, dass Voranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020) sowie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Wer aktuell von ElsterFormular auf "Mein Elster" umsteigt, kann die Steuerdaten exportieren (Menüpunkt "Export" im ElsterFormular).
Weitere Informationen sind auf www.elster.de und in einem Erklärvideo zu finden.
Digitales Unternehmenskonto
Der Senator für Finanzen aus Bremen weist außerdem auf ein aktuelles Projekt von Bremen und Bayern hin. So soll ein digitales Unternehmenskonto in Elster eingerichtet werden. können, mit bis zu 200 Konten für Firmenmitarbeiter. Das Unternehmenskonto soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden in beide Richtungen ermöglichen, sowohl in Form von Bescheiden als auch durch Anträge.
Bremens Staatsrat Hans-Henning Lühr erklärte: "Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen weiteren Meilenstein für ein erfolgreiches e-Government abzuschließen. Erstmals in der Geschichte der Digitalisierung haben wir eine technologische Zusammenarbeit zwischen der Steuer- und der Allgemeinen Verwaltung erreicht. Grundlage hierfür ist das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Bremen und Bayern. Der große Vorteil dieser Lösung ist das Prinzip ihrer verschiedenen Bausteine. Ein zentraler Baustein, auf dessen Nutzung sich bereits alle Mitglieder des IT-Planungsrates verständigt haben, ist die Nutzung der ELSTER-ID zur Authentisierung der Unternehmen. Die weiteren Bausteine können je nach Ausgangssituation in den Ländern und damit mit einer hohen Investitionssicherung zusammengestellt werden. Mit dieser Flexibilität gepaart mit einer etablierten Authentisierungslösung entsprechen wir insbesondere den bei den Wirtschaftsvertretungen und -verbänden erhobenen Anforderungen. Nach aktuellen Schätzungen werden wir die ersten Funktionen spätestens 2021 bereitstellen können, um dann in weiteren Schritten bis 2022 ein ausgerolltes bundesweit einheitliches Unternehmenskonto im Einsatz zu haben."
Bayerisches LfSt, Meldung v. 6.2.2020, SfF Bremen, Meldung v. 7.2.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.2495
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.346
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.200
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9996
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.829
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.69437
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.535
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.302
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.661
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.049
-
Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke
11.10.2024
-
Disagio-Anlagen in Form von Private Placements
10.10.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
09.10.2024
-
Delegation von Aufgaben an das Bundeszentralamt für Steuern
09.10.2024
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2024
08.10.2024
-
Veranlagung der Mindeststeuer erfolgt in Bayern zentralisiert
08.10.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.10.2024
-
Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage
02.10.2024
-
Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
-
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024