Streit unter Miterben

Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und einen Antrag auf Teilungsversteigerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stellen (§§ 753 BGB, 181 Abs. 2 Satz 1 ZVG).[1] Das Versteigerungsverfahren richtet sich nach §§ 180 ff. ZVG.[2] Eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks zur Erbauseinandersetzung ist unzulässig, wenn sie der Teilungsanordnung des Erblassers widerspricht. Hiergegen kann eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erhoben werden.[3]

Keine Teilauseinandersetzung

Im Übrigen darf die Teilungsversteigerung – insbesondere bei Vorhandensein mehrerer Nachlassimmobilien – nur mit dem Ziel einer Gesamtauseinandersetzung der Erbengemeinschaft betrieben werden.[4]

Vermietung

Auch nach Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens kann der Miterbe verpflichtet sein, der Vermietung einer zum Nachlass gehörenden Wohnung zuzustimmen.[5]

Folgen der Versteigerung

Besondere Probleme entstehen, wenn ein Miterbe das Nachlassgrundstück im Wege der Teilungsversteigerung erworben hat und dann von einem weiteren Miterben nach Übertragung der Grundschuld durch den Sicherungsgeber auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dinglicher Zinsen in Anspruch genommen wird.[6]

[1] Hierzu Kiderlen, ZEV 2018, 385.
[2]

Ausführlich dazu "Teilungsversteigerung"Gruppe 18 S. 295.

[3] H.M., vgl. OLG München, Endurteil v. 16.11.2016, 20 U 2886/16, ZEV 2017, 265 = NJW-Spezial 2017, 8.; a. A. LG Cottbus, Beschluss v. 18.7.2022, 7 T 128/21, BeckRS 2022, 30614.
[5] OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.3.2022, 14 U 82/21, BeckRS 2022, 8304.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen