Streit der Erben
Nutzt einer der Miterben eine Nachlassimmobilie, entsteht häufig Streit darüber, inwieweit dieser die Nutzung entgelten soll. Ein solcher Entschädigungsanspruch ist von der Rechtsprechung im Grundsatz anerkannt: Eine Verwaltungs- und Benutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB in Form einer Entschädigungszahlung für die Alleinnutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes durch einen Teilhaber kann unmittelbar im Wege einer Zahlungsklage geltend gemacht werden.[1]
Voraussetzungen
Allerdings setzt der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung voraus, dass ein Neuregelungsverlangen nach § 745 Abs. 2 BGB vorangegangen ist. Auf Erbengemeinschaften sind die Normen über die Bruchteilsgemeinschaft entsprechend anwendbar. Jeder Miterbe darf, sofern nicht die Verwaltung und die Benutzung durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss bereits geregelt sind, eine dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen.[2]
Für ein solches Neuregelungsverlangen genügt eine reine Zahlungsaufforderung nicht.[3] Jedoch setzt es nicht voraus, dass der bislang allein Nutzende durch jenes Verlangen explizit vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" gestellt werden muss.[4]
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