Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) von höchstens 250 EUR.[1] Die hierfür geltenden besonderen Regelungen vereinfachen das Erstellen einer Rechnung insbesondere im Bereich von Barzahlungsgeschäften. Anders als bei Standard-Rechnungen sind bei Kleinbetragsrechnungen folgende Angaben nicht erforderlich:

Deshalb sind bei Kleinbetragsrechnungen folgende Angaben ausreichend[2]:

  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • der Bruttorechnungsbetrag sowie
  • der anzuwendende Steuersatz und bei steuerfreien Leistungen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Nicht ausreichend sind die Zusätze "inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer" oder "inklusive allgemeiner bzw. ermäßigter Steuersatz". Aus einer derartigen Rechnung erhält der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug.

Für die Berechnung des Vorsteuerbetrags aus Kleinbetragsrechnungen können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist.

Die Vorsteuer kann aus dem (Brutto-)Rechnungsbetrag wie folgt herausgerechnet werden: (Brutto)Rechnungspreis × Steuersatz : (100 + Steuersatz). Der Vorsteuerbetrag kann aber auch mittels eines Faktors ermittelt werden (bei 19 %: 15,97, bei 16 %[3]: 13,79, bei 7 %: 6,54, bei 5 %[4]: 4,76).

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Vorsteuerbetrags mittels Faktor

Rechnungspreis 149,95 EUR, Steuersatz 19 %:

149,95 EUR : 100 × 15,97 = 23,94 EUR Vorsteuer oder

149,95 EUR : 119 × 19 = 23,94 EUR Vorsteuer

Rechnungspreis 149,95 EUR, Steuersatz 16 %:

149,95 EUR : 100 × 13,79 = 20,68 EUR Vorsteuer oder

149,95 EUR : 116 × 16 = 20,68 EUR Vorsteuer

[1] B 31.12.2016 gilt noch die alte Grenze von 150 EUR.
[3] Gilt befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020.
[4] Gilt befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020.

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