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Lohnsteuer

Barista Café Studentenjob
Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Ferienjobber entlasten in vielen Unternehmen die festangestellten Mitarbeitenden – und können auch bei der Suche nach Auszubildenden helfen. Worauf dabei in der Sozialversicherung, im Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht zu achten ist, lesen Sie hier.

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Flaggen 2
Flaggen 2
BMF

Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass

Werden Beschäftigte wechselnd im Ausland und im Inland tätig, so ist der Lohn oftmals in einen auf den Aufenthalt im Inland entfallenden steuerpflichtigen und einen auf das Ausland entfallenden steuerfreien Teil zu trennen. Die Verwaltung hat aktuell neu geregelt, wie das bereits im Lohnsteuerverfahren funktioniert, einschließlich einer ausgeweiteten Übergangsregelung zur Anwendung der sog. Tagestabelle.















Businessmann Stadt Fahrrad Rad ökologisch Nachhaltigkeit
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Lohnsteuerfreie Gesundheitsförderung im eigenen Betrieb

Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern Leistungen zur Gesundheitsprävention an. Auf diese Weise versuchen sie u.a. die Ausfallzeiten zu mindern. Für solche Leistungen existieren einige Steuerbegünstigungen, die Sie kennen sollten.














Betriebsveranstaltung, Sommerfest
Betriebsveranstaltung, Sommerfest
"No-Show-Kosten"

Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen: Teilnehmerzahl und Abweichungen zur Umsatzsteuer beachten

Bei Betriebsveranstaltungen hängt die individuelle Zuwendungshöhe von der Zahl der Teilnehmenden ab. Sagen Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ihre Teilnahme ab, geht dies steuerlich zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Das kann entscheidend dafür sein, ob der Freibetrag von 110 Euro überschritten ist. Aktuell hat der Bundesfinanzhof zudem betont, dass beim Vorsteuerabzug teilweise abweichende Regeln gelten.







Entschuldigung Entlastung
Entschuldigung Entlastung
Kolumne Entgelt

Frontbericht zur Änderung in der Pflegeversicherung

Familien mit zwei oder mehr Kindern sollen in der Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkten entlastet werden - so sieht es das vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Doch wie soll der Arbeitgeber von der Anzahl der Kinder erfahren? "Effizient und bürgerfreundlich", sagt der Gesetzgeber, "realitätsfern und aufwändig" meint unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp.