Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 veröffentlicht.

Lohnsteuerabzug 2024

Der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 wurde bekannt gemacht.

Entwürfe sind nicht verbindlich

Das BMF weist darauf hin, dass sich gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 % statt 1,6 %) ergeben haben. Mit dem Programmablaufplan wurde ein BMF-Schreiben v. 3.11.2023 veröffentlicht. Dieses enthält u.a. eine Übergangsregelung für Arbeitgeber, die die Lohnsteuer manuell ermitteln.

Wichtig: Der Programmablaufplan berücksichtigt noch nicht die geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz. Es ist Anfang 2024 mit einem geänderten Programmablaufplan zu rechnen.

BMF, Meldung v. 3.11.2023

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