Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024
Lohnsteuerabzug 2024
Der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 wurde bekannt gemacht.
Entwürfe sind nicht verbindlich
Die Programmablaufpläne berücksichtigen u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024, einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 % sowie Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind.
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1.4.2024 anzuwenden. Die Übergangsregelung für die Ermittlung der Lohnsteuer auf Grundlage von Lohnsteuertabellen für 2023 nach dem BMF-Schreiben v. 3.11.2023 ist zugleich ausgelaufen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.046
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7226
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
622
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
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331
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
285
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
283
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Finale Staatenaustauschliste 2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026