Das Wichtigste zur Inflationsausgleichsprämie (IAP)
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte der FAQ des BMF vom 7.12.2022 erläutert.
Geregelt ist die Steuerfreiheit in § 3 Nr. 11c EStG. Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, also auch z. B. Minijobber oder Versorgungsbeziehende.
Beginn und Dauer
Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Möglichkeit der Gewährung der Steuerbefreiung nicht von Bedeutung.
Teilleistungen begünstigt
Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von 3.000 EUR auch für mehrere (Teil-)Leistungen. Es sind Geld- und Sachleistungen begünstigt.
Jedes Dienstverhältnis gesondert begünstigt
Die Steuerbefreiung kann bis zu dem Betrag von 3.000 EUR in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Die Leistung muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwidmung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, ist nicht möglich. Sofern jedoch keine vertraglichen Vereinbarungen oder andere rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährung einer Sonderzahlung bestehen, kann er unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG eine IAP steuerfrei auszahlen.
Kein Progressionsvorbehalt, keine Dokumentation
Die steuerfreie IAP unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die steuerfreie IAP ist weder vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen noch vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.500
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.2002
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.393
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.289
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.231
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
934
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
916
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
90725
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
668
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
647
-
Einzelunternehmer müssen laut VG Wiesbaden alle Tätigkeitsfelder zusammenrechnen
12.11.2025
-
Zwangsauflösung einer § 6b-Rücklage durch Bilanzberichtigung
07.11.2025
-
Keine "ausschließliche" Coronabedingtheit bei Überbrückungshilfe III erforderlich
05.11.2025
-
VG Düsseldorf verschärft beihilferechtliche Problematik bei Überbrückungshilfen
29.10.2025
-
Kosten nach Schockanruf als außergewöhnliche Belastung
28.10.2025
-
Zurückbehaltung von Honorarforderungen bei Praxiseinbringung
24.10.2025
-
Kosten für Ozempic bei der Behandlung von Fettleibigkeit
23.10.2025
-
Wenn die Bewilligungsstelle den prüfenden Dritten anzweifelt
22.10.2025
-
Verschärfung des nachträglichen Unternehmensverbunds in der Schlussabrechnung
15.10.2025
-
Teil 4 - Antragstellung
13.10.2025