Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / K. Weitere Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung der Betriebsänderung

Rz. 253 Unabhängig vom Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans bestehen weiterhin die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus dem BetrVG, die bei der Durchführung der Betriebsänderung zu beachten sind. Im Wesentlichen sind hierbei folgende Rechte zu beachten: I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG Rz. 254 Auch bei Betriebsänderungen, über die ein In...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Begriff: Betriebsänderung

1. Allgemeines Rz. 32 § 111 BetrVG gibt dem Betriebsrat Beteiligungsrechte, wenn die vom Unternehmer geplante Maßnahme eine Betriebsänderung darstellt. § 111 BetrVG sieht in Satz 1 die Generalklausel vor, wonach das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates für geplante Betriebsänderungen eintritt, die wesentliche Nachteile für die ganze Belegschaft oder erhebliche Teile der Bele...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Normative Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 426 Eindeutig sind die Fälle der Errichtung von Gemeinschaftsbetrieben, in denen ein bereits zuvor bestehender Betrieb von mehreren Unternehmen als Gemeinschaftsbetrieb weitergeführt wird. Rz. 427 Entsteht ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen dadurch, dass ein Unternehmen gespalten wird und ein Teil eines Betriebs einem an der Unternehmensspaltung beteiligten ande...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / V. Freiwilliger Sozialplan, Rahmensozialplan, vorsorglicher Sozialplan

Rz. 171 Da dem Sozialplan auch eine Befriedungsfunktion zukommt, besteht durchaus die Möglichkeit, auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen für einen erzwingbaren Sozialplan nicht gegeben sind, einen solchen auf freiwilliger Basis abzuschließen. Den Betriebsparteien steht eine umfassende Regelungskompetenz in sozialen wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten zu. ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Umstrukturierung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 84 Auch der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Betriebsführung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG sowie die Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben kann Folgen für das Mandat des Betriebsrats haben. a) Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebs aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene Rz. 85 Wenn ein bereits zuvor bestehender Betrieb als Gemeinschaftsbetrieb weit...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Von der Sozialauswahl generell auszunehmende Arbeitnehmer

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 2. Sonderfall: Fehlende Zuständigkeit des Betriebsrats

Rz. 58 Der Betriebsrat ist nicht zuständig für Organvertreter gemäß § 5 Abs. 2 BetrVG und für leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG. Leitende Angestellte und nicht bestimmende GmbH-Geschäftsführer sind allerdings Arbeitnehmer i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass sich die Frage stellt, ob und auf welche Weise diese Personengruppen in ein Konsultationsverfahren einzubezieh...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (5) Änderung und Beendigung normativ weitergeltender Betriebsvereinbarungen

Rz. 326 Die normativ beim Betriebserwerber weitergeltenden Betriebsvereinbarungen können durch Vereinbarung zwischen dem Erwerber und dem zuständigen Betriebsrat abgeändert bzw. durch eine neue Betriebsvereinbarung zu demselben Regelungsgegenstand abgelöst werden.[370] Dabei gilt im Verhältnis zweier Betriebsvereinbarungen, die denselben Gegenstand regeln und sich an denselb...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ii) Sozialauswahl anhand eines Punkteschema

Rz. 187 Für Arbeitgeber ist die Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl, insbesondere bei Umstrukturierungen, eine besondere Herausforderung. Entsprechend interessiert ist der Arbeitgeber regelmäßig die Sozialauswahl anhand eines Punkteschemas vorzunehmen, das für ihn die Möglichkeit bietet, die Sozialauswahl rechtssicherer zu gestalten. Rz. 188 Die Erstellung dieses...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Abschluss des Konsultationsverfahrens

Rz. 87 Die Konsultationspflicht ist der Sache nach regelmäßig erfüllt, wenn der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung einen Interessenausgleich abschließt.[178] Dies gilt jedenfalls dann, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, ob und in welchem Umfang es zu Entlassungen kommen wird.[179] Bei einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nach §§ 111 ff. BetrVG ist ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Formelle Anforderungen

Rz. 120 Nachdem das Verfahren zur Unterrichtung und Beratung mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist, ist, sofern eine Einigung über die Frage ob, wann und auf welche Art und Weise die geplante Betriebsänderung durchgeführt wird, erzielt ist, dieser Interessenausgleich gem. § 112 BetrVG schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und vom Betriebsrat zu unterschreiben. Die Mi...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / A. Vorüberlegungen aus Arbeitnehmervertreterperspektive

Rz. 1 Umstrukturierungen, die zur Neugestaltung und Veränderung aktueller Geschäftsprozesse und betrieblicher Strukturen führen, gehen regelmäßig mit betriebsbedingten Kündigungen einher. Ob und welche Umstrukturierungen in einem Betrieb anstehen, erschließt sich in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert oder in denen sich kein Interessenausgleich und Sozialplan erzwi...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Ende des Amts des Gesamtbetriebsrats

Rz. 107 Der Gesamtbetriebsrat wird als Dauereinrichtung errichtet nach § 47 BetrVG, sobald in einem Unternehmen mehrere Betriebe mit Betriebsräten bestehen. Erst wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung dauerhaft entfallen, endet das Amt.[115] Das Ausscheiden einzelner Betriebe aus dem Unternehmen hat daher zunächst keine Auswirkungen auf den Bestand des Gesamtbetriebsra...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / b) Rechtzeitige Unterrichtung

Rz. 82 Rechtzeitig ist die Unterrichtung über die geplante Betriebsänderung, wenn zum ­Zeitpunkt der Unterrichtung noch die Möglichkeit besteht, über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung tatsächlich zu beraten mit der Möglichkeit noch auf die Durchführung Einfluss zu nehmen.[103] Somit kann von einer rechtzeitigen Information dann nicht mehr gesprochen werden, wenn sich d...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Unterrichtung und Beratung

Rz. 79 Gemäß § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Adressat dieser Pflicht ist der Unternehmer, mithin die natürliche oder juristische Person, die Inhaber des Betriebes ist und zugleich Arbeitgeber der in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[98] 1. Ze...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (1) Abbau von Überstunden und Arbeitszeitguthaben

Rz. 50 Durch das Ableisten von Überstunden im Zeitpunkt der Kündigung wird ein offensichtlicher Personalbedarf sichtbar, dem der durch die Kündigung zum Ausdruck gebrachte Arbeitskräfteüberhang entgegensteht.[77] Eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen wegen Arbeitsmangel oder Rückgang des Beschäftigungsbedarfs kann durch den Abbau von Überstunden und Arbeitszeitguthaben ve...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / d) Die Anzahl der von der Organisationsänderung betroffenen Arbeitnehmer

Rz. 17 Ein überwiegender Teil der Literatur geht davon aus, dass eine Identitätswahrung nur in Betracht kommt, wenn eine bisher schon größere Einheit weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernimmt, als sie selbst hat.[27]mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 5. Prozessuales

Rz. 247 Der Arbeitnehmer, der den Nachteilsausgleich geltend machen will, hat eine Leistungsklage vor den Arbeitsgerichten zu erheben. Will er einen Abfindungsanspruch geltend machen wegen seiner Entlassung, dann genügt es, die Höhe der zu zahlenden Abfindung in das Ermessen des Gerichts zu stellen. Es müssen jedoch die für die Bemessung der Abfindung maßgebenden Umstände in...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Berechtigte betriebliche Interesse

Rz. 197 "Berechtigt" sind die vom Arbeitgeber geltend gemachten Interessen nur dann, wenn sie dem Betrieb einen – gemessen an dem vom Arbeitgeber frei bestimmten Unternehmenszweck – nicht unerheblichen Vorteil bringen, der bei der reinen Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht zu erzielen wäre.[351] Der Arbeitgeber ist darlegungs- und beweispflichtig im Hinblick auf die Ta...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (d) Übertragung aller Betriebe mit Ausnahme eines Betriebs

Rz. 403 Überträgt ein Unternehmen, in dem eine Gesamtbetriebsvereinbarung für mehrere Betriebe abgeschlossen ist, alle Betriebe bis auf einen auf einen andere Rechtsträger, entfallen im abgebenden Unternehmen zwar die Voraussetzungen für die Bildung eines ­Gesamtbetriebsrats. Dennoch bleiben die von dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarungen in dem ei...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Normative Weitergeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 455 Geht man nach dem oben Gesagten[517] davon aus, dass die in den an dem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen insbesondere bei Erhalt der zusammengefassten Betriebe/Betriebsteile als organisatorische Teileinheiten innerhalb des Gemeinschaftsbetriebs in diesen normativ weitergelten, dürfte dies auch für den gegenläufigen Pr...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Unterrichtung weiterer Gremien

Rz. 102 Neben der Unterrichtung des Betriebsrates im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung muss der Arbeitgeber noch beachten, dass er auch den Wirtschaftsausschuss gem. § 106 Abs. 2 BetrVG rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten hat. Ferner ist der Sprecherau...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates

Rz. 116 Der Konzernbetriebsrat ist für die Betriebsänderung zuständig, wenn diese den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden kann. Ferner kann sich die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates ergeben, wenn der an sich zuständige Gesamtbetriebsrat diesen mit der Verhandlung d...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 4. Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten insbesondere aus dem SGB III

Rz. 185 § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2a BetrVG gibt der Einigungsstelle auf, auch die sozialrechtlichen Fördermöglichkeiten zum Gegenstand der Entscheidung zu machen. Eine Verpflichtung ist hierin jedoch nicht enthalten.[225]mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Meinungsstand

Rz. 153 Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage des Schicksals von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen bisher nur sehr eingeschränkt befasst. Auch in der Literatur gibt es kaum umfassende, dogmatisch hergeleitete Veröffentlichungen zu diesem Thema. Rz. 154 Anknüpfungspunkt für die Geltung von Betriebsvereinbarungen ist nach...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (2) Verdrängung durch beim Erwerber geltende Kollektivvereinbarungen

Rz. 405 Hinsichtlich der Verdrängung von Gesamtbetriebsvereinbarungen, die nach den oben genannten Kriterien als Einzelbetriebsvereinbarungen normativ weitergelten, gelten dieselben Grundsätze wie für normativ weitergeltende Einzelbetriebsvereinbarungen, die bereits beim Veräußerer als Einzelbetriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden. Gilt beim Erwerber eine (echte) Gesamt-...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / I. Begriff des Betriebes

Rz. 11 Eine Massenentlassung liegt vor, wenn in einem Betrieb mit einer bestimmten Belegschaftsgröße eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wird. Indem der Massenentlassungsschutz an die Betriebsgröße gebunden wird, soll gewährleistet werden, dass den betroffenen Arbeitgebern nicht eine im Verhältnis zu der Größe ihres Betriebs übermäßige Belastung auferlegt wird....mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (a) Rechtsprechung

Rz. 282 Nach der Rechtsprechung des BAG entscheidet sich das Schicksal der im übertragenen Betrieb oder Betriebsteil geltenden Betriebsvereinbarungen danach, ob es sich um eine identitätswahrende Betriebsübertragung handelt oder nicht.[316] Rz. 283 Wahrt der Betrieb oder Betriebsteil im Rahmen des Betriebs(teil)übergangs seine Identität, gelten die Betriebsvereinbarungen beim...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 2. Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 15 Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG ist bislang auch als Betrieb i.S.d. § 17 KSchG angesehen worden. Für die Beurteilung, ob eine Massenentlassung vorliegt, kam es nach bisheriger Rechtsprechung auf die Zahl der insgesamt von allen beteiligten Arbeitgebern zu entlassenden Arbeitnehmer im Verhältnis zu der Zahl der im Gemeinschaftsbetrie...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 1. Präambel

Rz. 196 Formulierungsbeispiel Gemäß den Vorgaben des Interessenausgleichs vom heutigen Tage wird gem. §§ 111, 112 BetrVG nachstehender Sozialplan geschlossen, der die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die im Interessenausgleich bezeichneten Maßnahmen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen bzw. mildern soll.[239]mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 4. Durchführung der Maßnahmen

Rz. 142 Im nächsten Schritt ist sodann zu beschreiben, welche personellen Maßnahmen auf Basis der vorstehend beschriebenen Maßnahme zutreffend sind, etwa wie folgt: Formulierungsbeispiel Nach endgültiger Schließung des Betriebes stehen am Standort X-Stadt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Betriebsbedingte Kündigungen sind daher unvermeidbar. Es wird ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 3. Mehrgliedrige Umstrukturierungen

Rz. 18 Umstrukturierungen erfolgen häufig nicht isoliert, sondern sind nicht selten als Prozess gestaltet. Rz. 19 Beispiel Die auf- oder abgespaltenen Bereiche können entweder stillgelegt, als eigenständige Betriebe weitergeführt, in einen anderen Betrieb eingegliedert oder mit einem anderen Betrieb zu einem neuen Betrieb zusammengefasst werden. Die auf- oder abgespaltenen Te...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) Änderungen ausschließlich auf Unternehmensebene

Rz. 214 Änderungen, die sich allein auf Unternehmensebene abspielen, haben keine Auswirkungen auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen. Da Bezugsobjekt und Regelungssubstrat von Betriebsvereinbarungen der Betrieb ist, lassen Änderungen, die sich allein auf der Ebene des Unternehmens auswirken und nicht auf betrieblicher Ebene (z.B. Formänderung, Umfirmierung, Wechsel der G...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (e) Weitere Fälle normativer Weitergeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 404 Gelten nach dem oben Gesagten für die Frage, wann Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Umstrukturierungen mit Betriebsinhaberwechsel normativ weitergelten (sei es als Ge­samtbetriebsvereinbarung, sei es als Betriebsvereinbarung) keine Besonderheiten gegenüber der normativen Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen, müsste die h.M. in der ­Literatur konsequenter Weise ent...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Es geht nicht nur um Abfindungen

Rz. 1 Auf der Ebene betrieblicher Umstrukturierungen kommt den Beteiligungsrechten des ­Betriebsrates ein erhebliches Gewicht zu. Dabei wäre es zu kurz gesprungen, die Ausübung der Beteiligungsrechte lediglich auf die Frage zu begrenzen, wer am Ende bei Durchführung der Umstrukturierung wieviel Abfindung erhält. Zwar steht häufig der finanzielle Ausgleich wirtschaftlicher Na...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (4) Allgemeine Arbeitszeitverkürzung aller Arbeitnehmer

Rz. 55 Um einen Arbeitskräfteüberhang auszugleichen, könnte man auch daran denken, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, als milderes Mittel zunächst die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu kürzen. Dies wird seitens des BAG jedoch abgelehnt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete nicht, anstelle einer geringeren Zahl von Beendigungskündigungen eine größere Zahl von Änderu...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 85 Wenn ein bereits zuvor bestehender Betrieb als Gemeinschaftsbetrieb weitergeführt wird und auf betrieblicher Ebene keine Änderung eintritt, hat dies keine Auswirkung auf das Betriebsratsmandat. Der Betrieb hat in diesem Fall keine Änderung seiner Identität erfahren. Zwar wurde ein Betriebsteil auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, der bisherige und der neu hinzukomm...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Normative Weitergeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 440 (Echte) Konzernbetriebsvereinbarungen gelten bei der Errichtung von Gemeinschaftsbetrieben durch mehrere konzernangehörige Unternehmen normativ als Konzernbetriebsvereinbarung weiter.[505] Sie galten in den an der Bildung des Gemeinschaftsbetriebs beteiligten Unternehmen bereits zuvor normativ, an dieser Geltung ändert sich durch den Zusammenschluss zur gemeinsamen B...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Normative Weitergeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 457 Die Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben mehrerer konzernangehöriger Unternehmen hat auf die normative Geltung der (echten) Konzernbetriebsvereinbarungen keine Auswirkungen. Diese gelten in den Betrieben der konzernangehörigen Unternehmen normativ, auch wenn sich der Zuschnitt der Betriebe ändert. Rz. 458 Für die Spaltung von Gemeinschaftsbetrieben, die von Unternehme...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Betriebliche Umstrukturierungen im Zusammenhang mit Betriebsveräußerung oder Umwandlung

Rz. 76 Mit unternehmensübergreifenden Umstrukturierungen, sei es durch Umwandlung von Rechtsträgern nach dem UmwG oder Betriebs- oder Betriebsteilveräußerung i.S.d. § 613a Abs. 1 BGB, können Betriebsspaltungen oder Betriebszusammenfassungen verbunden sein. Das Übergangsmandat knüpft an betriebliche Veränderungen an. Insoweit ordnet § 21a Abs. 3 BetrVG schlicht die Anwendung ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / VIII. Abänderung von Sozialplänen

Rz. 189 Da der Sozialplan wie eine Betriebsvereinbarung wirkt, § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG, kann er auch wie eine solche grundsätzlich nachträglich abgeändert werden. Allerdings sind hier die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten. Außerdem darf nicht in bereits erworbene Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen werden.[231] Mithin können di...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / ee) Kosten

Rz. 50 Für die Kosten der Wahrnehmung der Aufgaben des Übergangsmandats gilt § 40 BetrVG . Sofern mehr als ein Arbeitgeber beteiligt ist, haften diese im Verhältnis zum Betriebsrat wie beim Gemeinschaftsbetriebs als Gesamtschuldner.[56] Die Freistellungsansprüche der Betriebsratsmitglieder richten gegen den jeweiligen Vertragsarbeitgeber.[57] Auch die Betriebsratsmitglieder, ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 4. Verrechenbarkeit von Nachteilsausgleichsanspruch und Sozialplanleistung

Rz. 245 Obwohl Nachteilsausgleichsanspruch und Sozialplananspruch voneinander unabhängige Ansprüche sind, geht das BAG davon aus, dass eine aufgrund eines bereits abgeschlossenen Sozialplans ausgezahlte Abfindung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich anzurechnen ist.[277] Mit dieser Rechtsprechung wird bedauerlicherweise die Sanktionswirkung des § 113 BetrVG aufgehoben. Se...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 2. Zeitpunkt der Unterrichtung

Rz. 69 Das Konsultationsverfahren ist einzuleiten, wenn und sobald der Arbeitgeber auf der Grundlage entsprechender strategischer oder betriebswirtschaftlicher Entscheidungen beabsichtigt, anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen.[153] Die Einleitung des Konsultationsverfahrens muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass Beratungen noch sinnvoll stattfinden können, um Entlass...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Ausschluss von Beschäftigten, die eine zumutbare Weiterbeschäftigung ablehnen

Rz. 182 § 112 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 BetrVG gibt der Einigungsstelle auf, Arbeitnehmer von Leistungen auszuschließen, die eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder Konzerns ablehnen. Bei dieser Einschränkung des Ermessens ist zu beachten, dass der Ausschluss von Leistungen s...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Schicksal von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Umstrukturierungen mit Betriebsinhaberwechsel

Rz. 369 Unternehmensinterne Umstrukturierungen haben auf die Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen grundsätzlich keine Auswirkungen. Die Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten in den Betrieben des Unternehmens entsprechend ihrem Geltungsbereich normativ weiter.[430] Rz. 370 Dasselbe gilt bei der Übertragung der Unternehmensanteile an einen neuen Eigentümer im Wege des Share D...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / g) Namentliche Benennung in einem Interessenausgleich mit Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 219 Umstrukturierungen als Betriebsänderungen im Sinne von § 111 BetrVG sind vielfach mit Kündigungen, auch Massenentlassungen, verbunden. In dieser Situation, die auch zusätzlich noch mit einer drohenden Insolvenz belastet sein kann, wird seitens der Arbeitgeber im Zusammenhang der Verhandlungen um einen Interessenausgleich und Sozialplan vielfach der Abschluss eines In...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 5. Schicksal von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen bei Errichtung und Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben

Rz. 425 Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer gemeinsamen Betriebsführung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG zusammen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die in den beteiligten Unternehmen / Betrieben bis dahin geltenden Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen hat. Gleichermaßen stellt sich bei der Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben m...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Rechtsprechung

Rz. 156 Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es wenig; die Mehrzahl der denkbaren Fallkonstellationen ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt. Soweit Entscheidungen des BAG vorliegen, betreffen diese nahezu ausschließlich unternehmensübergreifende Umstrukturierungen, also Konstellationen mit Betriebsinhaberwechsel bzw. Gemeinschaftsbetriebe mehrerer Unternehmen. Danebe...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 3. Schicksal von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen bei unternehmensinternen Umstrukturierungen

Rz. 212 Umstrukturierungen erschöpfen sich häufig nicht in einem Einzelakt (reine Spaltung oder ausschließlich Zusammenfassung), sondern es folgen verschiedene Einzelmaßnahmen aufeinander, die in ihrer Gesamtheit die Umstrukturierungsmaßnahme ausmachen (z.B. Abspaltung eines Betriebsteils und Eingliederung in einen anderen ­Betrieb). Dennoch – und gerade weil es eine schier ...mehr