Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 5. Auswahlrichtlinie

Rz. 143 Gerade in Fällen, in denen der Betrieb nicht stillgelegt wird, sondern aufgrund organisatorischer Entscheidungen nur ein Teil der Belegschaft abgebaut werden soll, stellen sich bei Kündigungen für den Arbeitgeber häufig Probleme bei der sozialen Auswahl. Mit einer Auswahlrichtlinie i.S.v. § 95 Abs. 1 BetrVG, die der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt, kann au...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (7) Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 238 Im Rahmen von Umstrukturierungen werden Betriebe nicht nur gespalten, es werden ebenso häufig Betriebe oder Betriebsteile zu neuen Betrieben zusammengefasst. Die Begrifflichkeiten in diesem Bereich sind uneinheitlich – nicht zuletzt wegen der nicht einheitlichen Terminologie in § 21a Abs. 2 und 3 BetrVG. Im Folgenden wird der Begriff der Zusammenfassung – als Gegenbe...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Zusammenfassung ohne Eingliederung

Rz. 64 Werden Betriebe oder Betriebsteile unter Verlust ihrer jeweiligen Identität zu einem neuen Betrieb zusammengefasst, entsteht nach § 21a Abs. 2 S. 1 BetrVG ein sich auf den neuen Betrieb beziehendes Übergangsmandat. Bestehen in mehreren der zusammengefassten Betriebe Betriebsräte, bestimmt die Kollisionsregel in § 21a Abs. 2 BetrVG, dass der Betriebsrat des nach der Za...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Übergangsmandat

Rz. 70 Der Betriebsrat, der das Übergangsmandat wahrnimmt, bleibt im Amt und führt die Geschäfte für den gesamten (neuen) Betrieb, der durch die Zusammenfassung der Betriebe oder Betriebsteile entstanden ist. Bei Zusammenfassungen erfährt das Übergangsmandat daher eine Zuständigkeitsausweitung. Es ist nicht etwa auf die dem Betriebsrat bisher zugeordneten Arbeitnehmerinnen u...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / d) Form der Unterrichtung

Rz. 90 Die Unterrichtung des Betriebsrates ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie könnte somit prinzipiell auch mündlich erfolgen. Jedoch wird es sich meist um sehr komplexe Sachverhalte handeln, die dargestellt werden müssen, so dass der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen fordern kann, da diese notwendig sind, um ein Verständnis für die Planungen des Arbeitgebers zu ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / gg) Einstweilige Verfügung

Rz. 286 Auch der betriebsverfassungsrechtliche Anspruch kann im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht. Der Arbeitnehmer muss alle obigen Voraussetzungen dieses Anspruchs glaubhaft machen. Im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Widerspruch ist dies sicher einer Herausforderung. Reicht der Arbeitnehmer mit seinem Antrag die ihm gemäß § 102 Abs. 4 zugeleitete Abschrift ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) mit Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 87 Durch die Errichtung eines neuen Gemeinschaftsbetriebs aus bisher eigenständig geführten Betrieben mehrerer Unternehmen unter Abschluss einer Führungsvereinbarung oder gemäß der Vermutungsregel in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG können die Ursprungsbetriebe ihre Identität verlieren mit der Folge, dass das reguläre Amt der Betriebsräte endet. Auch bei der Errichtung des Gemein...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 51 Das Restmandat ist vom Betriebsrat in der personellen Zusammensetzung auszuüben, die derjenigen bei Beendigung des regulären Mandats entspricht.[59] Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Betriebsuntergangs durch Spaltung. War zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder bereits unter die vorgesehene Größe gesunken, führen die verbleibenden Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / VI. Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien

Rz. 174 Beim Aufstellen von Sozialplänen haben Arbeitgeber und Betriebsrat tatsächliche Beurteilungsspielräume und normative Gestaltungsspielräume.[198] Folglich obliegt es ihnen, eine Prognose anzustellen, welche wirtschaftlichen Nachteile sich realisieren werden.[199] So ist abzuschätzen, welche Erfolgsaussichten Arbeitnehmer nach Verlust ihres Arbeitsplatzes auf dem Arbei...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Einigungsstelle

Rz. 127 Kommt auch durch die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit kein Interessenausgleich zustande oder unterbleibt die Anrufung der Bundesagentur für Arbeit im Vermittlungsverfahren, so ist zwingend die Einigungsstelle anzurufen. Auch wenn der Interessenausgleich nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden kann, muss der Unternehmer doch den Versuch ei...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Geltungsbereich

Rz. 197 Formulierungsbeispiel Die Regelungen dieses Sozialplans gelten für alle Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG, die von einer der im Interessenausgleich genannten Maßnahmen betroffen sind. Dieser Sozialplan gilt nicht für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG.mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / a) Wesentliche Nachteile

Rz. 36 Die Beteiligungsrechte aus § 111 S. 1 BetrVG greifen nur dann, wenn wesentliche Nachteile die Folge der geplanten Betriebsänderung sein können. Lediglich geringfügige oder vorübergehende Nachteile sind nicht ausreichend. Rz. 37 Zu beachten ist, dass der Eintritt dieser Nachteile infolge der geplanten Betriebsänderung nicht bereits im Vorfeld nachgewiesen werden muss. V...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Gewillkürte Betriebsstruktur

Rz. 16 Ein durch Zuordnungstarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nach § 3 BetrVG gebildeter Betrieb ist kein tauglicher Anknüpfungspunkt i.S.d. Massenentlassungsrechts. Die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 5 S. 1 BetrVG ist bereits nach nationalem Recht auf das Recht der Betriebsverfassung begrenzt und erstreckt sich nicht auf andere Gesetze.[32] Zudem wird der gewillkürte Betr...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 251 Der Arbeitnehmer, der gegen die betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, wird nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und nach Ende der ersten Instanz bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsrechtsstreits nicht weiterbeschäftigt werden, es sei denn, er stellt einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht. Rz. 252 Vorteil einer W...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Klage

Rz. 283 Wie der allgemeine wird der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch regelmäßig durch einen weiteren Antrag in der Kündigungsschutzklage (nach § 260 ZPO als objektive Klagehäufung) geltend gemacht. Beide Ansprüche können zudem im ­Urteilsverfahren durch eine eigenständige Klage geltend gemacht werden. Der Antrag muss hinreichend bestimmt und zeitlich...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (b) Abspaltung

Rz. 233 Bei der Betriebsabspaltung bewahrt der Ursprungsbetrieb seine Identität (im engeren Sinne); er ist nach der Abspaltung nicht so wesentlich verändert, dass man im Rahmen einer Gesamtschau von einem "anderen" Betrieb ausgehen müsste.[274] Rz. 234 In Bezug auf den Ursprungsbetrieb handelt es sich bei der Abspaltung also um eine "identitätswahrende" Umstrukturierung. Der ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / hh) Vollstreckung

Rz. 288 Der titulierte Anspruch ist gemäß § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckbar.[521] Die Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers muss aus dem Titel, gegebenenfalls unter Beiziehung des Tatbestands und der Gründe, ersichtlich sein, damit der Titel vollstreckungsfähig ist. Dazu sei ausreichend, wenn sich das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehm...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Zusammenfassung mit Eingliederung in einen Betrieb mit Betriebsrat

Rz. 65 Ein Übergangsmandat entsteht nicht. Dies wird teilweise mit teleologischer Reduktion des § 21a Abs. 2 BetrVG, teilweise mit entsprechender Anwendung des § 21a Abs. 1 letzter Hs BetrVG begründet (siehe Rdn 56 ff.). Der eingegliederte Teil wird durch den Betriebsrat des aufnehmenden Teils repräsentiert.mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Betriebsratsfähigkeit der Betriebsteile

Rz. 28 Damit ein Übergangsmandat entsteht, müssen die entstehenden Einheiten betriebsratsfähig sein, also über regelmäßig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügen. Nach h.M. ist dieses Ergebnis vereinbar mit Art. 6 der Richtlinie 2001/23/EG.[33] Entsteht eine Kleinsteinheit, ist diese nach § 4 Abs. 2 BetrVG dem Hauptbetrieb zuzuordnen.mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Spaltung

Rz. 79 Ein unternehmensübergreifendes Übergangsmandat entsteht, wenn ein Betrieb gespalten wird und entstehende Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden, es sei denn die Vermutungsregel des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG greift. Rz. 80 Beispiel Die A-GmbH mit einem Betrieb, der aus den Abteilungen Produktion und Vertrieb besteht, überträgt die Vertriebsabteilun...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Beratung

Rz. 92 Nach entsprechender Unterrichtung des Betriebsrates, also wenn der Betriebsrat ausreichend über Informationen verfügt und sich selbst ein Bild über die geplante Betriebsänderung machen konnte, ggf. mit Unterstützung seiner Berater, ist über die geplante Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu beraten. Hierbei steht im Vordergrund, ob und wie die Betri...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (4) Verdrängung durch beim Erwerber geltenden Tarifvertrag

Rz. 325 Die normative Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Erwerber tarifgebunden ist und zu demselben Regelungsgegenstand tarifvertragliche Regelungen existieren bzw. üblicherweise existieren. In einem solchen Fall scheitert die normative (Weiter)Geltung der Betriebsvereinbarung an § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG bzw. § 77 Abs. 3 ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 6. Funktionsnachfolge

Rz. 149 Wie bei gesetzlichen Betriebsverfassungsstrukturen wird auch bei gewillkürten Einheiten nach § 3 BetrVG der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger des früheren Betriebsrats.[176] Dies gilt sowohl beim Übergang von der gesetzlichen Struktur auf die gewillkürte, als auch umgekehrt bei der Rückkehr zur gesetzlichen Struktur. Entstehen aus einer Einheit mehrere, so...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Sozialplan

Rz. 12 Nach § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG stellt der Sozialplan die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile dar, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen.[12] Im Gegensatz zum Interessenausgleich steht dem Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf den Sozialpla...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Freistellung

Rz. 47 Die Zahl der Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat im Übergangsmandat zuständig ist, kann sich verkleinern oder vergrößern. Werden auf- oder abgespaltene Betriebsteile zum Teil in andere Betriebe mit Betriebsrat eingegliedert, verkleinert sich die Zahl der Arbeitnehmer. Werden auf- oder abgespaltene Betriebsteile z.B. in einen anderen Betrieb ohne Betriebsrat eingegli...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Berücksichtigung der Aussichten des betroffenen Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt

Rz. 181 Gem. § 112 Abs. 5 Nr. 2 BetrVG hat die Einigungsstelle zudem die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Diese Vorgabe hinsichtlich der Ausgestaltung des Ermessensspielraums wirkt sich vor allem in der Differenzierung von Abfindungsleistungen nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter aus. Letztlich ist § 112 Abs. 5 Nr. 2 Betr...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / dd) Vollmandat

Rz. 49 Das Übergangsmandat ist ein Vollmandat. Der Betriebsrat nimmt alle ihm zustehenden Mitbestimmungsrechte, Befugnisse und Aufgaben weiter wahr, und zwar diejenigen, die ihm zustünden, wenn er in dem neuen Betrieb gewählt worden wäre, also für die Einheit, auf die sich das Übergangsmandat erstreckt.[52] Der Betriebsrat kann auch für die von ihm im Rahmen des Übergangsman...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / f) Kriterien für die Berechnung etwaiger Abfindungen

Rz. 80 Der Arbeitgeber hat schließlich mitzuteilen, ob Abfindungszahlungen für die betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen sind und nach welchen Kriterien diese berechnet werden sollen. Sofern die Massenentlassung als Teil einer Betriebsänderung gemäß §§ 111 ff. BetrVG sozialplanpflichtig ist, bedarf die Festlegung der Abfindungsregelung der Zustimmung des Betriebsrats. Nach frü...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 4. Schicksal von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen bei Umstrukturie­rungen mit Betriebsinhaberwechsel

Rz. 278 Häufig gehen Umstrukturierungen mit einem Betriebsinhaberwechsel einher: ein Betrieb, ein Betriebsteil oder sogar mehrere Betriebe eines Unternehmens werden auf einen oder mehrere Erwerber übertragen – entweder im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Betriebsübergang, oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz . Rz. 279 Für Betriebsübergänge find...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Unfreiwillige Weiterbeschäftigung

Rz. 262 Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf, nach Ablauf der Kündigungsfrist für ihn tätig zu sein, sondern kommt er nur der materiell-rechtlichen Verpflichtung der Weiterbeschäftigung nach – der Arbeitnehmer braucht auch keinen Weiterbeschäftigungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt zu haben – und teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er nur dessen Weiterbeschäfti...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Geltungsbereich

Rz. 140 Der Geltungsbereich sollte möglichst konkret beschreiben, für welchen Betrieb der ­Interessenausgleich abgeschlossen wird. Formulierungsbeispiel Dieser Interessenausgleich gilt sachlich für die nachstehend unter Ziffer […] beschriebenen Maßnahmen, räumlich für den Betrieb der XY-GmbH in Y-Stadt sowie persönlich für alle diesem Betrieb zugeordneten Arbeitnehmerinnen un...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Übergangsmandat des Gesamtbetriebsrats

Rz. 111 Für die Fälle, in denen die Amtszeit des Gesamtbetriebsrats endet, trifft § 21a BetrVG keine Regelung. Für eine analoge Anwendung besteht nach h.M. kein Raum.[119] Es fehle bereits an einer planwidrigen Regelungslücke. Auch bestehe kein vergleichbares Schutzbedürfnis. Durch das Übergangsmandat des Betriebsrats ist gewährleistet, dass die Arbeitnehmer nicht vertretung...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolgen für das Betriebsratsmandat (Übersicht)

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / c) Schicksal von Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebs­vereinbarungen bei unternehmensinternen Umstrukturierungen

Rz. 273 Auf die normative Geltung von echten Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen, also solchen, die in gem. § 50 Abs. 1 bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG in originärer Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats abgeschlossen wurden, haben unternehmensinterne Umstrukturierungen keine Auswirkungen. Diese gelten unverändert normativ weiter. Rz. 274 Auch ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Einstweilige Verfügung

Rz. 266 Naht das Ende der Kündigungsfrist und gibt es keine außergerichtliche Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss weiter zu beschäftigen, so kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgen. Der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch glaubhaft machen. In dem Falle, i...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Hinzuziehung eines Beraters im Insolvenzverfahren

Rz. 216 Auch im Insolvenzverfahren besteht für den Betriebsrat die Möglichkeit gem. § 111 S. 2 BetrVG in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuzuziehen. In Betrieben mit unter 300 Arbeitnehmern gelten hierfür die allgemeinen Regelungen des § 80 Abs. 3 BetrVG. Auch wenn die Hinzuziehung des Beraters Kosten auslöst, ist dieses Re...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Zusammenfassung

Rz. 81 Ein unternehmensübergreifendes Übergangsmandat kann entstehen, wenn Betriebsteile oder Betriebe unternehmensübergreifend zusammengefasst werden, indem diese einem einheitlichen Leitungsapparat unterstellt werden. Beispiel Die A GmbH mit mehreren Betrieben überträgt die Vertriebsabteilungen verschiedener Betriebe auf die neugegründete Sales GmbH, die diese unter einheit...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Dauer

Rz. 48 Das Übergangsmandat ist zeitlich befristet. Nach § 21a BetrVG endet es, "sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden." Es gewährt einen v...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Unterrichtung des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten

Rz. 106 Besteht ein Sprecherausschuss der leitenden Angestellten im Betrieb, so ist dieser als eigenständiges Organ ebenfalls gem. § 32 Abs. 2 BetrVG über geplante Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG, die auch wesentliche Nachteile für leitende Angestellte zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassen zu unterrichten. Sofern den leitenden Angestellten infolge der gepla...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 1. Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls

Rz. 180 Gemäß § 112 Abs. 5 Nr. 1 BetrVG soll die Einigungsstelle beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalls ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates

Rz. 110 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Insoweit erstreckt sich seine Zuständigkeit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Folglich ist er nur dann originär f...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / e) Vorgesehene Kriterien der Sozialauswahl

Rz. 78 Bei der Angabe der vorgesehenen Kriterien zur Durchführung der Sozialauswahl genügt grundsätzlich ein Hinweis auf die Kriterien des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG. Soweit der Arbeitgeber allerdings beabsichtigt, in die soziale Auswahl zusätzliche Elemente einzubeziehen, etwa die Herausnahme bestimmter Leistungsträger gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG oder die Bildung von Altersgrupp...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (b) Übertragung mehrerer Betriebe/Betriebsteile eines Unternehmens

Rz. 392 Auch wenn mehrere Betriebe/Betriebsteile eines Unternehmens, für die beim Veräußerer eine in originärer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats abgeschlossene (echte) Gesamtbetriebsvereinbarung gilt, identitätswahrend auf ein Unternehmen übertragen werden, das bis zu diesem Zeitpunkt noch keine eigenen Betriebe hat, gilt die Gesamtbetriebsvereinbarung beim Erwerber norm...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Restmandat des Gesamtbetriebsrats

Rz. 113 Auch § 21b BetrVG trifft keine Regelung zum Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Eine analoge Anwendung für den Fall der Beendigung des Amts des Gesamtbetriebsrats wird z.T. befürwortet, jedenfalls für den Fall der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Interessenausgleich und Sozialplan bei Stilllegung aller Betriebe.[120] In allen anderen Fällen dürfte für die Annahme ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rückkehr zur gesetzlichen Vertretungsstruktur

a) Beendigung, Nachwirkung Rz. 122 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nach § 3 BetrVG enden durch Zeitablauf, Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung. Nach h.M. wirken sie nicht nach.[128] § 4 Abs. 5 TVG gilt für Tarifverträge nach § 3 BetrVG nicht. Wegen der fehlenden Erzwingbarkeit kommt eine Nachwirkung bei Betriebsvereinbarungen nach § 77 Abs. 6 BetrVG nicht in Bet...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / d) Restmandat

Rz. 68 Soweit durch die Zusammenfassung der Ursprungsbetrieb untergeht, entsteht für diesen das Restmandat. Das ist bei der Zusammenfassung ohne Eingliederung stets der Fall. Alle beteiligten Betriebe verlieren ihre Identität und es entsteht für jede untergegangene Einheit das Restmandat. Im Fall der Eingliederung geht nur der eingegliederte Betrieb unter, für diesen entsteh...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (2) Wirkung

Rz. 318 Wirken die Betriebsvereinbarungen im übertragenen Betrieb(steil) normativ fort, gelten sie auch für später hinzukommende Beschäftigte, sofern diese ihrem persönlichen und sachlichen Geltungsbereich unterfallen.[365]mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / f) Sozialauswahl mit Auswahlrichtlinie (§ 1 Abs. 4 KSchG)

Rz. 213 Eine kollektivrechtliche Verklammerung der Sozialauswahl kann sich daraus ergeben, dass ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder eine personalvertretungsrechtliche Dienstvereinbarung Richtlinien über die personelle Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen regelt.[392] Rz. 214 In einer solchen kollektivrechtlichen Vereinbarung kann festgelegt ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Ordnungswidrigkeit

Rz. 251 Werden die § 111 BetrVG bezeichneten Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 10.000 EUR geahndet werden kann.mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Schwellenwert

1. Unternehmensgröße Rz. 24 Die Beteiligungsrechte des § 111 ff. BetrVG bestehen nur, wenn in dem Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Es ist hierbei nicht auf die im jeweiligen Betrieb vorhandene Anzahl von Arbeitnehmern abzustellen,[18] sondern auf den Unternehmensbezug. Damit wird sichergestellt, dass auch in sehr kleinen Be...mehr