Rz. 140

Der Geltungsbereich sollte möglichst konkret beschreiben, für welchen Betrieb der ­Interessenausgleich abgeschlossen wird.

 

Formulierungsbeispiel

Dieser Interessenausgleich gilt sachlich für die nachstehend unter Ziffer […] beschriebenen Maßnahmen, räumlich für den Betrieb der XY-GmbH in Y-Stadt sowie persönlich für alle diesem Betrieb zugeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der XY-GmbH i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Er gilt nicht für die leitenden Angestellten i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG.

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