Rz. 140
Der Geltungsbereich sollte möglichst konkret beschreiben, für welchen Betrieb der Interessenausgleich abgeschlossen wird.
Formulierungsbeispiel
Dieser Interessenausgleich gilt sachlich für die nachstehend unter Ziffer […] beschriebenen Maßnahmen, räumlich für den Betrieb der XY-GmbH in Y-Stadt sowie persönlich für alle diesem Betrieb zugeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der XY-GmbH i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Er gilt nicht für die leitenden Angestellten i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG.
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