Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2023 herrscht große Verunsicherung, wie die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder zu gestalten ist. Teilweise haben Unternehmen die Gehälter ihrer Betriebsräte reduziert. Erste arbeitsgerichtliche Urteile dazu liegen bereits vor.
Alle warten – wie bei vielen anderen arbeitsrechtlichen Themen auch – auf den Gesetzgeber. Die Vergütung freigestellter Betriebsräte ist ein heikles Thema, für das eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich wäre. Eine Expertenkommission war aufgerufen, dem BMAS bis Anfang Juli einen Vorschlag zu unterbreiten, wie sich das gesetzlich regeln ließe. Über den Inhalt des Vorschlags ist bislang nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.
Dass die Vergütung freigestellter Betriebsräte in vielen – vor allem größeren – Unternehmen wieder eine so hohe Aktualität erlangt hat, hängt nicht unmaßgeblich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Januar 2023, Az. 6 StR 133/22) zusammen, welches dieser Anfang des Jahres gefällt hat.
Hohe Gehälter für Betriebsräte auf dem Prüfstand
Gegenstand der Entscheidung waren etwaige strafrechtliche Konsequenzen einer Zahlung von möglicherweise überhöhten Bezügen an Betriebsratsmitglieder. Angeklagt wegen Untreue waren vier Volkswagen-Manager, denen...