Rz. 197
Formulierungsbeispiel
Die Regelungen dieses Sozialplans gelten für alle Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG, die von einer der im Interessenausgleich genannten Maßnahmen betroffen sind. Dieser Sozialplan gilt nicht für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG.
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