Rz. 318

Wirken die Betriebsvereinbarungen im übertragenen Betrieb(steil) normativ fort, gelten sie auch für später hinzukommende Beschäftigte, sofern diese ihrem persönlichen und sachlichen Geltungsbereich unterfallen.[365]

[365] Salamon, ArbR 2014, 144, 145; GK-BetrVG/Kreutz, § 77 Rn 438.

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