Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Vollstreckung

Rz. 269 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann nur vollsteckt werden, solange das Kündigungsschutzverfahren nicht rechtskräftig entschieden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anspruch erloschen. Die Vollstreckung erfolgt, da die Handlung nur vom Arbeitgeber erbracht werden kann, gem. § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft.[485] Bei Wegfall des Arbeitsplatzes, den der Arbeitge...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / IX. Transfersozialplan

Rz. 191 Der Gesetzgeber hat erkannt, dass allein die Zahlung von Abfindungen an die vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Arbeitnehmer keine langfristige Vermeidung von Arbeitslosigkeit mit sich bringt. Viel sinnvoller kann es sein, die von Entlassung betroffenen Arbeitnehmer sinnvoll beruflich zu qualifizieren, um diese schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Leiharbeitnehmer

Rz. 21 Ob Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb bei der Bemessung der Betriebsgröße zu berücksichtigen sind, ist umstritten.[55] Die Schwellenwerte des Massenentlassungssystems sind nach der Rechtsprechung des EuGH Ausdruck einer gewissen Leistungsfähigkeit des Betriebes.[56] Diese Leistungsfähigkeit kommt durch die Einrichtung von Dauerarbeitsplätzen zum Ausdruck, unabhängig...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 4. Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung

Rz. 95 Die Arbeitnehmervertretung soll eine Stellungnahme "zu den Entlassungen" abgeben, die der Massenentlassungsanzeige beizufügen ist. Ein Interessenausgleich mit Namensliste ersetzt (in und außerhalb der Insolvenz) die Stellungnahme des Betriebsrats, § 1 Abs. 5 S. 4 KSchG, § 125 Abs. 2 InsO. Dies gilt, sobald der Interessenausgleich zustande gekommen ist, wozu es genügt,...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / cc) Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen

Rz. 198 Kenntnisse beziehen sich auf Fakten, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Ausbildung, seiner beruflichen Tätigkeit oder sonstigen Lebenserfahrung erlangt hat.[354] Spezielle Kenntnisse können sein: Kundenkontakte, Sprach- oder EDV-Kenntnisse, eine Ausbildungsberechtigung oder ein spezieller Führerschein. Gezielte Ausbildung eines Arbeitnehmers ist zulässig, solange s...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Begrenzung des Sozialplanvolumens

Rz. 217 Gemäß § 123 InsO ist die Höhe des Sozialplanes, der zum Ausgleich und der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG, in dreifacher Weise beschränkt. Das Sozialplanvolumen ist absolut in seiner Höhe beschränkt. Es darf lediglich ein Volumen einnehmen, das den Gesamtbetrag ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Ausgewogene Personalstruktur

Rz. 203 Auch bei dem Kriterium der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur ist zunächst eine soziale Reihung unter den vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen, die dann auch maßgeblich ist, wenn für die Nichteinbeziehung nach Abs. 3 S. 1 aus mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist.[365] Diese Einschränkung der Sozialauswahl hat das Ziel einer Überalterung in...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (3) Kurzarbeit

Rz. 52 Kurzarbeit entlastet den Arbeitgeber von Lohnkosten und ist gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 SGB III dazu da, bei einem erheblichen Arbeitsausfall, der u.a. vorübergehend ist, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Arbeitnehmer gerade nicht zu entlassen, sondern das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit soll auch das Interess...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Betriebsübergang

Rz. 107 Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, weil beim Betriebsübergang die Identität des Betriebs/Teilbetriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet.[195] Gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber oder durch den neuen Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber wegen d...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (5) Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen und der Arbeitnehmer hat sein Einverständnis erklärt

Rz. 77 Diese Sozialwidrigkeitsgrund gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 2. Alt. KSchG korrespondiert mit § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG und stellt eine Art Auffangtatbestand dar, bei dem alle Beschäftigungsalternativen zur Berücksichtigung kommen, bei denen der Arbeitsvertrag geändert werden muss.[134] Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Beendigu...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (2) Verschlechterungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 und 4 BGB

Rz. 345 § 613a Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB regelt, dass transformierte Betriebsvereinbarungen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geändert werden dürfen. Rz. 346 Diese einjährige Veränderungssperre (besser: Verschlechterungssperre) verbietet nach der h.M. allerdings nur eine individualrechtliche Verschlecht...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / V. Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz, § 125 InsO

Rz. 222 Zusätzlich zu den ohnehin schon bestehenden Privilegierungen des Arbeitgebers, der auf Basis eines Interessenausgleichs mit Namensliste eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, enthält § 125 InsO weitere Erleichterungen für den Insolvenzverwalter. Hintergrund ist, dass gerade im Zusammenhang mit "sanierenden Übertragungen" der Insolvenzverwalter nicht einer erhebl...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 129 Der Interessenausgleich soll regeln, ob, wann und wie eine vorgesehene Betriebsänderung durchgeführt werden soll.[157] Dies bedeutet, dass im besten Falle im Rahmen der Unterrichtungs- und Beratungsphase zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Anpassung der ursprünglich geplanten Maßnahme erfolgt. Der Betriebsrat soll im Rahmen der Beratungen schließlich die Möglic...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / III. Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Rz. 22 Maßgeblich für das Erreichen der Schwellenwerte ist nicht eine zufällige Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt der Entlassung, sondern die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist.[60] Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Verstoß der Unternehmerentscheidung gegen Gesetz oder Tarifvertrag?

Rz. 26 Die unternehmerische Entscheidung unterliegt nicht nur einer Missbrauchskontrolle, sondern auch einer Rechtskontrolle.[32] Sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen (z.B. § 5 TzBfG,[33] § 17 Abs. 2 und 3 KSchG) oder zur Gesetzesumgehung führen.[34] Verstößt eine unternehmerische Entscheidung gegen geltendes Recht, so kann sie eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Leistungsträger

Rz. 193 Nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG gilt S. 1 nicht, wenn betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer bedingen und damit der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung, Leistungsträger aus ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (a) Aufspaltung

Rz. 226 Bei der Betriebsaufspaltung geht der Ursprungsbetrieb unter und an seiner Stelle entstehen mehrere neue betriebliche Einheiten. Diese neuen Einheiten stellen sich im Rahmen einer Gesamtschau unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien Organisation der Arbeitsabläufe, Betriebszweck und Leitungsstruktur so verändert dar, dass keine von ihnen als vollständig identis...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / I. Anwendbarkeit des KSchG

Rz. 8 Eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung bestanden hat, ist gemäß § 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 9 Voraussetzung der Anwendbarkeit des KSchG und damit der Anwendbarkeit der Voraussetzungen des § 1 KSchG ist somit zunächst die rechtlich ununterbroch...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / c) Ablösung durch beim Erwerber geltende Kollektivvereinbarung (§ 613a Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 526 Eine Transformation der Normen eines Tarifvertrags in die Arbeitsverhältnisse der übergehenden Beschäftigten scheidet gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB aus bzw. endet, wenn die Rechte und Pflichten beim Erwerber in einer Kollektivvereinbarung geregelt sind bzw. werden. Rz. 527 Dabei ist unerheblich, ob die verdrängende bzw. ablösende Kollektivvereinbarung bereits im Zeitpun...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Freiwillige Weiterbeschäftigung

Rz. 260 Um dem Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zuvor zu kommen und das Annahmeverzugsrisiko zu minimieren, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens seiner Tätigkeit bei ihm nachzukommen. Die Parteien können auch eine Vereinbarung über eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungs...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Geltungsbereich und Wirkung der Transformation (§ 613a Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 507 Die Tarifvertragsnormen behalten nach der neueren Rechtsprechung des 4. Senats in der Entscheidung vom 22.4.2009 auch nach der Transformation gem. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB ihren kollektivrechtlichen Charakter.[563] Rz. 508 Im Übrigen gilt für Geltungsbereich, Inhalt und Wirkung der Transformation von Tarifverträgen vielfach dasselbe wie für Betriebsvereinbarungen (siehe...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Begriff der Eingliederung

Rz. 59 Das BAG hat bisher keine ausdrückliche Definition der Begriffe "Eingliederung" und "Zusammenfassung" (ohne Eingliederung) entwickelt. Teilweise wird in der Eingliederung ein "Aufgehen unter Identitätsverlust" gesehen und dieses als Grund für das Erlöschen des Betriebsratsmandats ohne Übergangsmandat angeführt.[75] Allerdings taugt das Kriterium des Identitätsverlustes...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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Abkürzungs- und Literaturve... / D

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Abkürzungs- und Literaturve... / B

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Abkürzungs- und Literaturve... / F

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Abkürzungs- und Literaturve... / S

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Abkürzungs- und Literaturve... / R

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Abkürzungs- und Literaturve... / L

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Abkürzungs- und Literaturve... / W

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertreter als Arbeitnehmer

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Über Arbeitnehmervertreter aufgrund des BetrVG > Aufsichtsrat, > Betriebsrat; außerdem > Personalrat. Zur Abgrenzung eines als ArbN tätigen Vertreters von einem selbständig tätigen (Handels-)Vertreter > Agenten, > Arbeitnehmer Rz 46ff, > Ärztevertreter, > Handelsvertreter, > Notare Rz 2, > Rechtsanwälte Rz 3 und > Versicherungsvertreter (ergänzend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.2 Umfang der Vergütungen

Rz. 11 Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang stehenden Kosten, soweit diese unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Werkstatt und der dort beschäftigten behinderten Menschen nach Art und Umfang über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält absolute und eingeschränkte Vermittlungsverbote für die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus ist in Abs. 4 eine Sonderregelung zu selbstständigen Tätigkeiten aufgenommen worden. Damit hat der Gesetzgeber die Grundsätze für die Vermittlung im Rechtskreis der Arbeitsförderung herausgearbeitet und ständig erweitert. Rz. 2a Abs. 1 enthält ein (absolut...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.2 Diskriminierende Einschränkungen durch den Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 greift Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG auf. Jegliches diskriminierende Element oder Merkmal eines Stellenangebotes ist bei der Vermittlungstätigkeit unberücksichtigt zu lassen, es sei denn, die jeweils in der Vorschrift benannten Tatbestände liegen vor, insoweit darf die Agentur für Arbeit dann unter Berücksichtigung der Bedingungen des Stellenange...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.3 Außertarifliche oder AT-Angestellte

Unter außertariflichen bzw. AT-Angestellten versteht man allgemein solche Arbeitnehmer, die vom persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags nicht erfasst werden. Daneben kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers deshalb nicht in den fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einbezogen sein, weil sie wegen ihrer Anders- oder Neuartigkeit den Tarifvertragspa...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen verabschiedete der Deutsche Bundestag am 22.5.2015 das Gesetz zur Tarifeinheit. Seit 10.7.2015 regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist nunmehr der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften def...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 76 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter nimmt mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitgeberbefugnisse und -pflichten wahr und steht insoweit dem Insolvenzverwalter des eröffneten Verfahrens gleich.[181] Er alleine ist zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen befugt.[182] Allerdings kommen ihm die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen der §§ 113 ff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6 Kosten der Mitwirkung

Rn 36 Für die Mitwirkenden an der Planaufstellung entsteht dafür kein eigener Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch.[43] Für Gläubigerausschuss, Betriebsrat und Sprecherausschuss gelten auch im Hinblick auf die Mitwirkung Entschädigungsregeln (§§ 73 InsO, 37, 40 BetrVG beziehungsweise § 14 SprAuG).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 77 Im Gegensatz dazu kann der schwache vorläufige Insolvenzverwalter nur gemeinsam mit dem Schuldner agieren.[187] Der Schuldner behält mithin seine Arbeitgeberbefugnisse. Weigert er sich jedoch, die vom vorläufigen Verwalter verlangten Kündigungen auszusprechen, wird das Gericht eine "Hochstufung" zum starken vorläufigen Verwalter erwägen. Das Gericht kann alternativ den...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Vorzeitige Stilllegung

Rn 27 Bei einer unübersehbaren und unsicheren Tatsachengrundlage und fehlender Aussicht auf absehbare Besserung, wird der vorläufige Verwalter dem Insolvenzgericht eine unverzügliche Stilllegung empfehlen müssen. Diese ist mit Zustimmung des Insolvenzgerichts nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 möglich, wenn andernfalls eine erhebliche Verminderung des Schuldnervermögens droht. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Vorbemerkung

Rz. 39 § 74 Abs. 3 regelt, dass Arbeitnehmer, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes Aufgaben übernehmen, also insbesondere in den Betriebsrat gewählt werden, hierdurch in der Betätigung in der Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt werden. Die Bestimmung stellt mithin klar, dass Betriebsratsmitglieder ebenso wie andere Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen n...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 42 Verstößt eine Partei gegen die ihr gem. § 74 Abs. 2 obliegende Unterlassungspflicht, so konnten bislang Betriebsrat wie Arbeitgeber hiergegen gem. § 2a ArbGG einen Unterlassungsanspruch im Wege eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltend machen. Das BAG war bisher der Ansicht, dass sich aus dem in § 74 Abs. 2 Satz 2 normierten Unterlassungsgebot auch für bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsrat und Arbeitskampf

Rz. 13 Wie ausgeführt, erfasst das Arbeitskampfverbot des Abs. 2 Satz 1 nur den Betriebsrat als Organ und seine Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitglieder. In diesen Funktionen haben sie sich neutral zu verhalten und jeder Tätigkeit im Arbeitskampf zu enthalten (BAG, Beschluss v. 10.12.2002, AP Nr. 59 zu § 80 BetrVG 1972). Sie dürfen sich daher insoweit weder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen über die allgemeine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und die Friedenspflicht. Abs. 1 Satz 1 schreibt fest, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung treffen sollen, Satz 2 konkretisiert die vertrauensvolle Zusammenarbeit, auf die beide Seiten hinzuwirken hab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 10 Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 sind Maßnahmen des Arbeitskampfs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig. Die Betriebsparteien sind verpflichtet, Meinungsverschiedenheiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen friedlich ohne Kampfmaßnahmen, wie z. B. Streik, Betriebsbesetzung oder Aussperrung, auszutragen. Es besteht eine umfassende Friedenspflicht zwischen den Pa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 24 Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 haben Arbeitgeber und Betriebsrat jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. Unter dem Begriff "parteipolitisch" ist jede Betätigung für oder gegen eine politische Partei i. S. v. Art. 21 GG und § 2 Abs. 1 PartG zu verstehen. Diese Regelung, die gleichlautend bereits im Betriebsverfassungsgesetz 1952 enthalten war, rechtfertigt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung od...mehr