Rz. 196

 

Formulierungsbeispiel

Gemäß den Vorgaben des Interessenausgleichs vom heutigen Tage wird gem. §§ 111, 112 BetrVG nachstehender Sozialplan geschlossen, der die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die im Interessenausgleich bezeichneten Maßnahmen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen bzw. mildern soll.[239]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge