Überblick

Der EU-weite Zensus 2021 soll wegen der Coronakrise um ein Jahr auf Mai 2022 verschoben werden. Das hat die Bundesregierung heute beschlossen. Die Verwalter sind erleichtert: Die Gebäude- und Wohnungszählung macht mehr Arbeit denn je. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Wegen der Corona-Pandemie hätten die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 nicht wie geplant erledigt werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensus-Gesetzes, mit dem der ursprünglich für den kommenden Mai geplante Volkszählung auf den 15.5.2022 verschoben werden soll. Der Beschluss des Kabinetts vom 2. September bedarf noch der Zustimmung des Bundestages. Auch der Bundesrat befasst sich noch damit.

Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (ZensG 2021) ist am 3.12.2019 in Kraft getreten. Damit stand auch der Termin für den kommenden Zensus – der 16.5.2021 – fest. Bis dahin hätten alle Daten vorliegen müssen. Die letzte Zählung gab es 2011. Stattfinden soll der EU-weite Zensus alle 10 Jahre. Neuerdings müssen auch Fragen zu Nettokaltmiete und Wohnungsleerstand beantwortet werden – die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung sind in § 10 ZensG 2021 geregelt und weit umfassender als noch beim Zensus 2011.

Abgefragt werden zum Beispiel auch die Wohnungsgröße und das Baualter der Gebäude. Die Auskunft über das Vorhandensein von Bad und WC entfällt. Die Heizungsart wiederum wurde um den verwendeten Energieträger ergänzt. Die Idee der Erweiterung um den energetischen Gebäudezustand stammte vom Bundesrat und wurde unter anderem von Immobilienverwaltern in den Anhörungen zum Gesetzentwurf massiv kritisiert.

Verwalterbranche erleichtert über mögliche Zensus-Verschiebung

Unterstützt wurde die Verschiebung des Zensus 2021 maßgeblich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Darüber soll das Ministerium im Juli 2020 in einem Schreiben informiert haben, wie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) damals mitteilte. Der VDIV zeigte sich erleichtert über die Ankündigung, dass das für eine Verschiebung erforderliche Gesetzgebungsverfahren noch im Sommer eingeleitet werden soll.

"Für die Immobilienverwalterbranche und alle anderen am Zensus Beteiligten ist das eine große Erleichterung." VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler

Der Branchenverband hatte einen späteren Termin für die Zählung schon im Vorfeld wiederholt gefordert und darauf hingewiesen, dass Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer die notwendigen Vorbereitungen angesichts der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr kaum werden leisten können. Dazu kommt: Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen finden derzeit nur vereinzelt Eigentümerversammlungen statt – das macht laut VDIV Beschlussfassungen zum Zensus 2021 unmöglich.

Der Zensus beruht auf EU-Vorgaben

Der Zensus 2021 soll wie der Zensus 2011 hauptsächlich registergestützt ablaufen. Verwaltungen und andere Beteiligte sind bisher trotz Corona-Pandemie gezwungen, sich weiter auf die Gebäude- und Wohnungszählungen vorzubereiten. Am 30. März hatte sich erstmals der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für die Verschiebung des Zensus um ein Jahr auf 2022 ausgesprochen. Die Hoffnung liegt nun auf dem Parlament.

Mit der regelmäßigen Abwicklung eines Zensus werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln und der EU-Kommission übermitteln.

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