(1) Erhebungsmerkmale sind
2. |
für Wohnungen:
|
(2) Hilfsmerkmale sind:
1. |
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen, |
2. |
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht, |
3. |
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, |
4. |
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen, |
5. |
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung. |
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