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Lohntarifvertrag Nr. 31 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende des privaten Omnibusgewerbes in Bayern

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV Nr. 31, privates Omnibusgewerbe, Bayern, 02.04.2025 (AVE-Anfang: 01.04.2025 und 15.05.2025)

Nummer: 180002200065

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: privates Omnibusgewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 02. April 2025

Vorgänger: 180002200064

AVE
AVE Anfang 01. April 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B6 vom 30. Juli 2025

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das private Omnibusgewerbe

Vom 1. Juli 2025

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erklärt aufgrund des § 5 Absatz 1, 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

den Lohntarifvertrag Nr. 31 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 2. April 2025

– kündbar zum 31. Dezember 2027 –

abgeschlossen zwischen dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V., München, Georg-BrauchleRing 91, 80992 München, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Bayern, Neumarkter Straße 22, 81673 München,

mit Wirkung vom 1. April 2025, jedoch mit Wirkung vom 15. Mai 2025 für die in § 3 geregelten Sonn- und Feiertagszuschläge mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich.

Geltungsbereich des Tarifvertrags...

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