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Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen

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§ 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke

 

(1) Mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den benachbarten Grundstücken einzuhalten:

a) bis zu 1,50 Meter Höhe 0,50 Meter
b) bis zu 3 Meter Höhe 1 Meter
c) bis zu 5 Meter Höhe 2,25 Meter
d) bis zu 15 Meter Höhe 3 Meter
e) über 15 Meter Höhe 6 Meter .
 

(2) 1Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 24 Abs. 3 auf der Grenze gepflanzt wird. 2Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.

 

(3) 1An Grenzen zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist ein Streifen von 0,5 Meter von Anpflanzungen freizuhalten. 2Dies gilt nicht gegenüber Grundstücken, für die nach Lage, Größe oder sonstiger Beschaffenheit eine den Grenzabstand erfordernde Art der Bodenbearbeitung nicht in Betracht kommt.

§ 35 Ausnahmen

 

(1) § 34 gilt nicht für

 

1.

Anpflanzungen hinter einer Wand oder einer undurchsichtigen Einfriedung, wenn sie diese nicht oder nicht erheblich überragen,

 

2.

Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und Gewässern,

 

3.

Anpflanzungen auf öffentlichen Straßen und auf Uferböschungen.

 

(2) 1Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile genügt ein Grenzabstand von 1 Meter für alle Anpflanzungen. 2§ 38 bleibt unberührt.

§ 36 Berechnung des Abstandes

Der Abstand wird in der gedachten Waagerechten von der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der Hecke oder des Rebstocks bis zur Grenze gemessen, und zwar an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt.

§ 37 Grenzabstände im Weinbau

 

(1) Bei der Anpflanzung von Rebstöcken auf einem dem Weinbau dienenden Grundstück sind folgende Abstände von der Grundstücksgrenze einzuhalten:

 

1.

gegenüber den parallel zu den Rebzeilen verlaufenden Grenzen die Hälfte des geringsten Zeilenabstandes, gemessen zwischen den Mittellinien der Reb...

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