Mietwohnraum

Fördergegenstand: In Gemeinden mit entsprechendem Bedarf wird die Schaffung von barrierearmem oder -freiem Wohnraum in Gebäuden mit mindestens 3 Mietwohnungen durch Neubau (Lückenschließung), Umbau oder Erweiterung gefördert. Einem Neubau stehen der Ersatzbau nach Abbruch sowie die Erneuerung von Gebäuden ohne Abbruch gleich, wenn durch die Baumaßnahme eine einem Neubau vergleichbare Lebensdauer erreicht oder eine Unbewohnbarkeit verhindert wird.

Es sind Wohnflächenhöchstgrenzen zu beachten.

Zielgruppe und Gegenleistung: Der geförderte Wohnraum muss Haushalten, die sich nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, für mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die höchstzulässige Nettokaltmiete beträgt in Magdeburg und Halle (Saale) 6,50 EUR je qm Wohnfläche, in den übrigen Gemeinden 6,00 EUR je qm Wohnfläche. In den ersten 4 Jahren ab Abschluss des Mietvertrags darf die Miete nicht erhöht werden, danach sind Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB entsprechend der prozentualen Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig, dürfen diese jedoch nicht überschreiten.

Die Zweckbindungen an höchstens 50 % der Wohnungen dürfen auf gleichwertige Ersatzwohnungen übertragen werden (mittelbare Belegung).

Art und Höhe der Förderung, Konditionen: Die Förderung besteht aus Baudarlehen bis zu 80 % der Gesamtkosten und Tilgungszuschüssen. Das Baudarlehen wird 20 Jahre zinsfrei bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Zinsfreiheit wird das Darlehen marktüblich verzinst. Es wird bis zu 2 Jahre tilgungsfrei gewährt.

Verpflichtet sich der Bauherr zu einer 25-jährigen Zweckbindung oder werden Wohnungen barrierefrei bzw. barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ausgestattet, wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % des auf die entsprechenden Wohnungen entfallenden Darlehensanteils gewährt. Bei Unterschreitung der Grenzwerte der §§ 15, 16, 48, 50 und 51 GEG (Gebäudeenergiegesetz) um mindestens 40 % wird ebenfalls ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % gewährt.

Eigenleistung

Es ist eine Eigenleistung in Höhe von 20 % der Gesamtkosten erforderlich. Mindestens 10 % der Gesamtkosten sind als verfügbare Geldmittel auszuweisen.

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