Inkrafttreten
Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Damit werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 % ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Die novellierte Energieeinsparverordnung wurde am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 3951) verkündet. Die Verordnung tritt am 1.5.2014 in Kraft.
Neuerungen
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. | Vorgaben für das Bauen
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2. | Vorgaben für Energieausweise
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3. | Stärkung des Vollzugs der EnEV KontrolleEinführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die In... |
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