Selbstnutzungspflicht für die Dauer eines Erbbaurechts

Heimfallrecht…

Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung hindert eine öffentliche Körperschaft nicht daran, in einem Erbbaurechtsvertrag mit einem Privaten Verwendungsbeschränkungen und Heimfallrechte für die gesamte Dauer des Erbbaurechts und damit regelmäßig für einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu vereinbaren.

…Härte für Betroffenen vermeiden

Das Gebot verhältnismäßiger Ausübung vertraglicher Rechte verpflichtet eine öffentliche Körperschaft, die ein zu Wohnzwecken dienendes Erbbaurecht an einen Privaten ausgegeben hat, eine mit der Durchsetzung des Heimfallanspruchs verbundene Härte für den Erbbauberechtigten zu vermeiden, wenn das unter Wahrung des mit der Ausgabe des Erbbaurechts verfolgten Zwecks möglich ist.

(BGH, Urteil v. 26.6.2015, V ZR 144/14)

Bestellung eines Erbbaurechts nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen.

(BGH, Beschluss v. 13.5.2015, V ZB 66/14, Rpfleger 2015 S. 528)

Eintragungsfähige Vereinbarung der Wohnungserbbauberechtigten – Betrieb eines Pflegeheims

Eintragungsfähige Vereinbarung

Als Vereinbarung über das Verhältnis der Wohnungserbbauberechtigten untereinander kann eine Regelung in das Grundbuch eingetragen werden, nach der die Wohnungserbbauberechtigten verpflichtet sind, den jeweiligen Verwalter der Gemeinschaft damit zu beauftragen,

  • den – verteilten – Erbbauzins einzuziehen und an den Grundstückseigentümer abzuliefern,
  • auf dessen Verlangen Einzelaufstellungen über gezahlte Erbbauzinsen zu erstellen und
  • diesen unverzüglich zu informieren, sofern einzelne Erbbauberechtigte trotz Mahnung den Erbbauzins nicht an die Verwaltung bezahlen.

(OLG München, Beschluss v. 23.7.2015, 34 Wx 139/15)

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