Soweit es die den Aufsichtsratsmitgliedern zugewiesenen vertraulichen Angelegenheiten, insbesondere die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Genossenschaft betrifft, unterliegen diese einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 2 GenG). Diese korrespondiert als notwendiges Sicherungsmittel mit der Verpflichtung des Vorstands, die Geschäftsverhältnisse der Genossenschaft gegenüber dem Aufsichtsrat uneingeschränkt offen zu legen.

Entsprechend postuliert § 26 Satz 3 der MusterS: "Die Aufsichtsratsmitglieder haben über alle vertraulichen Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft sowie der Mitglieder und von Dritten, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren; dies gilt auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt". Gleiches gilt im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO und des BDSG.

Die Verschwiegenheitspflicht erfasst darüber hinaus auch die Beratungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie das Abstimmungsverhalten seiner Mitglieder.[1] Insofern gilt es sicherzustellen, dass die Individualentscheidung des Aufsichtsratsmitglieds nicht zum Gegenstand einer Debatte außerhalb des Aufsichtsrats gerät und den Entscheidungsträger einem unzulässigen und unsachlichen Druck unterwirft. Eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens eines Aufsichtsratsmitglieds kommt nur ausnahmsweise im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem Haftungsprozess in Betracht. Die gesetzliche Regelung ist dabei abschließender Natur; sie kann durch die Satzung weder verschärft noch abgemildert werden.[2] Allerdings ist die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 151 GenG zugleich strafbewehrt.[3]

[1] BGH, Urteil v. 5.6.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 ff., 330 ff. = NJW 1975, S. 1412 ff.; BerlKomm/Keßler § 41 Rn. 18; Althanns, Genossenschaftshandbuch, § 41 Rn. 32 ff.
[2] BGH, Urteil v. 5.6.1975, a. a. O.
[3] BerlKomm/Herzberg § 151.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen