Räumungsfrist
Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung)
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim
Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum
der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf
– Gläubigerin –
(bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Klein Königsallee 240, 40215 Düsseldorf)
gegen
1. Frau Martina Martini, Hornhügel 9, 40589 Düsseldorf,
2. Herrn Felix Martini, Hornhügel 9, 40589 Düsseldorf
– Schuldner –
Anliegend überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils des AG Düsseldorf vom 17. Oktober 2019 zur Geschäftsnummer 36 C 567/17 mit dem
Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Räumung und Herausgabe
der im Titel näher bezeichneten Wohnung, nämlich der im 1. Obergeschoss des Hauses Hornhügel 9, 40589 Düsseldorf, gelegenen Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad mit WC nebst zugehörigem mit Nr. 4 gekennzeichneten Kellerraum im Kellergeschoss an die Klägerin.
Ich bitte, den Räumungstermin mit mir abzustimmen, sodass die Teilnahme der Klägerin bzw. einer von ihr beauftragten Person an diesem Termin ermöglicht werden kann.
Vermieter (Rechtsanwalt)
Ist dem Mieter eine Räumungsfrist eingeräumt worden, kann vor Ablauf der Frist die Räumung nicht vollstreckt werden. Der Gerichtsvollzieher kann jedoch bereits beauftragt werden, zum Fristende die Räumung durchzuführen.
Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum mit Räumungsfrist
(…)
Anliegend überreiche ich vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils des AG Düsseldorf vom 17. Oktober 2019 zur Geschäftsnummer 36 C 567/17 mit dem
Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Räumung und Herausgabe
der im Titel näher bezeichneten Wohnung, nämlich der im 1. Obergeschoss des Hauses Hornhügel 9, 40589 Düsseldorf, gelegenen Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad mit WC nebst zugehörigem mit Nr. 4 gekennzeichneten Kellerraum im Kellergeschoss an die Klägerin.
Ich bitte um Anberaumung eines Termins zur Herausgabe des Mietobjekts, jedoch nicht vor Ablauf des 15. Januar 2020, da den Schuldnern eine entsprechende Räumungsfrist eingeräumt wurde. Den Termin zur Herausgabe des Mietobjekts bitte ich mit mir abzustimmen, sodass die Teilnahme der Klägerin bzw. einer von ihr beauftragten Person an diesem Termin ermöglicht werden kann.
Vermieter (Rechtsanwalt)
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