Keiner besonderen Problematisierung bedarf es, dass der Brandschutz ganz erheblich beeinträchtigt wird, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Nun ist freilich nicht überliefert, dass sich ein Messie jemals auf das Sammeln von gefüllten Benzinkanistern spezialisiert hätte. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend vorhanden, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Umgebung etwa von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert.

Wie im Fall der Substanzgefährdung und Belästigung durch den schlechten Zustand der Mietsache muss der Vermieter auch in diesem Fall zunächst abmahnen und eine Frist zur Beseitigung des Unrats setzen, bevor er das Mietverhältnis kündigen kann.

 
Achtung

Haben Mieter und Vermieter im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht des Vermieters geregelt und möchte sich der Vermieter vom Zustand des Mietobjekts ein Bild machen, verweigert aber der Mieter den Zutritt, bzw. reagiert er auf den Besichtigungswunsch des Vermieters nicht, kann der Vermieter noch nicht kündigen. Es bedarf zuvor zwingend einer Abmahnung. Verweigert der Mieter die Zustimmung oder Mitwirkung an der Geltendmachung des Besichtigungsrechts, so kann der Vermieter den Mieter ohne Weiteres auch auf Duldung der Besichtigung klageweise in Anspruch nehmen und auf Basis eines obsiegenden Urteils dieses mithilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken, ohne dass es in diesem Fall auf einen etwa vom Mieter angebotenen Termin ankäme.[1]

Auch ohne vertraglich vereinbartes Besichtigungsrecht hat der Vermieter einen Anspruch auf Betreten und Besichtigung der Mieträume, wenn aus der Wohnung ein Gestank dringt, der auf eine Verwahrlosung dieser hindeutet.[2] Ein vom Mieter absichtlich vereitelter Besichtigungstermin kann im Übrigen die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.[3]

[2] AG München, Urteil v. 8.1.2016, 461 C 19626/15, ZMR 2016 S.297.
[3] LG Berlin, Beschluss v. 18.2.2015, 65 S 527/14, GE 2015 S. 733.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen