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Whistleblowing

Whistleblowing

Whistleblowing bedeutet, dass oft ein Angestellter oder Kunde eines Unternehmens oder einer Institution Missstände aufdeckt. Angestellte haben eine gewisse Rücksicht auf die Interessen ihres Arbeitgebers zu nehmen, was aber arbeitsrechtlich nicht eindeutig geregelt ist.

Da die Korrektur von negativen Verhältnissen auch im Interesse der Unternehmer liegt, richten diese am besten eine Meldestelle im Betrieb ein.

Was ist ein Whistleblower? Eine Definition

Beim Whistleblowing, englisch "to blow the whistle", "etwas aufdecken", "jemanden verpfeifen" werden Hinweise auf Missstände in Unternehmen und öffentlichen Institutionen bekannt gemacht, entweder intern im Unternehmen oder öffentlich. Der Whistleblower ist oft ein Mitarbeiter oder ein Kunde und berichtet aus eigener Erfahrung, dabei hat er aber auch das öffentliche Interesse im Auge.

Beim internen Whistleblowing besteht ein grundsätzliches Recht, sogar die Pflicht des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, über den Missstand informiert zu sein. Informationen an Betriebsräte, Aufsichtsräte oder gar Hauptversammlungen und Aktionäre werden als Zwischenform zum externen Whistleblowing betrachtet. Beim externen Whistleblowing werden die Missstände Dritten mitgeteilt, nicht unbedingt der Öffentlichkeit, aber z.B. sozialen Organisationen, Gewerkschaften oder die Polizei.

Whistle Blowing System und Policy

Whistleblowing liegt im Interesse der Unternehmen. Es ist für sie weitaus vorteilhafter, wenn ein Angestellter intern Missstände aufdeckt, als wenn sie von Dritten oder sogar von Medienleuten entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Es ist Sache der Geschäftleitung, Regeln für Whistleblowing zu erstellen und die Angestellten, freie Mitarbeiter und Kunden darüber zu informieren.

Vorteilhaft für alle Beteiligten ist eine Stelle, bei der Angestellte, freie Mitarbeiter und Kunden Fehlentwicklungen wie Mobbing, Delikte, Korruption, usw. diskret melden können. Auf Wunsch sollte der Hinweisgeber gegenüber anderen Beteiligten anonym bleiben. Der Fall wird am besten sofort untersucht und zwar so, dass alle Beteiligten dazu Stellung nehmen, bei Einzelaussagen lassen sich Widersprüche gut entdecken. Ist der Tatbestand analysiert, sind Maßnahmen zu ergreifen. Diese können je nach Fall Verwarnungen, Kündigung oder bei Delikten eine Anzeige bei der Polizei sein. Bestehen Probleme bei der Zusammenarbeit, wie Mobbing, sind diese innerhalb der beteiligten Gruppe zu lösen, allenfalls mit einem Mediationsverfahren.

Dem Whistleblower muss garantiert werden, dass er keine Nachteile hat. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich seine Aussagen als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) entpuppen.

Whistleblowing Arbeitsrecht

Beim Whistleblowing gegenüber dem Arbeitgeber können Angestellte im Konflikt zwischen Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und den Interessen der Gesellschaft stehen. Entdecken sie Delikte in der Firma, können sie einerseits wie alle Bürger Strafanzeige stellen. Andererseits müssen sie dabei Rücksicht auf die geschäftlichen Interessen und den Ruf des Arbeitgebers nehmen. Nach den Arbeitsgerichten darf eine Strafanzeige nicht leichtfertig eingereicht werden.

Andererseits hat der Arbeitgeber die Pflicht zu Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB), nämlich die Angestellten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Geschäftsleitung oder die Vorgesetzten über Gefahren informiert sind. Hinzu kommen die anderen Haftungsvorschriften, wie Umwelthaftung, Produkthaftung usw. Je nach Stellung kann es sogar zur Pflicht der Angestellten gegenüber dem Unternehmen und der Öffentlichkeit gehören, Missstände aufzudecken.

Geplant ist ein neues Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Darin soll die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses gerechtfertigt werden, um eine rechtswidrige Handlung oder ein berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung ist, dass der Whistleblower das allgemeine öffentliche Interesse schützen will.

Das Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert einen bestmöglichen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, unter anderem die Garantie eines Rechts aller Beschäftigten zum Whistleblowing, den Anspruch auf Überprüfung der Information, ein umfassendes Benachteiligungsverbot in allen Fällen rechtmäßigen Whistleblowings sowie einen Bundesbeauftragten für Whistleblowing.

Bundesgerichtshof

Polizeibeamter darf polizeiinterne Vorgänge nicht an Presse weitergeben

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes hat das Thema Whistleblowing auch im öffentlichen Dienst an Aufmerksamkeit gewonnen. Vorsicht ist dabei insbesondere geboten, wenn Dienst- oder Privatgeheimnisse tangiert sind oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Denn bei Rechtsverstößen drohen empfindliche Strafen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. Ein Polizeibeamter hatte einen befreundeten Journalisten unerlaubt über zahlreiche polizeiinterne Vorgänge informiert.


Whistleblowing

Hinweisgeberschutz im öffentlichen Dienst

Der europaweit vorgesehene Hinweisgeberschutz führt zu vielfältigen Pflichten, auch für öffentliche Beschäftigungsgeber. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, ist nach langem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet auch öffentliche Beschäftigungsgeber insbesondere zur Einrichtung und zum Betreiben interner Meldestellen. Inzwischen haben einige Bundesländer zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzes auch im Bereich der kommunalen Beschäftigungsgeber weitere Landesgesetze verabschiedet; in einigen Bundesländern stehen entsprechende Umsetzungsgesetze indes noch aus.











Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblowing – Hinweisgeberschutzgesetz kommt voraussichtlich im Januar 2023

Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz als Gesetzentwurf beschlossen. Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist der bessere Schutz von sog. "Whistleblowern", d.h. Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz soll drei Monate nach Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft treten, voraussichtlich im Januar 2023.


Hinweisgeberschutzgesetz

Regierungsentwurf für Hinweisgeberschutzgesetz hat noch Schwachstellen

Bereits zum 17. Dezember 2021 hätte die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt sein müssen. Gegen die Bundesrepubik läuft deswegen bereits ein Vertragsstrafenverfahren der EU. Nun hat das Bundeskabinett am 27. Juli 2022 den Regierungsentwurf für ein neues Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Was damit auf die Unternehmen zukommt und wo der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren noch nachbessern kann,  beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Philipp Byers.


Hinweisgeberschutzgesetz

Effektiver Hinweisgeberschutz mit Augenmaß

Deutschland hat es bislang versäumt, die EU-Whistleblower-Richtlinie mit einem Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen. Ein erster, im vergangenen Jahr von der alten Bundesregierung unternommener Versuch, ein Gesetz zu verabschieden, ist gescheitert. Die EU-Kommission hat darufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nun liegt ein neuer Referentenentwurf vor. Wie dieser Entwurf zu bewerten ist, erläutert Professor Dr. Gregor Thüsing.







Regelungen zum Schutz für Hinweisgeber

Richtlinie zu EU-weitem Schutz von Whistleblowern vor der Umsetzung

Eine EU-Richtlinie soll die Meldewege für Whistleblowing regeln und Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigungen schützen. Ein knappes Jahr nach Vorlage des Richtlinienvorschlags zum Schutz von Whistleblowern haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament verbindlich auf die Regelungen geeinigt, die noch im Frühling in Kraft treten sollen.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Geschäftsgeheimnisgesetz wurde vom Bundestag verabschiedet

Europaweit soll ein einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet werden. Dies schließt notwendigerweise einen Ausnahmetatbestand für Whistleblowing mit ein. Die zentrale nationale Neuregelung hat der Bundestag mit fast einjähriger Verspätung am 21.3. verabschiedet. Dabei wurde beim Whistleblower- und Journalisten-Schutz  nach massivem Protest nachgebessert, nachdem die deutsche Regelung  hier strenger ausfallen sollte als die EU-Vorgaben.