Fachbeiträge & Kommentare zu Whistleblowing

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Hinweisgebersystem (Whistleblowing-Verfahren)

Rz. 38 Seit dem Inkrafttreten des CRD IV-Umsetzungsgesetzes umfasst eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung ("Market Abuse Regulation", MAR)[1], die Verordnung über Märkte für Fin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Whistleblowing-Prozess

Rz. 121 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde ergänzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess umfasst, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung [1], die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente ("Markets in Fina... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anlässe für Sonderprüfungen

Rz. 53 Primärer Auslöser für Sonderprüfungen sind vermutete oder festgestellte Mängel in bestimmten Bereichen oder Abläufen, denen eine gewisse Bedeutung zukommt. Regelmäßig wird es sich daher um risikorelevante Schwachstellen handeln, die kurzfristig aufgetreten sind oder erkannt wurden. Die Durchführung von Sonderprüfungen kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich se... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.2 Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

Rz. 77 Für eine angemessene Risikokultur ist es wesentlich, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeiter ihr eigenes Verhalten am Wertesystem des Institutes ausrichten und dabei die Vorgaben zum Risikoappetit und zu den Risikolimiten berücksichtigen. Sie sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen, und sich bewusst sein, dass sie für ihre Handlungen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Bedeutung der Risikokultur für den SREP

Rz. 100 Im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob das Institut eine angemessene und transparente Unternehmensstruktur aufweist, die geeignet und solide ist, sowie über kohärente Unternehmenswerte und eine Risikokultur verfügt, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Institutes innewohnenden Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anforderungen der EBA an interne Governance- und Kontrollrichtlinien

Rz. 52 Die EBA verlangt von den Instituten die Erarbeitung eines Rahmenwerkes für die interne Governance, wobei für die jeweiligen Anforderungen (z. B. organisatorische und operative Struktur des Institutes, Auslagerungen, Risikokultur, Verhaltenskodex, Umgang mit Interessenkonflikten, Whistleblowing-Verfahren) Richtlinien vorgehalten werden sollen.[1] In den von der EBA im ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / Zusammenfassung

Überblick Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Einrichtung von Hinwe... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 1 Einführung

Der Hinweisgeberschutz muss seit Inkrafttreten des Gesetzes von allen verpflichteten Beschäftigungsgebern beachtet werden – ansonsten bestehen erhebliche Risiken, vor allem drohen Sanktionen, wie Bußgelder für die insoweit verantwortlichen Personen sowie das verpflichtete Unternehmen. Insbesondere interne Meldestellen müssen eingerichtet und betrieben sowie Hinweisgeberschu... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.3 Offenlegung

Der Gang von hinweisgebenden Personen an die Öffentlichkeit, im HinSchG als "Offenlegung" bezeichnet, wird hinweisgebenden Personen in Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR indes nur ausnahmsweise erlaubt sein. Der Schutz des HinSchG greift im Falle von Offenlegungen zum einen dann, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit be... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.3 Auslagerung auf Dritte

Nach den Vorgaben des HinSchG können externe Dritte mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt werden. Insoweit können insbesondere externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass für diese Dritte die gleichen Anforderungen wie für die Beschäftigungsgeber selbst gelten. Auch kann der Dritte nicht völlig losg... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 2 Ziel

Ziel des HinSchG ist, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Einklang mit den europäischen Vorgaben wirksam und nachhaltig auszubauen und zu verbessern. Hinweisgebende Personen sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Wer im Zusammenhang mit seiner (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die vorgeseh... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassung Überblick Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Einric... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5 Meldestellen und Meldewege

Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Behörde) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) 2 verschiedene Meldekanäle vor. Hinweisgebende Personen sollen in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, eine Meldu... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.2 Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsi... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.2 Anonyme Meldungen

Die Frage zur Verpflichtung der Entgegennahme anonymer Hinweisgebermeldungen war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens höchst umstritten. Während der Regierungsentwurf ausdrücklich keine Verpflichtung vorsah, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen, sah der Vorschlag des Rechtsausschusses eine entsprechende Verpflichtung ausdrückli... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.4 Konzernweite Meldestellen

Neben der Auslagerung der internen Meldestelle auf Dritte können mehrere private Beschäftigungsgeber mit nicht mehr als 249 Beschäftigten für die Entgegennahme von Meldungen und für die weiteren Maßnahmen eine gemeinsame Stelle einrichten und betreiben.[1] Des Weiteren hält das deutsche HinSchG in diesem Zusammenhang eine weitere pragmatische Lösung bereit. Gemäß dem HinSchG ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.3 Strafbarkeit

Für hinweisgebende Personen besteht im Fall von vorsätzlichen Falschmeldungen zudem das Risiko einer Strafbarkeit: In Betracht kommt in einem solchen Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB oder auch Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Die Tatbestände des Vortäuschens einer Straftat sowie... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.1 Anforderungen an interne Meldestellen

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hinaus – auch natürlichen dritten Personen ... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi... mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskrä... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.4 Verfahren zur Unterstützung

Rz. 100 Nach ESRS S4.26 ist anzugeben, ob und wie das Unternehmen die Bewertung vorgenommen und festgestellt hat, dass Verbraucher und/oder Endnutzer diese Strukturen oder Verfahren kennen und darauf vertrauen, dass sie ihre Bedenken oder Bedürfnisse vorbringen und prüfen lassen können. Darüber hinaus hat das Unternehmen anzugeben, ob es über Strategien verfügt, um Einzelper... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Buck, Das Geschäftsgeheimnis und sein neuer eigenständiger Schutz, jM 2020, 59; Christ, Zeugnisverweigerungsrechte und Schweigepflicht der steuerberatenden Berufe, INF 2003, 36; Frank, Der Finanzbeamte als Zeuge vor dem Strafrichter in Steuerstrafsachen, StW 2010, 95; Glashoff/Rohls, Der st... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Strafrechtliche Anzeigepflicht

Strafrechtliche Anzeigepflichten bestehen nur nach § 138 StGB bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Diese gesetzliche Pflicht zur Anzeigeerstattung durch den Arbeitnehmer schließt automatisch das Vorliegen eines Arbeitsvertragsverstoßes bzw. eines Kündigungsgrundes aus. Sonstige Anzeigen gegen den Arbeitgeber sind ebenfalls kein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß[1], we... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bestehen für Arbeitnehmer verschiedene Pflichten zur Auskunft bzw. Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber - aber auch gegenüber dem Finanzamt und den verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Anzeigepflichten können sich aus Gesetz, Kollektivvereinbarung oder dem Individualarbeitsvertrag ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechts... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Vertragliche Anzeigepflichten

Aus dem Arbeitsverhältnis können sich verschiedene Anzeige- oder Meldepflichten ergeben. Zu unterscheiden sind dabei nicht ausdrücklich geregelte von den vertraglich vereinbarten Pflichten. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung ergeben sich Anzeigepflichten als (ungeschriebene) Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ausdrücklich vertraglich geregelte Anzeigepflichten können sic... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 9 § 36 HinSchG normiert ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB.[1] Gegen die Vorschrift verstoßende Vereinbarungen sind unmittelbar nichtig.[2] Dies gilt auch für einseitig rechtsgestaltende Maßnahmen, wie etwa Kündigungen oder Verwaltungsakte.[3] Der Benachteiligte kann zudem Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr Unterlassung analog § 1004 BGB verlangen.[4] Ist dem Hinw... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verschwiegenheitspflicht.

Rn 85 Der ArbN ist unabhängig von arbeitsvertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen (vgl §§ 4 GeschGehG, 79 BetrVG, 13 2 Nr 6 BBiG, 24 II ArbNErfG, 93 I 2, 116 AktG, 53 BDSG) zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (BAG DB 09, 1131). Die Pflicht umfasst auch Tatsachen, die die Person des ArbG oder eines Arbeitskollegen in besonderem Ma... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Corporate Social Responsibi... / 5.4 Unterstützende CSR-Aufgaben der Personalabteilung (Beispiele)

In vielen Fällen ist die Personalabteilung interner Dienstleister und hat eine unterstützende Funktion für alle anderen Unternehmensbereiche. Damit Mitarbeiter ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen und eigen- sowie gesellschaftlich verantwortlich entscheiden und handeln können, müssen sie dazu bereit und in der Lage sein. Alle Unternehmensmitglieder müssen da... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.2 Konkretisierung durch die Leitlinien der Europäischen Kommission

Rz. 12 Bereits im Rahmen der CSR-Richtlinie war vorgesehen, dass die Europäische Kommission den von der neuen Berichtspflicht betroffenen Unternehmen unverbindliche Leitlinien zur Verfügung stellt, um ihnen die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu erleichtern.[1] Die Publikation der Leitlinien erfolgte Mitte 2017, ein Nachtrag für klimabezogene Angaben 2019.[2] Im Rahme... mehr