Fachbeiträge & Kommentare zu Whistleblowing

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 3 "Klima"-Nebenpflichten

Nebenpflichten des Arbeitnehmers Schon nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen sind Arbeitnehmer verpflichtet, Nebenpflichten zu erfüllen. Dazu gehört, das Eigentum des Arbeitgebers zu schützen. Bei einer Gefahrenlage gehört das aktive Eingreifen zur Reduzierung oder Vermeidung der Gefahr dazu. Bei einer Extremwetterlage muss der Arbeitnehmer also das Fenster schließen, das Eindr...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 11.2 Bundesrecht

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Whistleblowing / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den zus...mehr

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Whistleblowing / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Zusätzlich gelten in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen[1]: Aktiengesellschaften[2], Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen[3], Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.[4] Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, ...mehr

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Whistleblowing / 1 Rechtliche Grundlagen

1.1 EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie [1] in Kraft getreten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere den Schutz von hinweisgebenden Personen und die Einrichtung von Hinweisgeberstellen, bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte in Deutschland nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

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Whistleblowing / 4 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann) dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitung ...mehr

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Whistleblowing / 5 Sanktionen

Die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung zeigen Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB zul...mehr

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Whistleblowing / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Grundlagen 1.1 EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie [1] in Kraft getreten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere den Schutz von hinweisgebenden Personen und die Einrichtung von Hinweisgeberstellen, bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgt...mehr

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Whistleblowing / 2 Aufdeckung von Rechtsverletzungen als Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Unabhängig von der Einführung eines speziellen Hinweisgeber-Verfahrens kann für Arbeitnehmer unter verschiedenen Gesichtspunkten die Pflicht bestehen, bestimmte rechtswidrige Umstände dem Arbeitgeber zu melden. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Ausprägung der allgemeinen Treue- und Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers. In der Praxis kann der Arbeitgeber diese Nebenpfli...mehr

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Whistleblowing / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Neben dem HinSchG gelten zudem weitere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift des § 5 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisschutzge...mehr

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Whistleblowing / 1.2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Meldestellen und Whistleblowing-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 (vgl. zuvor) bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Zu diesem Zeitpunkt mussten private Beschäftigungsgeber mit 25...mehr

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Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr

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Whistleblowing / 1.1 EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie

Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie [1] in Kraft getreten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere den Schutz von hinweisgebenden Personen und die Einrichtung von Hinweisgeberstellen, bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte in Deutschland nicht rechtzeitig. Grundsätzlich können R...mehr

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Whistleblowing / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich ...mehr

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Whistleblowing / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

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Whistleblowing / 3 Schutz hinweisgebender Personen vor Maßregelungen

Mitarbeiter, die zu Recht rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden melden, sind bislang über die allgemeinen Gesetze zum Schutz vor Arbeitgebermaßregelungen gemäß § 612a BGB und §§ 1 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Seit Juli 2023 greift zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Schutz des HinSchG. Insbesondere werden die Treue- und Loyalitätspflichten des A...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.1 Regelung des Verhaltens des Arbeitnehmers

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb mitbestimmungspflichtig. Nach der Rechtsprechung des BAG unterliegt allein die Regelung des "Ordnungsverhaltens" der Mitbestimmungspflicht, während das "Arbeitsverhalten" mitbestimmungsfrei ist.[1] Ob eine Maßnahme das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 5 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten, insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann), dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitun...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung von Rechtsverletzungen im Betrieb

Zusammenfassung Überblick Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.3 Form der Ausübung der Mitbestimmung

Sofern das Hinweisgebersystem den Kernbereich der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG betrifft, ist der Betriebsrat im Rahmen der Einführung und Ausgestaltung zu beteiligen. Zentrales Mittel zur Ausübung der Mitbestimmung ist regelmäßig der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Betrifft die Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebersystems ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1 Rechtliche Grundlagen für Hinweisgebersysteme

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Whistleblowing-Verfahren gibt es in Deutschland schon länger für Beschäftigungsgeber, die in speziellen Branchen tätig sind, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Zu diesem Zeitpunkt mussten private Beschäftigungsgeber mit 250 oder...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den z...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 6 Sanktionen

Wie bereits dargestellt, zeigen die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.2 Technische Einrichtungen

Hinweisgebersysteme können verschiedene Meldewege vorsehen. Oftmals können Hinweisgebermeldungen nicht nur persönlich oder schriftlich, sondern auch telefonisch über eine Hotline oder auch webbasiert per E-Mail oder das Internet – ggf. mittels eines externen Dienstleisters – erfolgen. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtunge...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.4 Weitere Mitbestimmungstatbestände

Im Übrigen können sich weitere Unterrichtungsrechte des Betriebsrats ergeben. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch nach § 2 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem BetrVG rechtzeitig und umfassend unterrichten. Aufgabe des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ist, zu überwachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer gelt...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.1 Unmittelbare (Direkt-)Wirkung der HinSch-RL in Deutschland

Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in Kraft getreten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere den Schutz von hinweisgebenden Personen und die Einrichtung von Meldestellen, bis zum vergangenen 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte in Deutschland nicht rech...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2 Aufdeckung von Rechtsverletzungen als Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Auch ohne Einführung eines speziellen Hinweisgeber-Verfahrens kann für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gesichtspunkten die Pflicht bestehen, bestimmte rechtswidrige Umstände dem Arbeitgeber zu melden. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Ausprägung der allgemeinen Treue- und Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers. In der Praxis kann der Arbeitgeber diese Nebenpflicht im Rahm...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Arbeitgeber kann zur Konkretisierung der gesetzlichen Nebenpflichten der Arbeitnehmer ein Hinweisgeber-Verfahren auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer einführen.[1] Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, sind jedoch etwaige Mitbestimmungsrechte bei der Einführung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems zu beachten. Ferner sind Beteiligungsrechte des Betrie...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß §§ 106 Satz 2 GewO, 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3 Schutz hinweisgebender Personen vor Maßregelungen

Mitarbeiter, die zu Recht rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden melden, sind bislang über die allgemeinen Gesetze zum Schutz vor Arbeitgebermaßregelungen gemäß § 612a BGB und §§ 1 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Seit Juli 2023 gilt zudem das HinSchG.[1] Insbesondere werden die Treue- und Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers auch durch die Grundrechte, di...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.4 Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen

Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, sich in bestimmten Fällen bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Gemäß § 17 Abs. 2 ArbSchG können Beschäftigte die zuständige Behörde informieren, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel für die Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 4 Bestandteile eines Hinweisgebersystems

Das Hinweisgebersystem ist in vielen Unternehmen und Behörden ein wichtiger Bestandteil des Compliance-Management-Systems.[1] Praxis-Tipp Effektives Hinweisgebersystem Um ein effektives Hinweisgebersystem einzuführen und zu praktizieren, sollte der Arbeitgeber Folgendes berücksichtigen: Das Hinweisgebersystem muss die rechtlichen Anforderungen der EU-Hinweisgeberschutzrichtlini...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9 Sanktionen

9.1 Schadensersatzpflichten Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6 Gestaltungsmöglichkeiten

6.1 Anforderungen an interne Meldestellen Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hi...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3 Anwendungsbereich

3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusam...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.3 Offenlegung

Der Gang von hinweisgebenden Personen an die Öffentlichkeit, im HinSchG als "Offenlegung" bezeichnet, wird hinweisgebenden Personen in Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR indes nur ausnahmsweise erlaubt sein. Der Schutz des HinSchG greift im Falle von Offenlegungen zum einen dann, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.3 Auslagerung auf Dritte

Nach den Vorgaben des HinSchG können externe Dritte mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt werden. Insoweit können insbesondere externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass für diese Dritte die gleichen Anforderungen wie für die Beschäftigungsgeber selbst gelten. Auch kann der Dritte nicht völlig losg...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 2 Ziel

Ziel des HinSchG ist, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Einklang mit den europäischen Vorgaben wirksam und nachhaltig auszubauen und zu verbessern. Hinweisgebende Personen sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Wer im Zusammenhang mit seiner (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die vorgeseh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassung Überblick Am 2.7.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Diese Verabschiedung des Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5 Meldestellen und Meldewege

Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Behörde) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) 2 verschiedene Meldekanäle vor. Hinweisgebende Personen sollen in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, eine Meldu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi...mehr