Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Regelfahrverbot, günstige Prognose

Rz. 128 Insbesondere ist die Möglichkeit zu erörtern, ob das Absehen vom Fahrverbot möglich ist durch eine erhöhte Geldbuße (OLG Hamm NZV 1996, 77).mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Hauptverhandlung

Rz. 86 Gem. § 243 Abs. 1 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Fragen über etwaige Vorstrafen gehören nicht zur Vernehmung des Angeklagten oder Betroffenen zur Person, sondern beziehen sich auf den Bereich der Vernehmung zur Sache, die erst möglich ist nach der Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht, § 243 Abs. 5 StPO. In der Hauptverhandlung erfolg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Auslagenersatz und sonstige Schadenpositionen

Rz. 331 Für den Ersatz der Auslagen kommen pauschal ein Betrag von ca. 25 EUR,[413] je nach Tatgericht auch nur 20 EUR[414] oder aber bis zu 30 EUR[415] in Betracht. Zu den sonstigen in Betracht kommenden Schadenpositionen, die zu erstatten sind, wird verwiesen auf Tietgens/Nugel [416] – insbesondere zu den Stichwortenmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 11. Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi

Rz. 181 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.12: Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi In vorbezeichneter Angelegenheit erkläre ich mich namens und in Vollmacht des Betroffenen mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden, sofern das Gericht den gegen den Betroffen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Unfall bei Überholvorgang Gegner trotz Abbiegevorgangs durch Mandant

Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.34: Unfall bei Überholvorgang Gegner trotz Abbiegevorgangs durch Mandant Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug der Mandantschaft die im Fragebogen genannte Straße. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs wollte nach links abbiegen, nachdem er sich zuvor durch doppeltes Schauen in den Rückspiege...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 34 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[58] Ist ein Wert von mindestens 0,3 ‰ gegeben und treten weitere Umstände hinzu, kann eine Fahruntüchtigkeit gegeben sein.[59] Diese weiteren Umstände, die ggf. auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers schließen lassen, können in der Person des Fahrers oder aber in seinem ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Sonstige Haftungstatbestände

Rz. 281 Weitere Haftungstatbestände, und zwar Verschuldenshaftung, sind die Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB. Hiernach kommen in Betracht:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 246 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 3 StVG geregelt. Nach § 3 Abs. 1 StVG ist demjenigen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das Gesetz differenziert mithin nach der Eignung und der Befähigung. Die fehlende Befähigung ist ein eigenständiger Entziehungsgru...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Übersicht Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Heilbehandlungskosten

Rz. 335 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten aller erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.[423] Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Heilungskosten besteht grds., auch wenn der Verletzte noch anderweitige Ersatzansprüche hat, etwa familienrechtliche, und auch, wenn er die Kosten nicht selber trägt. Sonstige in Betracht ko...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 414 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Quotenbildung unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen der KfzPflVV

Rz. 421 Kann der VR dem VN kein vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen, ist ein Regress lediglich unter dem Gesichtspunkt einer grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung möglich. In diesen Fällen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG grds. ein Recht des VR vor, seine Leistung (lediglich) in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Insoweit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Standard-Abschlusstext

Rz. 384 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.36: Standard-Abschlusstext Es wird ein Vorschuss von _________________________ EUR gefordert, dessen Eingang hier erwartet wird spätestens innerhalb einer Woche ab Datum dieses Schreibens. Die Angemessenheit der angeforderten Akontozahlung ergibt sich aus den gemachten Angaben bzw. aus den in der Anlage beigefü...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Aufbauseminar

Rz. 249 Ein Aufbauseminar kommt für folgende Bereiche in Betracht: Es ist Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundenen Rechtsfolgen zur Verbesserung seiner Verfahrenssituation zu beraten.[274] In einem Bußgeldverfahren kann d...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ratenzahlung und Zahlungserleichterung

Rz. 132 Gem. § 42 StGB kann für den Täter eine Ratenzahlung in Betracht kommen. Ist dem Täter nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so gestattet ihm das Gericht, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, § 42 StGB. Eine entsprechende Vorschrift findet sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren in § 18 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Problemfall HWS-Verletzung

Rz. 334 Bei der Geltendmachung unfallbedingter Verletzungen der Halswirbelsäule ist zu beachten, dass es auf eine genaue Betrachtung des Einzelfalls ankommt und der BGH[419] der Auffassung eine Absage erteilt hat, wonach bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von bis zu 10 km/h eine Verursachung durch einen Unfall ausscheidet. Die in der Wissenschaft entwickelte Harmlosigkeitsg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 95 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Un...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation

Rz. 385 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.37: Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________ Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird Folgendes ausgeführt: _________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Tateinheit/Tatmehrheit und der Begriff der prozessualen Tat

Rz. 47 In § 52 StGB ist der Begriff der Tateinheit geregelt. Tateinheit setzt voraus, dass eine Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals erfüllt. Erforderlich ist mithin eine Handlungseinheit.[90] Verletzt also dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals so wird gem. § 52 StGB nur auf eine Strafe erkannt. Darüber hin...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Speziell: Ansprüche der Insassen

Rz. 291 Beispiel Auf einer Fahrt mit seiner Ehefrau (E) gerät der Mann (M) infolge überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall wird E erheblich verletzt. Der Unfall ereignete sich ohne Drittbeteiligung oder Verantwortung eines Dritten. Bei den Ansprüchen von Insassen ist insbesondere daran zu denken, dass diesen gegenüber eine Haftung des Halt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Kosten für ein Sachverständigengutachten

Rz. 141 Gem. § 5 Abs. 1 lit. f) ARB 2008/2000/94 übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzungen für diese Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer sind jedoch folgende:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Kürzung der Mietwagenkosten bei einem Unfallersatztarif

Rz. 388 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.40: Kürzung der Mietwagenkosten bei einem Unfallersatztarif Die von Ihnen vorgenommene Kürzung der Mietwagenkosten ist zu beanstanden. 1) Unserer Mandantschaft steht ein Ersatz der gesamten verfolgten Mietwagenkosten zu, selbst wenn es sich um einen sog. Unfallersatztarif handeln sollte. Zum Zeitpunkt der Anm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 96 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchseinlegung ist auch durch ein Telefax m...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 102 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Forderungsübergang nach § 86 VVG

Rz. 426 Durch die Regelung des § 86 VVG ist für den Bereich der Schadenversicherung[543] zugunsten des VR ein Rechtsübergang geregelt für die Ansprüche, die dem VN auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zustehen. Die cessio legis umfasst aus dem Bereich der Kraftfahrtversicherung nur noch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Erfasst wird nicht die Insassenunfallversi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Nachforderung der Mehrwertsteuer im Reparaturfall

Rz. 390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.42: Nachforderung der Mehrwertsteuer im Reparaturfall Sie weisen zu Unrecht die von meinem Mandanten geforderte Nutzungsausfallentschädigung und den Ersatz der nachgewiesenen Mehrwertsteuer zurück. Auch wenn mein Mandant zunächst selber lediglich den fiktiven Fahrzeugschaden in Form der Reparaturkosten (nett...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Wiedereinsetzung

Rz. 101 Wiedereinsetzung ist möglich gegen die Versäumung aller gesetzlichen und richterlich festgesetzten Fristen einschließlich der Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Im Strafbefehlsverfahren ist, wenn ein Einspruch verworfen worden ist und der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist, zweispurig zu verfahren, nämlich Wiedereinsetzung ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Schmerzensgeldtabellen

Rz. 348 Bei der Bestimmung des Schmerzensgeldanspruchs ist die Orientierung an Schmerzensgeldtabellen zu empfehlen. Bei Schmerzensgeldtabellen ist jedoch zu beachten, dass die dort aufgeführten Entscheidungen regelmäßig älter sind mit der Folge, dass der dort genannte Betrag an die Geldentwertung anzupassen ist. Rz. 349 Eine Besonderheit ist bei sog. Schockschäden im Zusammen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Familienprivileg

Rz. 428 Gem. § 116 Abs. 6 SGB X ist ein Forderungsübergang ausgeschlossen, wenn sich der Ersatzanspruch des VR gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richtet und dieser den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt hat (ebenso § 67 VVG a.F.). Dieses sog. Familienprivileg ist nunmehr in § 86 Abs. 3 VVG erweitert worden. Neu ist die Privilegie...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Kosten und Gebühren

Rz. 258 In Führerscheinangelegenheiten können unterschiedliche Kosten entstehen, zum einen können Kosten für eine Begutachtung entstehen, zum anderen können Kosten durch die Verwaltungsgebühren bzw. Anwaltsgebühren entstehen. Unter dem Begriff "Gebühren in Führerscheinangelegenheiten" ist der Betrag zu verstehen, der von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben wird. Die Erhebung sol...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Abrechnung im "130 %-Fall" bei Eigenreparatur

Rz. 392 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.44: Abrechnung im "130 %-Fall" bei Eigenreparatur Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung ist es meinem Mandanten unbenommen, in der vorliegenden Konstellation eines "130 %-Falles" abzurechnen (BGH v. 2.6.2015 – VI ZR 387/14, juris). Er kann den Ersatz der Netto-Reparaturkosten verlangen, da er nachwei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Faktoren der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 346 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs sind Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu beachten. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss deshalb unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[443] Die Höhe des z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Schmerzensgeldhöhe und Regulierungsverhalten

Rz. 353 Eine verzögerte Regulierung kann zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs führen.[447] Eine solche Erhöhung dann scheidet jedoch dann aus, wenn die Haftung dem Grunde nach streitig und vorab zu klären ist.[448]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Fahrerlaubnisarten, Fahrerlaubnis auf Probe und Stufenführerschein

Rz. 201 Nach § 2 Abs. 1 S. 2 StVG wird die jeweilige Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt. Entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die internationale Einteilung der Führerscheinklassen zu übernehmen.[237] In § 6 FeV sind die Fahrerlaubnisklassen aufgelistet. Rz. 202 Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird gem. § 2a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Häufigste strafrechtliche Verkehrsverstöße

Rz. 57 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fa...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 62 § 315d StGB stellt verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Hierbei ist es strafbar, sowohl als Ausrichter oder Durchführer i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB ein solches Kraftfahrzeugrennen zu veranstalten, daran gem. § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB teilzunehmen, als auch ein Rennen gegen sich selbst zu führen. Ein sog. Rennen gegen sich selbst gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste Schadenpositionen

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Gebührenhöhe

Rz. 152 Die Vergütung des Verteidigers in Straf- und Bußgeldangelegenheiten bestimmt sich zum einen nach den Verfahrensabschnitten, in denen der Verteidiger tätig ist, sowie nach seinen in den Verfahrensabschnitten jeweils ausgeübten Tätigkeiten. In dem Strafverfahren ist zwischen folgenden Verfahrensabschnitten zu differenzieren:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / j) Kein Verweis auf ein höheres Restwertangebot

Rz. 394 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.46: Kein Verweis auf ein höheres Restwertangebot Entgegen der von Ihnen vertretenen Ansicht muss sich mein Mandant nicht auf das von Ihnen mit Schreiben vom _________________________ unterbreitete Restwertangebot verweisen lassen. Denn _________________________ ist zu entnehmen, dass mein Mandant das Fahrzeu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverteidigung

Rz. 165 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Versichertes Risiko

Rz. 435 In der Vollkaskoversicherung werden Schäden gedeckt aus Unfall sowie mut- oder böswilliger Handlung betriebsfremder Personen. Nach den meisten Regelungen in den AKB ist unter "Unfall" zu verstehen ein von außen her unmittelbar oder plötzlich mit mechanischer Gewalt auf ein Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Rz. 436 Kein Versicherungsschutz besteht für sog. "Betriebsschäd...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Eingreifen der Entschädigungsstelle

Rz. 299 Auf Antrag des Geschädigten kommt das Eingreifen der eingerichteten Entschädigungsstelle in Betracht. Dies ist der Fall,mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / l) Erstattung einer 1,3-Geschäftsgebühr

Rz. 396 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.48: Erstattung einer 1,3-Geschäftsgebühr Die von Ihnen vorgenommene Kürzung der geltend gemachten Geschäftsgebühr von 1,3 auf den Wert von 1,0 ist zu bestanden und wird zurückgewiesen. Bei einem "durchschnittlichen" Verkehrsunfall ist die Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr im Regelfall zuzubilligen (BGH MD...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Klage in laufender Sache

Rz. 399 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.51: Klage in laufender Sache Schadensache: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wir für Ihren Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Person/en anwaltlich tätig und mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befasst. Für die außergerichtliche Verfolgung der Schadensersatz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung

Rz. 368 Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, sind als Einkünfte gem. § 24 Abs. 1a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 EStG zu versteuern. Ebenso sind Geldrenten, die als wiederkehrende Bezüge zu zahlen sind, zu versteuern. Dies gilt auch für Schadensersatzrenten, die als Ausgleich für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gem. § 844 Abs. 2 BGB zu z...mehr