Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur vom Eigentümer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Personenschäden können nur von der verletzten Person selbst geltend gemacht werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dass die entsprechenden Vollmachten für den Rechtsanwalt zur Unfallregulierung nur vom Eigentümer oder der konkret verletzten Person unterzeichnet werden sollten. Lässt sich dies nicht bereits im ersten Gesprächstermin bewerkstelligen, ist es ratsam, dem Gesprächspartner ein vorbereitetes Vollmachtsformular mitzugeben, mit der Bitte, dieses von der berechtigten Person unterzeichnen zu lassen und an den Rechtsanwalt zurückzusenden. Auf die Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen wird später noch einmal ausführlich hingewiesen.

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