Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 28 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und bis max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes (= 130 %-Bereich), wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet. Wird das Fahrzeug jedoch vollständig und fachgerecht repariert und anschließend mind. sechs Monate weitergenutzt, dann soll der Geschädigte in seinem Integri...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol

Rz. 1 Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen soll die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden bzw. Ihnen ist bereits die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden. F...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / IV. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

Rz. 9 Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühr...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 38 Kann der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses die Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die erforderlichen Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache zu erstatten. Dabei sind gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nur die Kosten zu erstatten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzug...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 32 Je nach Einordnung des Schadens in das o.g. Vierstufenmodell (siehe Rdn 23–29>) und nach gewählter Abrechnungsmethode wird ab der 2. Stufe (Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes und unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, siehe Rdn 25>) der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Wegen der Einzelheiten wird auf die dortigen Ausführungen hinge...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

Rz. 10 Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Berechnungsbogen Quotenvorrecht

Rz. 35 Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anhand nachfolgendem Berechnungsbogen können Sie sehen, wie sich die Schadensabrechnung mit und ohne Einbeziehung Ihrer Vollkaskoversicherung darstellt: Berechnungsbogen Quotenvorrechtmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Schadensmeldung

Rz. 33 Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, soweit für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, müssen Sie den Schaden innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann sich Ihre Ve...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 11 Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren werden als sog. Rahmengebühren berechnet. Der Gebührenrahmen ergibt sich aus den Nummern 5100–5200 Vergütungsverzeichnis RVG. Die konkrete Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der B...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Einleitung

Rz. 17 Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach §§ 249 ff. BGB. Der Schaden ist entweder konkret durch Erstattung der nachgewiesenen Reparaturkosten oder abstrakt durch Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten. Die Grenze der Erstattungsfähigkeit wird grundsätzlich durch den Wiederbeschaffungswert gezogen. Umsatzsteuer wird nur...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Standkosten

Rz. 39 Muster 5.20: Standkosten Muster 5.20: Standkosten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht müssen Sie die kostenpflichtige Standzeit Ihres Fahrzeugs (bspw. bei einem Abschleppunternehmer, Werkstatt etc.) möglichst kurz halten. Andernfalls kann die gegnerische Haftpflichtver...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen

Rz. 13 Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Voraussetzung für eine Haftung des Unfallgegners ist, dass der geltend gemachte Schaden überhaupt durch den Unfallgegner verursacht worden ist. Dies kann insbesondere ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall

Rz. 44 Muster 5.23: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall Muster 5.23: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hinsicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen Ob...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Regelfahrverbot

Rz. 7 Muster 5.4: Regelfahrverbot Muster 5.4: Regelfahrverbot _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, beachten Sie bitte für die Zukunft, dass Ihnen in der Regel ein Fahrverbot auferlegt wird, wenn Sie innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Geldbuße eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begehen (Reg...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 1. Stufe (Reparaturschaden)

Rz. 23 Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat einen Reparaturschaden Ihres Fahrzeugs festgestellt. Sie haben folgende Regulierungsmöglichkeiten:mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 2 Die Wiedererteilung richtet sich nach § 20 FeV. Soweit sich Anhaltspunkte für Eignungszweifel im Sinne einer Alkoholproblematik ergeben, sollte der Mandant möglichst frühzeitig auf das Erfordernis eines Abstinenznachweises im Rahmen einer MPU hingewiesen werden [vgl. § 13 FEV, Anlage 4 (zu den §§ 11, 13, und 14) i.V.m Ziffer 3.13 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrei...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 4. Erläuterungen

Rz. 36 Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte der Mandant auch bei vermeintlich klarer Haftungslage darauf hingewiesen werden, dass bei teilweiser oder vollständiger Verweigerung der Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung in Betracht kommt. Der Schaden ist innerhalb von einer Woche beim Kask...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 26 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes und unterhalb des Wiederbeschaffungswertes (= 100 %-Bereich), richtet sich die Erstattung der Reparaturkosten gemäß Gutachten danach, ob das Fahrzeug nach dem Unfall verkehrssicher war[13] oder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wurde[14] und anschließend mind. sechs Monate w...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 42 Soweit auf Grundlage des Schadensgutachtens abgerechnet wird, sind grundsätzlich die Reparaturkosten nach den Tarifen einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erstatten. Bei technischer Gleichwertigkeit kann der Geschädigte aber gem. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist zu verneinen, wenn das ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi)

Rz. 3 Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. Urteils wirksam. Rechtskraft tritt einmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 30 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb 130 % des Wiederbeschaffungswertes, wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.[22] Gelingt es jedoch dem Geschädigten unter Vorlage einer Werkstattrechnung vollständig und fachgerecht, bspw. unter Verwendung von Gebrauchtteilen, bis zum Wiederbeschaffungswert zu reparieren und nutzt er anschließ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht)

Rz. 5 Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils bzw. Strafbefehls in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eint...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 16 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist in erster Linie dessen Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Za...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Restwertangebot

Rz. 31 Muster 5.15: Restwertangebot Muster 5.15: Restwertangebot _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt Ihnen anliegend ein Restwertangebot. Falls Sie das beschädigte bzw. zerstörte Fahrzeug noch nicht zu dem Restwert, den Ihr Gutachter ermittelt hat, verkauft haben, dann setzen ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster Quotenvorrecht

Rz. 34 Muster 5.17: Quotenvorrecht Muster 5.17: Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gegenseite hält Ihnen eine Mithaftung von _________________________ % entgegen. Wir empfehlen Ihnen, den Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung zu regulieren. Reichen Sie bitte Ihre Unterlagen mit einer entsprechenden Schaden...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Erläuterungen

Rz. 45 In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben sich die vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten vor allem aus Abschnitt D Muster-AKB-KH 2008. Hierbei können die fünf Obliegenheiten gem. § 5 Kfz-PflichtversicherungsV (Verwendung, Schwarzfahrt, Führerschein, Rennveranstaltung, Fahruntüchtigkeit) vereinbart werden. Die nach dem Versicherung...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 14 Bei einem Verkehrsunfall zwischen Kraftfahrzeugen richtet sich die Haftung untereinander nach § 17 StVG. Danach hängt die Pflicht zum Schadensersatz insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Maßgeblich ist die jeweils von den unfallbeteiligten Fahrzeugen ausgehende Betriebsgefahr, die zunächst gl...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Stundenverrechnungssätze

Rz. 41 Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung will für den Fall, dass Sie keine Werkstattrechnung vorlegen, lediglich die Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen von günstigen Alternativwerkstätten erstat...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster: Schadensermittlung

Rz. 19 Muster 5.10: Schadensermittlung Muster 5.10: Schadensermittlung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, reichen Sie uns bitte für die Ermittlung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten wegen der voraussichtlichen Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten oder bei Schäden bis rund 850 EUR einen Kostenvoranschl...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall

Rz. 43 Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hinsicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen Obli...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Schmerzensgeld

Rz. 15 Muster 5.9: Schmerzensgeld Muster 5.9: Schmerzensgeld _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, informieren Sie uns bitte, wenn Ihre unfallbedingte Heilbehandlung abgeschlossen ist. Übersenden Sie uns bitte am Ende Ihrer Heilbehandlung folgende Unterlagen (= Verletzungstagebuch):mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 24 Bewegen sich die kalkulierten Brutto-Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert), werden die Reparaturkosten gemäß Gutachten[10] oder die konkreten Reparaturkosten gemäß Rechnung erstattet. Für den Geschädigten bestehen keine Bindungen, wie er anschließend mit dem Fahrzeug umzugehen hat. Es kann zunächst nach Gutacht...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 4 Beginn des Fahrverbots ist in § 25 Abs. 2, Abs. 2a StVG geregelt. Der Mandant sollte insbesondere darüber belehrt werden, dass das Fahrverbot grundsätzlich bereits mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Ausnahme: "4-Monatsfrist"). "Entscheidung" kann auch ein Beschluss gem. § 72 OW...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100%-Fall)

Rz. 25 Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (=Wiederbeschaffungswert. Restwert) übersteigt...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%)

Rz. 29 Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) übersteigt, soda...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall)

Rz. 27 Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungswert übersteigt, sodass ein Totalschaden Ihres Fahrzeugs vorli...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

Rz. 37 Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfall werden nur dann erstattet, wenn Sie das Fahrzeug während des Ausfalls hätten tatsächlich nutzen können. Wenn Sie sich also nach dem Unfall dazu entscheide...mehr

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zfs 09/2023, Onlineseminare

Onlineseminar Aktuelles zum Verkehrsrecht – 2. Halbjahr 2023 Kostenfreie FAO-Fortbildung für AG-Mitglieder Online, 29. November 2023 (5,0 Std. FAO) Präsenzseminare Der gar nicht so einfache Verkehrsunfall – Fehler vermeiden, Ansprüche erfolgreich durchsetzen Gießen, 22. November 2023 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 1. Einführung

Über die Pfingstferien verbrachte ich mit meiner Ehefrau und meinen Kindern zehn Tage auf Zypern, der Insel im östlichen Mittelmeer. Zypern ist erst seit 1960 unabhängig vom Vereinigten Königreich. Seit 2004 ist der Staat in der EU. Es war mein allererster Aufenthalt dort. Dabei schenkte ich als Autofahrer vor Ort wiederum den Besonderheiten im Straßenverkehr Beachtung. Währ...mehr

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zfs 09/2023, Volle Haftung beim Reißverschlussverfahren

Hinweis Zutreffend ist, dass im Reißverschlussverfahren kein Anspruch desjenigen, dessen Spur endet, dahingehend besteht, ihm den Wechsel in die weiterführende Spur zu gewähren. Zu beachten ist dabei auch, dass auch in den Fällen des Spurwechsels, wenn die Spur endet, es sich um ein Geschehen handelt, welches typischerweise eine erhöhte Gefährlichkeit aufweist. Daher greift ...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 10. Fazit

Zusammenfassend verwundert es doch immer noch sehr, derart unterschiedliche Standards im Straßenverkehr innerhalb der EU anzutreffen. Obwohl der Eindruck als Verkehrsteilnehmer während der Urlaubsreise nur zeitlich begrenzt war, glaubte man an vielen Stellen, im Straßenverkehr außerhalb Europas unterwegs zu sein. Hierbei ist vor allem die Pflege der Straßen (Standspur) und f...mehr

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zfs 09/2023, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 22. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem diese letztes Jahr erstmal wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden haben, geht es dieses Jahr nach Prag. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derzeit in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen ist das Internationale Forde...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

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Anhang: Die Richtlinien der... / 1

Von Syndikusanwältin Ursula Weigel, München[1]mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / A. Anforderungen

Rz. 1 Bußgeldsachen im Straßenverkehr treten in der Praxis massenhaft auf, weshalb die Gerichte sich in erheblichem Umfang mit ihnen befassen.[1] Um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege gewährleisten zu können, hat die Rechtsprechungspraxis daher bei standardisierten Messverfahren den Verfahrensgang vereinfacht. Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts von Ordnungswidrig...mehr

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Vorwort

Zitat "Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben." Kurt Tucholsky In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gibt es zahlreiche widerstreitende Interessen. Dem Massencharakter geschuldet kommen sich viele Betroffene[1] bereits durch den Formalismus des Verfahrens und durch die begrenzte Nachvollziehbarkeit der Messung ungerecht behandelt vor. Die Be...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 161 Ebenso wie das Messverfahren ES3.0 ist deshalb auch dieses Messgerät grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen.[42] Formale Abweichungen bei den erforderlichen Angaben im Messprotokoll führen nicht per se dazu, das Verfahren nicht mehr als standardisiert anzusehen. Vielmehr muss das Gericht zuvor immer noch überprüfen, zu welchem Zweck die Angabe e...mehr

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zfs 08/2023, Der Wert eines Kraftfahrzeugs als strafrechtliches Problem1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

A. Einleitung Der Wert der Sache, spezifisch des Kraftfahrzeugs, begegnet den Rechtsanwendern gleich in mehreren Normen als Problem des materiellen und des prozessualen Strafrechts. Manche Fallgestaltungen sind diesbezüglich offensichtlich mit einer Verknüpfung zwischen dem Wert des Kraftfahrzeugs und dem Tatbestand der Norm versehen, andere Normen haben hinsichtlich des Wert...mehr