Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

1. Grundlagen Rz. 411 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Personenschaden – die Schadenpositionen im Einzelnen

a) Heilbehandlungskosten Rz. 335 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten aller erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.[423] Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Heilungskosten besteht grds., auch wenn der Verletzte noch anderweitige Ersatzansprüche hat, etwa familienrechtliche, und auch, wenn er die Kosten nicht selber trägt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Ergänzungen zum Anspruchsschreiben

a) Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation Rz. 385 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.37: Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________ Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________ In oben bezeich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Versichertes Risiko

a) Teilkaskodeckung Rz. 430 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken: b) Versicherungsschutz gegen Entwendung Rz. 431 Häufigster Problemfall in der Teilkaskoversicherung ist die Entwendung des versicherten Fahrzeugs. Hierbei ergeben sich zwei Problembereiche, nämlichmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme

1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung Rz. 5mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung

1. Rechtsgrundlagen Rz. 429 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Stur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Unfall mit Auslandsberührung

1. Unfall im Inland Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 434 Grundlage der Fahrzeugversicherung sind die Regelungen in Abschnitt A. 2 AKB 2015.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Sachschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Bestellung

a) Bestellung allgemein Rz. 170 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ Tagebuch-Nr.: _________________________ Sachbearbeiter: _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / D. Kraftfahrtversicherung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 400 Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Geräte basierend auf Lasertechnologie

aa) PoliScan Speed-Messverfahren Rz. 12 Von den Behörden werden bundesweit häufig Messgeräte des Typs PoliScan Speed eingesetzt. Dieser Messgerätetyp hat unter Juristen und Sachverständigen zu Diskussionen geführt.[11] Das Messverfahren PoliScan Speed basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Über einen rotierenden Spiegel werden unte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XIII. Muster

1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen Rz. 373 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 374 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.27: Standardtext I...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / 13. Verurteilung

a) Allgemein Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Rechtsmittel

a) Widerspruch und Anfechtungsklage Rz. 253 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[279] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[280] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Beteiligung von Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 134 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicher...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Besondere Rechtsfragen

1. Vollmacht Rz. 45 Das Verteidigerverhältnis wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag begründet, zur Legitimation bedarf es grundsätzlich keiner schriftlichen Vollmacht, Handlungen des Verteidigers sind daher auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wirksam.[84] Legt z.B. der bevollmächtigte Verteidiger rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, ist diese...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Regress des Sozialversicherungsträgers und sonstiger Leistungsträger

1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht Rz. 294 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistunge...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 63 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[127] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 70 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 255 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 59 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 67 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[136] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[137] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Fahrverbot in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung

Rz. 114 In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV sind bestimmte Ordnungswidrigkeiten als beharrliche und grobe Pflichtverletzungen genannt, die in der Regel eine Fahrverbot nach sich ziehen. Diese Regelfälle der BKatV sind z.B.:[196]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 133 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[209] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[210] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 143 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 106 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[186] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Gebührenbeispiele

a) Strafverteidigung Rz. 165 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 261 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Maßnahmen im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren

1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Übertragbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 355 Zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch auch ohne Anerkenntnis und Rechtshängigkeit auf den/die Erben übergeht. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzen keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld zu fordern.[453]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 263 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen: aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 264 Diese Verf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verjährungsregelungen

Rz. 367 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG

Rz. 265 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, so erhält er diese Terminsgebühr nach Nr. 3104. Diese Gebühr beträgt 1,2.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 69 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Überblick Rz. 401 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Feststellung von Verkehrsverstößen

Rz. 10 Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des gebotenen Sicherheitsabstandes sowie die Missachtung des Rotlichtes. 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Punktbewertung

aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) Rz. 230 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Quotale Leistungskürzung

Rz. 405 Die Neufassung des VVG sieht vor, dass der VR im Fall der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung lediglich zu einer Leistungskürzung berechtigt ist, die der Schwere des Verschuldens entspricht. Die näheren Kriterien für eine derartige Kürzung hat der Gesetzgeber bewusst der Rechtsprechung und Literatur überlassen. a) Kürzung auf Null Rz. 406 Der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen

Rz. 373 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 374 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.27: Standardtext Interessenvertretung Hiermit wird angezeigt die Interess...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahreignungsregister

a) Allgemeines Rz. 227 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 228 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Feststellung von Alkohol und Cannabis

a) Fahruntüchtigkeit Rz. 33 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB sowie die Frage, ab welcher THC- oder Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. Insbesondere bezüglich der Cannabisgrenzwerte hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet. Es bleibt ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Spezielle Haftungstatbestände

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