Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 127 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Erstattung der Mehrwertsteuer

Rz. 330 Anfallende Mehrwertsteuer auf sonstige Schadenpositionen ist zu ersetzen, wenn der Geschädigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 91 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[167] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[168] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 419 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Vertragliche Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Wichtigste Haftungstatbestände

a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 278mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 90 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 93 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[169]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Punkteumrechnung

Rz. 244 In § 65 StVG ist geregelt, wie die Punkte aus dem alten Verkehrszentralregister in das aktuelle Punktesystem umgerechnet werden.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Erwerbsschaden

Rz. 337 Der Erwerbsschaden umfasst den Schadensersatz bei selbstständiger Tätigkeit und/oder verzögerter Berufsausbildung. aa) Beim Selbstständigen Rz. 338mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 425 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Messverfahren

Rz. 38 Der Nachweis der Konzentration an THC oder Alkohol kann entweder über Atemgasanalysen und Schnelltests wie dem Atemalkoholtest (AAK) oder mittels Vollblut- und Blutserumanalysen (insb. bei THC) geführt werden. Ausreichend ist es, dass lediglich ein Grenzwert bei einem Messverfahren erreicht wird. aa) Atemgasanalysen (AAK) und Schnelltests Rz. 39 Atemalkoholmessgeräte un...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 286 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragrafen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 287 Durch die gesetzliche Neur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 50 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[97] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[98]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 142 Gem. § 5 Abs. 1 lit. b) ARB 2008/2000/94 trägt der Rechtsschutzversicherer bei einem Rechtsschutzfall im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht

Rz. 294 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistungen gegeben sind, so z.B. nach SGB II – Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Vergütung des Verteidigers

1. Verteidigervergütung nach dem RVG Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahrverbot

a) Fahrverbot gem. § 44 StGB Rz. 111 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Wichtigste Aspekte bei der Annahme des Mandates im Verkehrsstraf- und OWi-Recht

a) Prüfung der Interessenkollision Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste M...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV-RVG

Rz. 262 Diese Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes erledigt. Hat der Rechtsanwalt bei der Erledigung mi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. "Eignung" zum Führen von Kraftfahrzeugen

1. Eignungsbegriff Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis

a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswerts

Rz. 311 Der Geschädigte hat zwei Wahlmöglichkeiten: Er rechnet konkret anhand der nachgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer oder fiktiv unter Vorlage eines Gutachtens/Kostenvoranschlags unter Ausschluss der Mehrwertsteuer (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB) ab.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 356 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[454]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Fahrverbot nach StVG bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung

aa) Fahrverbot gem. §§ 24a, 25 Abs. 1 S. 2 StVG (0,5 ‰ Alkohol- und 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinolgrenze) Rz. 112 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als die in § 24a StVG normierten THC und Alkoholgrenzwerte aufweist, oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

Rz. 7 Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 264 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Umfang der Ersatzleistung

Rz. 437 Grds. ist der Versicherungswert entsprechend dem Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer zu ersetzen nur bei Nachweis.[552] Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugteile. Im Übrigen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen zu beachten, die u.U. Entschädigungsregelungen beinhalten. Rz. 438 Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monates nach Einga...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Verwarnung

Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Besondere Fragen der Unfallschadenregulierung

1. Verjährungsregelungen Rz. 367 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG. 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung Rz. 368 Entschädig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Muster

Rz. 440 Die nachfolgenden ausgewählten Muster erfassen den Bereich zu Leistungskürzungen bzw. den Regress eines Kraftfahrtversicherers. 1. Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.52: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Ausweislich der beiliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 269 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Nach Tatbeständen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Wiederbeschaffungswert

Rz. 317 Der Wiederbeschaffungswert ist bei Totalschaden zu ersetzen einschließlich der Kosten für eine gründliche technische Überprüfung.[368] Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Schädiger diejenigen Mittel bereitzustellen hat, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten aufzuwenden hat,[369] und diesen wirtschaftlich so zu stell...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Einschränkung und Ausschluss des Versicherungsschutzes

a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwische...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Anmerkungen zum Muster

Rz. 381 Soweit der Fahrzeugführer in Anspruch genommen wird, ist im Rahmen der StVG-Haftung die Vorschrift des § 18 StVG zu beachten.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Haftungstatbestände

1. Wichtigste Haftungstatbestände a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 278mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 414 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Haftungstatbestände nach den §§ 7, 18, 19a StVG

a) Haftung nach § 7 StVG Rz. 282 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, di...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 130 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 91 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[167] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 94 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[170]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: __...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Übergangsregelungen

Rz. 245 In § 65 StVG sind durch den Gesetzgeber Übergangsbestimmungen hinsichtlich der alten Verkehrsverstöße, die in das aktuelle Fahreignungsregister mit übernommen worden bzw. umgestellt worden sind, getroffen worden.mehr