Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / XIII. Muster

1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen Rz. 373 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 374 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.27: Standardtext I...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 63 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[127] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Fahrverbot in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung

Rz. 114 In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV sind bestimmte Ordnungswidrigkeiten als beharrliche und grobe Pflichtverletzungen genannt, die in der Regel eine Fahrverbot nach sich ziehen. Diese Regelfälle der BKatV sind z.B.:[196]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 255 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 143 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 59 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 67 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[136] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[137] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 133 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[209] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[210] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 70 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 106 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[186] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Feststellung von Alkohol und Cannabis

a) Fahruntüchtigkeit Rz. 33 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB sowie die Frage, ab welcher THC- oder Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. Insbesondere bezüglich der Cannabisgrenzwerte hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet. Es bleibt ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Spezielle Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 91 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[167] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[168] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 419 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Wichtigste Haftungstatbestände

a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 278mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 130 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 90 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 93 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[169]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: __...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Punkteumrechnung

Rz. 244 In § 65 StVG ist geregelt, wie die Punkte aus dem alten Verkehrszentralregister in das aktuelle Punktesystem umgerechnet werden.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 137 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Erwerbsschaden

Rz. 337 Der Erwerbsschaden umfasst den Schadensersatz bei selbstständiger Tätigkeit und/oder verzögerter Berufsausbildung. aa) Beim Selbstständigen Rz. 338mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 425 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 286 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragrafen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 287 Durch die gesetzliche Neur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 429 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 50 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[97] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[98]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Teilkaskodeckung

Rz. 430 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Vergütung des Verteidigers

1. Verteidigervergütung nach dem RVG Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 261 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahrverbot

a) Fahrverbot gem. § 44 StGB Rz. 111 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Übertragbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 355 Zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch auch ohne Anerkenntnis und Rechtshängigkeit auf den/die Erben übergeht. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzen keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld zu fordern.[453]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 263 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen: aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 264 Diese Verf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. "Eignung" zum Führen von Kraftfahrzeugen

1. Eignungsbegriff Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis

a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswerts

Rz. 311 Der Geschädigte hat zwei Wahlmöglichkeiten: Er rechnet konkret anhand der nachgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer oder fiktiv unter Vorlage eines Gutachtens/Kostenvoranschlags unter Ausschluss der Mehrwertsteuer (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB) ab.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Fahrverbot nach StVG bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung

aa) Fahrverbot gem. §§ 24a, 25 Abs. 1 S. 2 StVG (0,5 ‰ Alkohol- und 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinolgrenze) Rz. 112 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als die in § 24a StVG normierten THC und Alkoholgrenzwerte aufweist, oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG

Rz. 265 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, so erhält er diese Terminsgebühr nach Nr. 3104. Diese Gebühr beträgt 1,2.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 69 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Besondere Fragen der Unfallschadenregulierung

1. Verjährungsregelungen Rz. 367 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG. 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung Rz. 368 Entschädig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Feststellung von Verkehrsverstößen

Rz. 10 Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des gebotenen Sicherheitsabstandes sowie die Missachtung des Rotlichtes. 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr