Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Feststellung von Alkohol und Cannabis

a) Fahruntüchtigkeit Rz. 33 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB sowie die Frage, ab welcher THC- oder Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. Insbesondere bezüglich der Cannabisgrenzwerte hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet. Es bleibt ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Spezielle Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 91 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[167] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[168] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 419 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Wichtigste Haftungstatbestände

a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 278mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Einmaliges Versagen

Rz. 130 LG München NZV 2005, 56 (kein Fahrverbot bei einmaligem Versagen eines Berufskraftfahrers)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Möglichkeit der Absprachen

Rz. 90 Im Strafprozess, und zwar speziell im Bereich des Verkehrsstrafrechts, kann es zu Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen. Hierbei sind jedoch bestimmte Regeln und Einschränkungen zu beachten. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichtes nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 93 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[169]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: __...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Punkteumrechnung

Rz. 244 In § 65 StVG ist geregelt, wie die Punkte aus dem alten Verkehrszentralregister in das aktuelle Punktesystem umgerechnet werden.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 137 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Erwerbsschaden

Rz. 337 Der Erwerbsschaden umfasst den Schadensersatz bei selbstständiger Tätigkeit und/oder verzögerter Berufsausbildung. aa) Beim Selbstständigen Rz. 338mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 425 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 286 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragrafen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 287 Durch die gesetzliche Neur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 429 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 50 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[97] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[98]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis

a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 198 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Teilkaskodeckung

Rz. 430 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Vergütung des Verteidigers

1. Verteidigervergütung nach dem RVG Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 261 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahrverbot

a) Fahrverbot gem. § 44 StGB Rz. 111 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / gg) Übertragbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 355 Zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch auch ohne Anerkenntnis und Rechtshängigkeit auf den/die Erben übergeht. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs setzen keine Willensbekundung des Verletzten zu Lebzeiten voraus, Schmerzensgeld zu fordern.[453]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 263 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen: aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 264 Diese Verf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. "Eignung" zum Führen von Kraftfahrzeugen

1. Eignungsbegriff Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis

a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswerts

Rz. 311 Der Geschädigte hat zwei Wahlmöglichkeiten: Er rechnet konkret anhand der nachgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer oder fiktiv unter Vorlage eines Gutachtens/Kostenvoranschlags unter Ausschluss der Mehrwertsteuer (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB) ab.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Fahrverbot nach StVG bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung

aa) Fahrverbot gem. §§ 24a, 25 Abs. 1 S. 2 StVG (0,5 ‰ Alkohol- und 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinolgrenze) Rz. 112 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als die in § 24a StVG normierten THC und Alkoholgrenzwerte aufweist, oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG

Rz. 265 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, so erhält er diese Terminsgebühr nach Nr. 3104. Diese Gebühr beträgt 1,2.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 69 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Besondere Fragen der Unfallschadenregulierung

1. Verjährungsregelungen Rz. 367 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG. 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung Rz. 368 Entschädig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Feststellung von Verkehrsverstößen

Rz. 10 Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des gebotenen Sicherheitsabstandes sowie die Missachtung des Rotlichtes. 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen

Rz. 373 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 374 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.27: Standardtext Interessenvertretung Hiermit wird angezeigt die Interess...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 127 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Erstattung der Mehrwertsteuer

Rz. 330 Anfallende Mehrwertsteuer auf sonstige Schadenpositionen ist zu ersetzen, wenn der Geschädigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Einschränkung und Ausschluss des Versicherungsschutzes

a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwische...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Anmerkungen zum Muster

Rz. 381 Soweit der Fahrzeugführer in Anspruch genommen wird, ist im Rahmen der StVG-Haftung die Vorschrift des § 18 StVG zu beachten.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Haftungstatbestände

1. Wichtigste Haftungstatbestände a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 278mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Vertragliche Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 414 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Haftungstatbestände nach den §§ 7, 18, 19a StVG

a) Haftung nach § 7 StVG Rz. 282 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, di...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 91 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[167] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 94 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[170]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Messverfahren

Rz. 38 Der Nachweis der Konzentration an THC oder Alkohol kann entweder über Atemgasanalysen und Schnelltests wie dem Atemalkoholtest (AAK) oder mittels Vollblut- und Blutserumanalysen (insb. bei THC) geführt werden. Ausreichend ist es, dass lediglich ein Grenzwert bei einem Messverfahren erreicht wird. aa) Atemgasanalysen (AAK) und Schnelltests Rz. 39 Atemalkoholmessgeräte un...mehr