Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 1/2017, Der Abgasskanda... / E. Mögliche Ansätze zum Verbraucherschutz

Kollektiver Rechtsschutz ist in der deutschen Gesetzgebung eher spärlich zu finden. Bekanntlich kennt das deutsche Rechtssystem in Rechtsfragen wie den vorliegenden das Instrument von Sammelklagen wie etwa in den USA nicht, in denen sich mehrere Betroffene zusammenschließen und dabei die Kosten und finanziellen Risiken für den Einzelnen reduzieren. Öffentlich-rechtlicher Verb...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Form

Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelungen beachten, z.B.: § 10 Abs. 7 BImSchG; § 16 StAG; §§ 69 Abs. 2 S. 1 und 74 Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 2 VwVfG. Rz. 101 Danach kann ein VA erlassen werden: Rz. 102 Ein VA ist in anderer Weise erlassen, wenn er durch Zeichen oder kon...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / X. Mitwirkung des Betroffenen

Rz. 82 Demjenigen, der selbst die Freiheit des Straßenverkehrs in Anspruch nimmt und seine Sicherheit gewährleistet wissen will, können in den Grenzen der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch Mitwirkungspflichten auferlegt werden, die gerade der Gewährleistung dieser Freiheit und Sicherheit für alle zu dienen bestimmt und geeignet sind.[208] Die Behörd...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Überwachung des Straßenverkehrs und Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Rz. 18 Die Überwachung von Verkehrsverstößen gehört zu den hoheitlichen Aufgaben. Verstöße gegen die materiellen Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts sind unter den Sanktionsvorbehalt des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gestellt. Das diesbezügliche Sanktionssystem ist der öffentlichen Sicherheit zuzurechnen, welche zum Kern der originären Staatsaufgaben gehört.[4...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / D. Amtshaftung im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Rz. 106 Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Verkehrszeichen oder der Einrichtung von Verkehrseinrichtungen kann es zu Schadensfällen kommen. Man denke dabei z.B. nur an die Schadensfälle im Zusammenhang mit dem sog. feindlichen Grün [195] oder an die von fehlerhafter Beschilderung ausgehenden Gefahrenquellen.[196] Eine widersprüchliche Beschilderung beinhaltet eine Amtspf...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XIX. Kostenfestsetzung; Gebühr für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Rz. 131 Die Kostenfestsetzung erfolgt nach § 6a Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 S. 1 StVG, §§ 1, 3, 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25.1.2011 (BGBl I S. 98), die zuletzt durch Art. 3 der Verordnung vom 15.9.2015 (BGBl I S. 1573) geändert worden ist, i.V.m. Ziff. 252 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anl. 1 zu § 1 GebOSt). Danach ist...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XX. Rechtsschutz gegen die Anordnung eines Fahrtenbuch

Rz. 133 Hierzu wird auf Teil 7 "Rechtsschutz im Verwaltungsrecht" verwiesen (siehe unten § 55 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Speziell zum effektiven Rechtsschutz gegen Auferlegung eines Fahrtenbuchs siehe auch Koehl, NZV 2008, 169 ff. Rz. 134 Da es sich bei der Fahrtenbuchauflage um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG handelt, ist gegen ihre Anordnung[327] – z...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / I. Rechtsnatur, mögliche Regelungsgehalte der Fahrtenbuchanordnung, Rechtsschutz

Rz. 9 Bei der Anordnung des Fahrtenbuchs handelt es sich um einen (Dauer-)Verwaltungsakt [24] i.S.d. Landesverwaltungsverfahrensgesetze[25] (§ 35 VwVfG).[26] Damit gelten die dort geregelten Voraussetzungen zum Erlass eines Verwaltungsakts (vgl. z.B. Anhörung, § 28 VwVfG; Bestimmtheit und Form, § 37 VwVfG; Begründung, § 39 VwVfG; Ermessen, § 40 VwVfG).[27] Rz. 10 Mögliche Rege...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Verwaltungsprozess im Wandel

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20.12.2001,[1] das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Änderungen der VwGO vorgenommen. Im Wesentlichen geht es um Korrekturen im Rechtsmittelrecht und um Klarstellungen zu bisher streitig diskutierten Rechtsfragen.[2] Genannt sei hier insbesondere die Absc...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / III. Bedingte Eignung

Rz. 15 Ist der Bewerber nur bedingt geeignet (siehe auch unten § 20 Rdn 3), kann jedoch durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen zur FE das sichere Führen des Kfz gewährleistet werden, so hat der FE-Bewerber letztendlich mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einen Rechtsanspruch auf eine entsprechend modifizierte FE,[16] § 2 Abs. 4 S. 2 StVG; §§ 11 Abs. 2 S....mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / II. Verpflichtungsklage

Rz. 58 Mit der Verpflichtungsklage kann die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt werden (§ 42 Abs. 1 Hs. 2 VwGO). Während die Versagungsgegenklage (auch Weigerungs-/Ablehnungsgegenklage genannt) gem. § 42 Abs. 1 Hs. 2 Alt. 1 VwGO auf den Erlass eines ursprünglich beantragten, dann aber abgelehnten Verwaltungsakts gerichtet ist...mehr

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§ 36 Überblick zur FZV

Rz. 1 Die Zulassung von Fahrzeugen ist grundsätzlich in § 1 StVG geregelt. Danach müssen Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Am 1.3.2007 trat dazu die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als Ausführungsverordnung i.S.d. § 6 StVG in Kraft. Die Zulassung von Fahrzeugen zum öf...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / E. Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 63 § 2 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 5 StVG verlangt neben der Eignung auch die Befähigung zum Führen von Kfz, d.h., es werden Kenntnisse des Verkehrsrechts, der Gefahrenlehre, notwendige technische Kenntnisse sowie Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verlangt. Bislang war das Vorhandensein dieser Kenntnisse vom Begriff der Eignung mit umfasst. Rz. 64 Im ...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr

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zfs 12/2016, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 7. Aufl. 2016, 1.136 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-8240-1418-7

Der seit Jahren etablierte und zuverlässige Ratgeber für die alltägliche Praxis ist nun bereits in der 7. Auflage erschienen. Das weiterhin den überwiegenden Umfang des Werkes einnehmende Verkehrszivilrecht wurde nun erstmals um das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht ergänzt. Seitens der Konzeption wendet sich das Buch in erster Linie an Recht...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / C. Fazit

Wie auch im Rahmen anderer StVO-Verstöße kann der Verteidiger hier sein fachanwaltliches Spezialwissen aus Zivilrecht und Bußgeldrecht für den Mandanten in die Waagschale werfen. Insbesondere die ausgeprägte Kasuistik im Haftungsrecht kann auch so manchen bußgeldrechtlichen Verstoß jedenfalls unter die Eintragungsgrenze oder sogar in Richtung Einstellung des Verfahrens bring...mehr

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zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

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zfs 12/2016, Der Beweismaßstab für unfallbedingte Verletzungen

Hinweis Der Geschädigte muss lediglich den vollen Beweis nach § 286 ZPO dafür erbringen, dass er bei dem streitgegenständlichen Unfall überhaupt verletzt worden ist (Primärverletzung). Für den Folge- oder Dauerschaden gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 2008, 1381). Erläuterung: § 286 ZPO gilt für den Bereich des sog. Strengbeweises. Er verlangt für die Überzeu...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / A. Übersicht über die im Verkehrsrecht relevanten Fallkonstellationen des Parteiverrats

Dem Straftatbestand des Parteiverrats gem. § 356 StGB kommt in der Praxis des mit dem Verkehrsrecht befassten Rechtsanwalts mit verschiedenen, häufig vorkommenden Konstellationen eine relativ große Bedeutung zu.[1] So liegt ein Parteiverrat vor, wenn der Rechtsanwalt den Fahrer und Unfallverursacher im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körper...mehr

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zfs 11/2016, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. …" Nach § 3 Abs. 1 S. 1 FeV v. 18.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung v. 2.10.2015 (BGBl I S. 1674), hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist. Gemäß der Verordnungsbegründ...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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zfs 11/2016, Keine Zurechnu... / 3 Anmerkung:

1. Leasingnehmer wie Sicherungsgeber sind bei ihnen erlaubter Nutzung des Pkw dessen Halter. Halter eines Kfz ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung und im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1954, 1198; BGH VersR 1978, 233; BGH VersR 1992, 437). Damit begrün...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

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zfs 11/2016, Ahndungslücke im Fahrpersonalrecht

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen …" wird beantragt, das Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. mit § 206 StPO einzustellen. Begründung: Der Tatvorwurf wird gegenüber dem Betroffenen auf die VO EWG 3821/85 gestützt. Diese Verordnung ist am 2.3.2016 durch die neue Verordnung (EU) Nummer 165/2014 ersetzt worden. Der nationale Gesetzgeber hat § 23 Fahrpersonal...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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zfs 10/2016, Europäische Verkehrsrechtstage

Vom 5. bis 7. Oktober werden in Warschau zum 17. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem die Veranstaltung bereits im letzten Jahr von Luxemburg nach Budapest gewechselt ist, wird sie auch in diesem Jahr in Osteuropa bleiben und zieht nunmehr weiter nach Polen. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder die Themen ab, mit denen sich die europäische Verkeh...mehr

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zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / G. Fazit

Die Intensität und Anzahl der Streitigkeiten um Mietwagenkosten stehen im Gegensatz zu dem Praktikabilitätserfordernis, welches das KH-Massengeschäft mit sich bringt. Umso wichtiger ist, dass die Gerichte eine rechtssichere Orientierung bei der Schadenschätzung geben. Zustimmung verdient insoweit das OLG Düsseldorf, welches erkannt hat, dass das Mittelwertmodell mit einem Me...mehr

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zfs 10/2016, Kollision zwei... / 3 Anmerkung:

Schäden und Gefährdungen von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern im Begegnungsverkehr können darauf zurückzuführen sein, dass auf einer Fahrspur ein Hindernis besteht und bei dessen Umfahren und Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn der Gegenverkehr gefährdet oder geschädigt wird (1) oder die sich addierende Breite beider Fahrzeuge eine Gefährdungs- oder Schädigungslage herbeifüh...mehr

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zfs 10/2016, Jagdszene im S... / 3 Anmerkung:

Machen sich im Straßenverkehr Rechthaberei und Rücksichtslosigkeit breit, kann dem "flüchtenden" und bedrohten Bekl. nicht versagt werden, durch Entfernung von dem Ort der Auseinandersetzung nicht in Erfahrung zu bringen, ob und wann die von dem Kl. verübte Gewalt gegen Sachen in eine solche gegen die Person (des Bekl.) umschlägt (vgl. auch zur Bedeutung des § 1 StVO bei die...mehr

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zfs 10/2016, Widerstreitende Gutachten eines privaten und eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

Hinweis "Das Gutachten weicht in wesentlichen Punkten von den Ausführungen des vorgerichtlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen … ab, das als Anlage vorgelegt wurde." Die Erläuterung dieser Diskrepanzen erfordert eine mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen. Hierzu verweisen wir auf die ständige Rechtsprechung des BGH zu Parteigutachten (zuletzt BGH NJ...mehr

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Zulassungsbescheinigung als Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz Bei den von den Verkehrsbehörden auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Vorschrift der §§ 11 und 12 FZV ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bis 30.9.2005 Fahrzeugschein und -brief) handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, an den die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden gebunden si...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht

1 Die massiven Kürzungen der Ansprüche der Geschädigten führen zu niedrigeren Zahlungen und damit zu einem niedrigeren Erledigungswert aus denen – in der bisherigeren Regulierungspraxis – die Rechtsanwaltskosten vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erstattet werden. Unter Berücksichtigung der Rechtslage und anhand von Beispielsfällen wird der Frage nachgegangen, ob tatsäch...mehr

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zfs 9/2016, Verkehrsrechtssymposium in Mainz

35 Jahre lang traf sich am dritten Oktoberwochenende die Verkehrsrechtsfamilie in Homburg/Saar. Anfänglich fand die Veranstaltung im dortigen Landratsamt statt. Schnell reichten die Räumlichkeiten jedoch nicht mehr aus und so zogen die Homburger Tage ins dortige Schlossberghotel, wo sie sich zu einem der bedeutendsten Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland etablierten. D...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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zfs 9/2016, Erledigungswert bei Abtretung von Ansprüchen

Hinweis "Soweit Sie in der im Betreff genannten Schadensache lediglich einen Teil der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten ausgeglichen haben, geschah dies zu Unrecht." Zwar trifft es zu, dass mein Mandant seinen Anspruch auf Ausgleich der … an … i.H.v. … EUR abgetreten hat. Die Abtretung hat jedoch keine Auswirkung auf den unfallbedingten Schaden unseres Mandanten und damit...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / V. Ergebnis

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit entspricht der Gegenstandswert den geltend gemachten berechtigten Ansprüchen des Geschädigten und nicht der Summe der tatsächlichen Zahlungen als Erledigungswert. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erledigungswert als Gegenstandswert vereinbart wurde. Die Höhe des materiellen Kostenerstattungsanspruches ist nach den §§ 249 ff. BGB zu bestimmen....mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / II. Rechtslage

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich zwischen dem Innen- (Mandant – Anwalt) und dem Außenverhältnis (Mandant – Dritter) zu unterscheiden. Im Innenverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes der Auftrag des Mandanten maßgeblich (Auftragswert). Für die Höhe bestimm...mehr

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zfs 9/2016, Entziehung der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [8] 1. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass der angefochtene Bescheid rechtswidrig wäre. Der ASt. ist gelegentlicher Cannabiskonsument und entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, zwischen d...mehr

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zfs 8/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden; Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Stuttgart / Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 7.10.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Quotenbi...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / IX. Verkehrsrecht

1. Blaulichtberechtigung für einen qualifizierten Krankentransport Gemäß § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. In Nr...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / VI. Verkehrsrecht

1. Genehmigung für organisierte Fahrdienste sog. Shuttle nach dem PBefG Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss, wer i.S.d. § 1 Abs. 1 – also entgeltlich oder geschäftsmäßig – gem. Nr. 3 Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder gem. Nr. 4 mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46) befördert, im Besitz einer Genehmigung sei...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / X. Verkehrsrecht

1. Fahrerlaubnis und Cannabis-Konsum Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVG und § 46 Abs. 1 S. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere dann, wenn Erkrankungen oder Mängel nach der Anlage 4 vorliegen und dadurch die Eig...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / II Entscheidung

Hauptantrag auf Anerkennung als Fortbildungsnachweis Einen Anspruch des Klägers auf Erlass eines selbstständigen Verwaltungsakts, mit dem die RAK abschließend über die Eignung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht entscheidet, hat der BGH wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt. Weder § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO noch § 15 S. 1, 3 FAO in der hier a...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / I Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Am 22.6.2012 besuchte er ein sechsstündiges Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“, das sich neben Straf-, Familien-, Versicherungs- und Baurecht schwerpunktmäßig auch mit dem Verkehrsrecht beschäftigte. Im Anschluss reichte er die dieses Seminar betreffende Teilnahmebestätigung bei der beklagten Rechtsanwaltsk...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, 2.088 S., ZAP Verlag, 139 EUR

Schlichtweg praktisch! Dieses Kompendium umfasst sämtliche Themengebiete des Verkehrsrechts und schafft es, beim Spagat vom Zivilrecht über das Strafrecht bis zum Verwaltungsrecht umfassend und verständlich zu bleiben. Klar strukturiert wird der Leser an jeden Bereich vom Allgemeinen zum Speziellen herangeführt. Das somit rasch angeeignete Problembewusstsein ermöglicht ein v...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / I Einführung

Der Allgemeinanwalt oder Generalist hat es immer schwerer, sich auf dem Markt zu behaupten. Mehr und mehr Anwälte drängen in eine, zwei oder gar drei der insgesamt 23 Fachanwaltschaften. Anfang 2016 waren insgesamt 53.629 Fachanwaltstitel verliehen. Sie geben nicht nur dem Rechtsuchenden Orientierungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, sondern hab...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Zivilrechtliche Auswirkungen des VW-Abgasskandals

Welche zivilrechtlichen Auswirkungen der VW-Abgasskandal hat, untersuchen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht Dr. Michael Nugel und Rechtsreferendar Florian Thiele in ihrem Beitrag "Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung". Der Beitrag ist als Sonderausgabe des VerkehrsRechtsReports (VRR) erschienen und kann im Burhoff-online-Blog ko...mehr