Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 7/2017, EU-Führerschein... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass der Beschl. des VG im Ergebnis rechtswidrig wäre." [13] Die Anordnung des Sofortvollzugs der Pflicht zur Vorlage des polnischen Führerscheins leidet allerdings ni...mehr

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zfs 7/2017, Bohnert/Krenberger/Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar, C. H. Beck, 4. Aufl. 2016, 612 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-406-68947-5

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 20.6.2013 in § 30 OWiG (im Folgenden nicht mehr jeweils...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / XII. Fazit

1. Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, so muss er, vor allem bei massenhaft vorkommenden Lenk- und Ruhezeitverstößen, auf den Erlass von selbstständigen Verfallsbescheiden gem. § 29a Abs. 4 OWiG eingerichtet sein. 2. Derartige Verfallsanordnungen können auf Einspruchseinlegung vom Bußgeldrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts überprüft w...mehr

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zfs 6/2017, Verträge zu Las... / D. Schlussbetrachtung

Einige Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, sich nach einer Schadenanzeige dem Geschädigten als "Schadenpartner" anzubiedern, der keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen brauche, da der Schaden komplikationslos nach Beibringung der entsprechenden Belege reguliert werde. Auf diese Weise wird der Geschädigte an ein Trio (Werkstatt, Sachverständiger und Mietwage...mehr

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zfs 6/2017, Das Werkstatt- und Prognoserisiko beim Haftpflichtschaden

Hinweis "Sie vertreten die Auffassung, die durch vorgelegte Rechnung nachgewiesenen Instandsetzungsmaßnahmen wären nicht erforderlich gewesen, weshalb Ihre Kürzungen auch berechtigt wären." Bitte bedenken Sie, dass der BGH bereits mit Urt. v. 7.5.1996 – VI ZR 138/95 – formuliert hat, dass "das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadenbehebung jedoch vom Geschädigten nicht...mehr

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zfs 6/2017, Ausverkauf der Messicherheit oder: "Du bist mir aber ein Standard!"

Der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der sich vom 27.–29.1.2016 in Goslar (Arbeitskreis V) mit dem neuen Mess- und Eichwesen beschäftigte, sah es wohl kommen. Unter der Empfehlung Nr. 2 wurde folgender Beschluss gefasst: "Bei in Verkehr bringen neuer oder veränderter Geschwindigkeitsmessgeräte ist die Rechtsprechung zum “standardisierten Messverfahren‘ vorerst nicht anzuwen...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechnungssätze im Schadensersatzrecht, oder: die fiktive Abrechnung im Wandel der Zeit1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Autor zeigt auf, in welch signifikanter Weise sich die fiktive Abrechnung von Pkw-Schäden unter dem Einfluss der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. Die einzelnen Stationen dieses Wandels werden beleuchtet und die Hintergründe erörtert. Anschließend setzt sich der Autor kritisch mit der Ansicht auseinander, wonach Stundenverrechnungssätze,...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / E. Thesen

Es werden auf den Punkt gebracht daher folgende Thesen vertreten:[34]mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / C. Ergebnis

Dem BGH lag es fern, mit den von ihm eröffneten Verweisungsmöglichkeiten auf andere Werkstätten die Marktmechanismen im Kraftfahrzeuggewerbe außer Kraft zu setzen und freie, von den Versicherern unabhängige Reparaturwerkstätten zu benachteiligen. Einer Wettbewerbsverzerrung im Kraftfahrzeuggewerbe oder der Entstehung von Monopolstellungen durch Partnerbetriebe großer Versich...mehr

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zfs 5/2017, Kreuzungskollision zwischen Pkw mit Grünlicht und Einsatzfahrzeug

Hinweis Zwar kann auch für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung ein Vorrang eines Dienstfahrzeugs durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (st. Rspr., BGHZ 63, 327; BGH VerkMitt. 1998, 90). Dieses Wegerecht wird aber erst durch die Signale "Martinshorn und Blaulicht" eines Einsatzfahrzeugs ausgelöst und das Gebot nach...mehr

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zfs 5/2017, Überfahren eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht kein Anspruch nach § 1 S. 1 VVG aus dem streitgegenständlichen Vollkasko-Versicherungsvertrag zu, da ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist." I. Nach A.2.3.2 AKB gilt: “Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten i...mehr

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zfs 5/2017, Der ältere Verkehrsteilnehmer

Wenn man an den "älteren Verkehrsteilnehmer" denkt, taucht spontan der in der Fahrschule oft zitierte § 3 Abs. 2a StVO auf, wonach neben Kindern und Hilfsbedürftigen vor allem Ältere ausdrücklich unter besonderen Schutz gestellt werden, denen gegenüber eine Gefährdung durch Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Die Überalterung der Gesellschaft wird spätestens dann, wenn die...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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zfs 4/2017, Identifizierung anhand eines Lichtbildes

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … begründe ich die Rechtsbeschwerde wie folgt: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts. Neben der allgemein erhobenen Sachrüge werden folgende Einzelbeanstandungen geltend gemacht: Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, da eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrperson zum Tatzeitpunkt nicht möglich ist. Es fehlt bereits e...mehr

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zfs 4/2017, Blitzmarathon

Seit dem Jahr 2012 findet er regelmäßig statt: der Blitzmarathon. Was als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen unter Federführung seines Erfinders, NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), begann, hat sich in den darauffolgenden Jahren schnell zu einem bundes- und mittlerweile auch europaweiten Ereignis entwickelt, bei dem an bestimmten Tagen Polizei und Ordnungsbehörden jeweils 2...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / II. Diebstahl von USB-Sticks aus einem VW

Die Klägerin machte Ansprüche aus einer Teilkaskoversicherung geltend wegen einer Beschädigung ihres Pkw, für den sie bei der Beklagten u.a. einen Teilkaskoversicherungsvertrag (AKB 2008) unterhielt. Versichert waren danach das Fahrzeug sowie Fahrzeugteile und -zubehör (A.2.1.1) gegen Entwendung (A.2.2.2). Nicht versicherbar waren Sachen, die nicht als Zubehör anzusehen sind...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – vom Umgang mit ungeeigneten Kraftfahrern und unbestimmten Rechtsbegriffen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 14...mehr

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zfs 3/2017, Berechnung des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. zur Bestimmung des Restwertes LG Saarbrücken zfs 2016, 142 m. Anm. Diehl. Benutzt der Geschädigte das total beschädigte, aber noch fahrfähige Fahrzeug weiter, muss er sich den Restwert anrechnen lassen. Für eine Berücksichtigung der lediglich auf dem regionalen Markt erzielbaren Preise spricht es, dass der Geschädigte im Vertrauen auf die Feststellungen des Sachverständ...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / 1

Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 142 S...mehr

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zfs 3/2017, Die juristische Aufarbeitung der Abgaskrise – oder: kein Ende in Sicht

"Was tun?", spricht Zeus. Diese aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Teilung der Erde" entlehnte Redewendung verdeutlicht nur zu gut die Problematik der Abgaskrise, wobei ich bewusst nicht die Bezeichnung VW-Abgaskrise wähle, da bis heute nicht feststeht, ob nicht doch auch andere Hersteller betroffen sind. Größtenteils herrscht Ratlosigkeit ob des Vorgehens gegen den Verkäu...mehr

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zfs 3/2017, Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Hinweis Der Beklagte überschritt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich. Hätte er diese Geschwindigkeit eingehalten, wäre der Unfall vermieden worden; zumindest wäre es zu weniger schweren Folgen gekommen. Beweis: Sachverständigengutachten. Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, w...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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zfs 1/2017, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Liebe Leserinnen und Leser, ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkt...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung zeigt, welche Nachteile bei einer Abtretung von Schadensersatzforderungen erfüllungshalber an einen Sachverständigen bestehen. Der Geschädigte hat seiner Darlegungslast zur Höhe des ihm erwachsenen Schadens – hier der Sachverständigenkosten – genügt, wenn er die Rechnung vorlegt und die Rechnung beglichen hat. Die Begleichung der Rechnung hat Indizwirkung...mehr

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zfs 1/2017, Der Abgasskanda... / E. Mögliche Ansätze zum Verbraucherschutz

Kollektiver Rechtsschutz ist in der deutschen Gesetzgebung eher spärlich zu finden. Bekanntlich kennt das deutsche Rechtssystem in Rechtsfragen wie den vorliegenden das Instrument von Sammelklagen wie etwa in den USA nicht, in denen sich mehrere Betroffene zusammenschließen und dabei die Kosten und finanziellen Risiken für den Einzelnen reduzieren. Öffentlich-rechtlicher Verb...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr

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zfs 12/2016, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 7. Aufl. 2016, 1.136 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-8240-1418-7

Der seit Jahren etablierte und zuverlässige Ratgeber für die alltägliche Praxis ist nun bereits in der 7. Auflage erschienen. Das weiterhin den überwiegenden Umfang des Werkes einnehmende Verkehrszivilrecht wurde nun erstmals um das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht ergänzt. Seitens der Konzeption wendet sich das Buch in erster Linie an Recht...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / C. Fazit

Wie auch im Rahmen anderer StVO-Verstöße kann der Verteidiger hier sein fachanwaltliches Spezialwissen aus Zivilrecht und Bußgeldrecht für den Mandanten in die Waagschale werfen. Insbesondere die ausgeprägte Kasuistik im Haftungsrecht kann auch so manchen bußgeldrechtlichen Verstoß jedenfalls unter die Eintragungsgrenze oder sogar in Richtung Einstellung des Verfahrens bring...mehr

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zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

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zfs 12/2016, Der Beweismaßstab für unfallbedingte Verletzungen

Hinweis Der Geschädigte muss lediglich den vollen Beweis nach § 286 ZPO dafür erbringen, dass er bei dem streitgegenständlichen Unfall überhaupt verletzt worden ist (Primärverletzung). Für den Folge- oder Dauerschaden gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 2008, 1381). Erläuterung: § 286 ZPO gilt für den Bereich des sog. Strengbeweises. Er verlangt für die Überzeu...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / A. Übersicht über die im Verkehrsrecht relevanten Fallkonstellationen des Parteiverrats

Dem Straftatbestand des Parteiverrats gem. § 356 StGB kommt in der Praxis des mit dem Verkehrsrecht befassten Rechtsanwalts mit verschiedenen, häufig vorkommenden Konstellationen eine relativ große Bedeutung zu.[1] So liegt ein Parteiverrat vor, wenn der Rechtsanwalt den Fahrer und Unfallverursacher im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körper...mehr

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zfs 11/2016, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. …" Nach § 3 Abs. 1 S. 1 FeV v. 18.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung v. 2.10.2015 (BGBl I S. 1674), hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist. Gemäß der Verordnungsbegründ...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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zfs 11/2016, Keine Zurechnu... / 3 Anmerkung:

1. Leasingnehmer wie Sicherungsgeber sind bei ihnen erlaubter Nutzung des Pkw dessen Halter. Halter eines Kfz ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung und im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1954, 1198; BGH VersR 1978, 233; BGH VersR 1992, 437). Damit begrün...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

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zfs 11/2016, Ahndungslücke im Fahrpersonalrecht

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen …" wird beantragt, das Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. mit § 206 StPO einzustellen. Begründung: Der Tatvorwurf wird gegenüber dem Betroffenen auf die VO EWG 3821/85 gestützt. Diese Verordnung ist am 2.3.2016 durch die neue Verordnung (EU) Nummer 165/2014 ersetzt worden. Der nationale Gesetzgeber hat § 23 Fahrpersonal...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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zfs 10/2016, Europäische Verkehrsrechtstage

Vom 5. bis 7. Oktober werden in Warschau zum 17. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem die Veranstaltung bereits im letzten Jahr von Luxemburg nach Budapest gewechselt ist, wird sie auch in diesem Jahr in Osteuropa bleiben und zieht nunmehr weiter nach Polen. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder die Themen ab, mit denen sich die europäische Verkeh...mehr

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zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

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zfs 10/2016, Kollision zwei... / 3 Anmerkung:

Schäden und Gefährdungen von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern im Begegnungsverkehr können darauf zurückzuführen sein, dass auf einer Fahrspur ein Hindernis besteht und bei dessen Umfahren und Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn der Gegenverkehr gefährdet oder geschädigt wird (1) oder die sich addierende Breite beider Fahrzeuge eine Gefährdungs- oder Schädigungslage herbeifüh...mehr

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zfs 10/2016, Jagdszene im S... / 3 Anmerkung:

Machen sich im Straßenverkehr Rechthaberei und Rücksichtslosigkeit breit, kann dem "flüchtenden" und bedrohten Bekl. nicht versagt werden, durch Entfernung von dem Ort der Auseinandersetzung nicht in Erfahrung zu bringen, ob und wann die von dem Kl. verübte Gewalt gegen Sachen in eine solche gegen die Person (des Bekl.) umschlägt (vgl. auch zur Bedeutung des § 1 StVO bei die...mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / G. Fazit

Die Intensität und Anzahl der Streitigkeiten um Mietwagenkosten stehen im Gegensatz zu dem Praktikabilitätserfordernis, welches das KH-Massengeschäft mit sich bringt. Umso wichtiger ist, dass die Gerichte eine rechtssichere Orientierung bei der Schadenschätzung geben. Zustimmung verdient insoweit das OLG Düsseldorf, welches erkannt hat, dass das Mittelwertmodell mit einem Me...mehr

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zfs 10/2016, Widerstreitende Gutachten eines privaten und eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

Hinweis "Das Gutachten weicht in wesentlichen Punkten von den Ausführungen des vorgerichtlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen … ab, das als Anlage vorgelegt wurde." Die Erläuterung dieser Diskrepanzen erfordert eine mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen. Hierzu verweisen wir auf die ständige Rechtsprechung des BGH zu Parteigutachten (zuletzt BGH NJ...mehr

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Zulassungsbescheinigung als Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz Bei den von den Verkehrsbehörden auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Vorschrift der §§ 11 und 12 FZV ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bis 30.9.2005 Fahrzeugschein und -brief) handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, an den die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden gebunden si...mehr