Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 11/2015, Schadenmanagement – Fluch oder Segen für den Geschädigten?

Kein anderes Thema wird zwischen den Kfz-Versicherern und der Anwaltschaft kontroverser diskutiert als das Schadenmanagement. Nach Mitteilung des GDV regulieren die deutschen Kfz-Versicherer pro Jahr 10 Millionen Schäden, wobei die Entschädigungsleistung bei ca. 20 Mrd. EUR pro Jahr – Tendenz steigend – liegt. Der Begriff des Schadenmanagements ist gleichbedeutend mit der st...mehr

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zfs 11/2015, van Bühren: Das versicherungsrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2015, 728 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-82401384-5

Frisch auf dem Markt erscheint die Neuauflage von "Das versicherungsrechtliche Mandat", herausgegeben von van Bühren, einem absoluten Experten für das Versicherungsrecht. Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, in denen sich das VVG weiter in der Praxis bewährt hat. Weit überwiegend hatte die Rechtsprechung sich mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsneh...mehr

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zfs 11/2015, Der Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

Hinweis "Hiermit zeige ich die Vertretung des Betroffenen an. Unter Verweis auf die im Anhang befindliche und von mir unterzeichnete schriftliche Vertretungsvollmacht beantrage ich, den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Der Betroffene gesteht ein, das Tatfahrzeug zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt geführt zu haben. Darüber hinaus nimmt d...mehr

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zfs 10/2105, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 8. Auflage 2015, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1383-8

Schon nach kurzen zwei Jahren, in denen wie immer reichlich neue Rechtsprechung im Verkehrsrecht, aber auch das neue Fahreignungsregister zu verarbeiten waren, ist das Handbuch von Gebhardt zur Verteidigung in Verkehrssachen neu aufgelegt worden. Auf inzwischen mehr als 900 Seiten inklusive Verzeichnissen kann sich der Rechtsanwender in den entsprechenden Bereichen des Straf...mehr

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zfs 10/2015, Nur ausnahmswe... / 3 Anmerkung:

Der Leitsatz 1. der Entscheidung des BGH darf nicht den Blick darauf verstellen, dass für den Bereich des Straßenverkehrs bei Beteiligung von Kfz im Rahmen der Haftungsabwägung nach § 17 StVO zahlreiche Fallgruppen einer alleinigen Haftung eines Unfallbeteiligten anzunehmen sind. Dass sich der Unfall auf öffentlichem Straßengrund ereignet hat, der Bekl. damit dem Sorgfaltsma...mehr

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zfs 10/2015, van Bühren/Naumann: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2015, 564 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1344-9

Ich bin ein großer Freund der Reihe "AnwaltFormulare" aus dem Deutschen Anwaltverlag. Mit dieser Erwartungshaltung bin ich dann auch an das vorliegende Werk herangegangen. Nachdem ich mir regelmäßig die "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht" zugelegt habe, habe ich deshalb ganz gespannt die neu erschienen "AnwaltFormulare Versicherungsrecht" bestellt. Die Herausgeber van Bühren...mehr

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zfs 10/2015, Gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO)

Hinweis Der Fahrzeugführer muss sich vor der Rückwärtsfahrt vergewissern, dass der Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug frei ist. Dies gilt auch für die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht einsehen kann (OLG Nürnberg NZV 1991, 67; OLG Oldenburg NZV 2001, 377). Während des Rückwärtsfahrens muss er darauf achten, dass kein anderer von der Seite oder von hinten in den Gefahren...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG kommt nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug in einem - ertragsteuerrechtlichen - Gewerbebetrieb eingesetzt wird

Leitsatz Streitig war in vorliegendem Falle, die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für einen Traktor Fendt 926 Vario mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von 14.000 kg. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug der Klasse T - Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - vgl. hierzu Klasse T, Abschnitt A Teil A 1 A Nr. 8 des Verzeichnis z...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / F. Ausblick

Das Adhäsionsverfahren ist ständig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Seine Feinheiten und vor allem die Verzahnungen zwischen Straf- und Zivilrecht nicht zu kennen, wäre grob fahrlässig, wenn man als Verteidiger oder als Geschädigtenvertreter eine vollumfängliche Rechtsberatung erteilen möchte. Zu guter Letzt kann man auch im Hinterkopf behalten, dass sich e...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 9/2015, Rückabwicklung Kaufvertrag – Berechnung gezogener Nutzungen des Käufers (Wertersatz)

Hinweis "Mit Schreiben vom … wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Zudem wurde der Beklagte aufgefordert, folgende Beträge an den Kläger zu erstatten:" Beweis: Schreiben vom … in Kopie (Anl. K) Es ergibt sich somit ein zu erstattender Betrag in Höhe von … EUR. Unter ...mehr

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zfs 9/2015, Fromm: Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, de Gruyter, 2. Auflage 2015, 644 Seiten, 139,95 EUR, ISBN 978-3-11-035900-8

Gut drei Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint endlich eine Neuauflage des Werkes von Fromm. Endlich deshalb, weil die erste Auflage mir sehr gut gefallen hat. Nicht nur optisch wurde das Werk überarbeitet. Es fällt sofort auf, dass es auch inhaltlich ausgefeilt, vor allem aber erheblich erweitert wurde. Im Vergleich zur Vorauflage hat es an Umfang zugenommen, u...mehr

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zfs 9/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung

Die Kl. ist wohl nicht – wie in den Gründen festgehalten – als Zeugin vernommen, was unzulässig gewesen wäre (zur Verwertbarkeit der Aussage vgl. aber BGH LM Nr. 3 zu § 373 ZPO), sondern nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO angehört worden. Ob ein gesetzlich krankenversicherter Geschädigter die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung ersetzt verlangen kann oder auf die Inanspruch...mehr

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zfs 9/2015, Keine Gefährdun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung fasst die Grundsätze zusammen, die der BGH für etwaige Ansprüche geschädigter Dritter bei dem Einsatz des Kfz als Arbeitsmaschine, sei es kombiniert mit dem Einsatz des Kfz als Fortbewegungsmittel oder ausschließlich als nicht bewegte Arbeitsmaschine entwickelt hat. 1. Die Vielzahl der Fälle, in denen ein Kfz auch oder ausschließlich als Arbeitsmaschine verwe...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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zfs 8/2015, Der elektronische Verkehrsanwalt

Der Verkehrsanwalt muss heute mehr denn je Dienstleister des Geschädigten sein. Er muss für eine schnelle Abwicklung sorgen und dabei nicht nur den Geschädigten zufriedenstellen, sondern auch seine Multiplikatoren. Zuallererst hat er jedoch die Aufgabe, überhaupt den Auftrag des Geschädigten zu akquirieren. Hier steht der Anwalt besonders im Wettbewerb mit der Versicherung de...mehr

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

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zfs 7/2015, Unerlaubtes Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Die Kl. kann von dem Bekl. nicht gem. §§ 116 VVG, 28 Abs. 2 VVG die Zahlung von 1.141,81 EUR im Wege des Rückgriffs verlangen. Auch wenn der Bekl. sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat und gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen hat – wofür alle objektiven Umstände sprechen –, scheidet ein Regress der Kl. jedenfalls gem. § 28 A...mehr

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zfs 7/2015, Erstreckung ein... / Anmerkung

Hinweis: Bei schwerwiegenden, zugleich massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen gegen die im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Vorschriften ist die Richtung der behördlichen Ermessensbetätigung durch die Norm des § 31a S. 1 StVZO selbst bereits vorgezeichnet (sog. "intendiertes Ermessen"). Die Verfolgung der von der Norm intendierten Richtung bedarf dann grds. kei...mehr

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zfs 7/2015, Prölss/Martin (Hrsg.): Versicherungsvertragsgesetz, C.H. Beck, 29. Auflage 2015, 2.887 Seiten, 159 EUR, ISBN 978-3-406-65697-2

Der Standardkommentar zum VVG und das Maß aller Dinge! So kann man es schon zu Beginn dieser Rezension zusammenfassen, ohne dass es überraschen würde. Seit vielen Jahrzehnten erscheint der von Erich Prölss begründete Kommentar, der sich schnell als Standardwerk auf dem Markt etabliert hat. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Die nunmehr 29. Auflage bringt neben der Aktual...mehr

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zfs 7/2015, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Dem Kl. steht jedoch wegen der Beschädigung der Sandsteinmauer des Anwesens S in B in der Nacht vom 2. auf den 3.10.2013 kein Zahlungsanspruch i.H.v. 8.823,49 EUR gegen die beklagte Versicherung zu. Die Bekl. ist gem.E.6.1 AKB 2008, § 31 VVG i.V.m.E.1.3 AKB 2008, § 28 Abs. 2 VVG von der Leistung aus der mit dem Kl. geschlossenen Kaskoversicherung frei, weil dieser sei...mehr

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zfs 7/2015, Smart-Repair – der neue Königsweg der Reparatur?

Auch wenn der Begriff "Smart-Repair" den Eindruck erweckt – neu ist diese Reparaturalternative nicht. Vielen ist diese nur unter einem anderen Begriff, nämlich dem sogenannten "Beulendoktor" bekannt. Sucht man nach einem Synonym für "smart" landet man bei Begriffen wie "schlau", aber auch bei Begriffen wie "geschäftstüchtig", "raffiniert" und "abgezockt". Smart-Repair mit di...mehr

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zfs 7/2015, Benutzungspflicht einer "Schlafampel" für den Fußgängerverkehr

Hinweis Vor Ort ist – wie dies durch die anliegenden Lichtbilder sowie durch die vorliegende Ermittlungsakte dokumentiert wird – eine sogenannte Bedarfsampel vorhanden. Unstreitig dürfte hierbei sein, dass die Bedarfsampel – so diese nicht durch ein Drücken des Anforderungsschalters für Grünlicht aktiviert wird – ausgeschaltet ist, es sich also um eine "Schlafampel" handelt....mehr

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zfs 7/2015, Prozessführungs... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist zulässig und begründet." I. Die Klage ist hinsichtlich des Antrags zu 1) zulässig. Insbesondere ist die Kl. prozessführungsbefugt. Das gilt auch insoweit, als sie die Verurteilung der Bekl. begehrt, einen Betrag von 5.448,31 EUR an den Kaskoversicherer der Kl., die V-AG, zu zahlen. Die Kl. kann hier ein fremdes Recht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ...mehr

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zfs 7/2015, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die Klage ist zulässig, insb. besteht hinsichtlich des Antrags zu 2) ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO. Für den künftigen Schaden ist es zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH VersR 1992, 244)." Die Klage ist...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 75 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles haben in der Rechtsschutzversicherung keine große Bedeutung. Sie kommen vor allem im Verkehrsrechtsschutz in Betracht (§ 21 Abs. 8 ARB 2008/2010): Die Leistungsfreiheit besteht immer nur gegenüber demjenigen, der die Obliegenheitsverletz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Verwendungsklausel (D.1.1 AKB 2008)

Rz. 64 Der im Versicherungsvertrag vereinbarte Verwendungszweck bestimmt den Prämientarif. Die Prämie für Mietwagen und Taxen ist höher als für privat genutzte Fahrzeuge, der Prämientarif im Güternahverkehr ist geringer als im Güterfernverkehr.[38] Der Fernverkehr hat ein größeres Gefahrenpotential; die darin liegende Gefahrerhöhung wird unwiderlegbar vermutet, wenn nicht de...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XI. Allgemeine Straftaten (§ 2 lit. i bb ARB 2008/2010)

Rz. 35 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 36 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr

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zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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zfs 6/2015, Die Fahreridentität im Bußgeldverfahren

Hinweis In dem Bußgeldverfahren, teile ich mit, dass sich der Betroffene weiterhin nicht zur Sache äußert. Eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers zum Zeitpunkt der Messung ist nach dem Inhalt der behördlichen Ermittlungsakte nicht möglich. Die überlassenen Messfotos lassen eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Messung nicht...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbe... / C. Fazit

Dem Anscheinsbeweis kommt in der Praxis eine sehr große Bedeutung zu, da streitige Unfallabläufe häufig nicht ausreichend aufklärbar sind. Seine Anwendung kann dann dazu dienen, einen Sachverhalt, so weit er festgestellt werden konnte, rechtlich richtig zu würdigen, um so gerechte Ergebnisse zu erreichen. Es muss jedoch dabei darauf geachtet werden, dass dieser Sachverhalt a...mehr

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ZFS 5/2015, Volkssport Versicherungsbetrug

Bereits im Jahr 1984 titelte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL mit "Volkssport Versicherungsbetrug". Dieser "Volkssport" dürfte aber wohl viel länger existieren, wahrscheinlich solange es Versicherungen gibt. Dabei gibt es den Rechtsbegriff Versicherungsbetrug gar nicht, sondern er ist ein Teil des allgemeinen Betrugstatbestands des § 263 StGB. Lediglich in § 263 Abs. 3 Zif...mehr

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ZFS 5/2015, Die Kapitalisierung von Ansprüchen

Hinweis "Meinem Mandanten steht, wie wir vereinbart haben, ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens i.H.v. 300 EUR monatlich zu. Dieser ist gem. §§ 843 Abs. 2, 760 BGB vierteljährlich vorschüssig zu zahlen. Ungeachtet der Frage, ob ein wichtiger Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB vorliegt (Anm. 1), möchte mein Mandant den Rentenanspruch durch Kapitalisierung abfinden...mehr

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ZFS 5/2015, Beschädigung ei... / 3 Anmerkung:

Eigentumsverletzungen nach § 823 Abs. 1 BGB setzen nicht zwingend nachteilige Einwirkungen auf die Sachsubstanz voraus: Vielmehr macht die Bejahung von Schadensersatzansprüchen wegen beeinträchtigter Gebrauchsmöglichkeiten deutlich, dass auch diese als Eigentumsverletzungen zu bewerten sind (vgl. BGH NJW 1994, 517, 518). Die Verletzungshandlung muss sich allerdings auf die B...mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / 1

Im Jahr 2013 hat der Autor in einem gemeinschaftlichen Aufsatz einige Rahmenbedingungen des Rehabilitationsmanagements, die sich nicht direkt aus dem Code of Conduct[1] ergeben, ausführlich dargestellt.[2]mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / II. Beauftragung eines Detektivs durch den Versicherer

Besonders unschön ist ein Fall, der sich vor kürzerer Zeit ereignet hat, zum einen, weil er von einem der größten Versicherer Deutschlands verursacht wurde, zum anderen, da es sich nicht "nur" um ein Fehlverhalten eines Sachbearbeiters handelt, sondern dies ausdrücklich von der Abteilungsleitung gutgeheißen wird. In dem Fall ging es darum, das von dem Geschädigten bewohnte Ha...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / H. Neutralität des Rehabilitationsdienstes

Schließlich sollte auch immer darauf geachtet werden, dass der Rehabilitationsdienst, der nach dem Code of Conduct arbeitet und von der ARGE Verkehrsrecht zertifiziert ist, auch tatsächlich neutral ist.mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / E. Weitergabe von vertraulichen Informationen an den Versicherer

In einem weiteren Fall, in dem der Rehabilitationsdienst grundsätzlich sehr gut gearbeitet hatte, wurden in dem Rehabilitationsbericht Angaben darüber gemacht, in welcher Höhe der Versicherer Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet hatte und in welcher Höhe diese an den Geschädigten weitergeleitet wurden. Da der Rechtsanwalt von den geleisteten Zahlungen zunächst seine Gebüh...mehr

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zfs 4/2015, Klagen bei Auslandsunfällen

Hinweis 1. Zuständigkeit Das angerufene Gericht ist örtlich und international zuständig. Nach dem EuGH (13.12.2007 – C-463/06 – Odenbreit, NJW 2008, 819) und dem BGH (6.5.2008 – VI ZR 200/05, NJW 2008, 2343) kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, gem. Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 2 EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gege...mehr