Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 01/2013, Himmelreich/Halm/Staab: Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, Luchterhand Verlag, 2. Auflage, 1789 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-07949-1

Die Loseblattsammlung Himmelreich/Halm zur Kfz-Schadenregulierung ist seit Jahren ein Standardwerk für Verkehrsrechtler. Der Nachteil dieser Werke ist aber, dass diese jeweils punktuell aktualisiert werden und daher in einzelnen Teilen nicht durchgehend der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Um diesem Nachteil zu begegnen, haben die Herausgeber nunmehr in der 2. Auflage e...mehr

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zfs 12/2012, Abzug Neu für Alt / 2 Aus den Gründen:

"Die Kl. hat einen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von 673,60 EUR gem. § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag." Durch das Zerkratzen des Fahrzeugs der Kl. und der damit verbundenen Beschädigung ist der Versicherungsfall eingetreten. Der von der Bekl. vorgenommene Abzug “neu für alt’ i.H.v. 673,60 EUR war ungerechtfertigt. Ein solc...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 3 Anmerkung:

Die teilweise Zuordnung der Aufwendungen für die Lebensversicherung zugunsten der unterhaltsberechtigten Ehefrau des Getöteten als fixe Kosten bei der Bestimmung des Barunterhaltsschadens führt zu einer Erhöhung des Schadensersatzanspruchs. Eine für die Bearbeitung von Schadensersatzrechtsstreiten geeignete Fixkostenliste lässt sich dem Buch von Schah Sedi/Schah Sedi, Das ve...mehr

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zfs 11/2012, Seier: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, Carl Heymanns Verlag, 1. Auflage 2012, 116 Seiten, 35 EUR, ISBN 978-3-452-27627-8

Prof. Dr. Seier von der Universität zu Köln hat ein bewusst knapp gehaltenes Buch zur Verteidigung in Straßenverkehrssachen – insbesondere für Berufsanfänger – zusammengestellt. Der Stand der Rechtsprechung ist bis Mitte 2011 festgehalten. Das Werk entspringt einem Skript, das für die Fachanwaltsausbildung für Strafrecht verwendet wird. Leider beschreibt dies die damit verbu...mehr

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zfs 11/2012, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

“ … . Der Antrag ist nach § 62 OWiG zulässig, er ist auch begründet. Dem Betr. wird in dem bei der Stadt Oldenburg anhängigen Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die mit dem Messgerät Police-Pilot Provida 2000 festgestellt worden ist. Der Verteidiger des Betr. begehrt von der Verwaltungsbehörde – Stadt Oldenburg – die Übersendung der Bedienungsanl...mehr

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zfs 01/2013, Änderungen der... / U. Resümee

Mit diesen Regelungen wurde die 3. EG-Führerscheinrichtlinie nun komplett in deutsches Recht umgesetzt. Die Praxistauglichkeit wird sich zeigen. Dies gilt insbesondere für die kontrollierenden Beamten, aber auch für die Juristen, die sich in der Folge damit beschäftigen müssen. Auch im Hinblick auf das Haftungsrecht kann dies von Bedeutung sein. Durch die Änderung des § 6 Ab...mehr

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zfs 11/2012, Akteneinsicht ... / 3 Anmerkung:

Hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgeräts besteht, gibt es inzwischen zahlreiche amtsgerichtliche Entscheidungen [siehe nur AG Lüdinghausen zfs 2012, 410 und AG Osnabrück zfs 2012, 533 jeweils m.w.N.], nunmehr auch vom AG Oldenburg. Das besondere an dieser Entscheidung ist, dass der Verwaltungsb...mehr

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zfs 11/2012, Widerspruch als Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde

Hinweis Ich widerspreche der Anordnung des Vorsitzenden, wonach das Messprotokoll verlesen – die Blutprobe verwertet – der Beamte über eine Vernehmung des Zeugen gehört – dem geladenen Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt etc. werden soll und beantrage eine Entscheidung des Gerichts gem. § 238 Abs. StPO. Erläuterung: In allen Fällen, in denen die Verteidigung im H...mehr

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zfs 11/2012, Abrechnungspra... / D. Fazit

Nach alledem ist festzuhalten, dass die Schadensregulierungspraxis der polnischen Versicherer gegen Art. 363 § 1 k.c. verstößt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden bereits vorliegt, wenn die Reparaturkosten 70–80 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Auch das Fordern von Reparaturrechnungen stellt einen Gesetzesverstoß dar, der so vom Ge...mehr

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zfs 01/2013, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

1. In dem Europäischen Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kfz v. 20.4.1959 (BGBI. II 282) wurde bestimmt, dass in Schadensfällen, in denen die Haftung eines anderen gegeben ist, und wenn die zivilrechtlich haftpflichtigen Personen nicht ermittelt werden können, die Geschädigten Schadensersatz erhalten. Das bot Veranlassung, den seit 1955 besteh...mehr

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zfs 01/2013, Umtausch einer... / 2 Aus den Gründen:

[8]“ … II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Die Annahme des BG, das VG habe zu Unrecht die Berechtigung des Kl. festgestellt, mit seinem tschechischen Führerschein Kfz der Klassen A, B und C in Deutschland zu führen, steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO). Das gilt sowohl für die Fahrerlaubnis der Klasse C, die der Kl. in der Tschechischen Republik am 1.6...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Nach Auffassung des BG steht der Kl. gegen die Bekl. ein Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Unfalltod ihres Ehemannes entstandenen Unterhaltsschadens in Form einer monatlich zu zahlenden Geldrente zu, jedoch für die Zeit vom 1.1.2005 bis 30.6.2005 nur i.H.v. monatlich 179,07 EUR und für die Zeit vom 1.7.2005 bis 28.2.2015 nur i.H.v. monatlich 236,18 EUR. Der Rentenan...mehr

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zfs 12/2012, Die Zeiten ändern sich!

Der Titel ist sicherlich keine überraschende Aussage. Das Dezember-Editorial befasst sich – auch das ist nicht neu – mit Entwicklungen der Zukunft. In diesem Jahr ist das Thema "die Zeit". Der erste Punkt dazu ist die Bearbeitungsdauer der Verfahren an den Gerichten. Generell ist das kein Thema, an dem – von Einzelausnahmen abgesehen – von Seiten der Anwaltschaft Kritik geübt...mehr

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zfs 11/2012, Die Fahrerschutzversicherung – ein unbekanntes Wesen

© Stefan Eckstein Der November ist Schlussverkaufszeit. Nicht nur das Weihnachtsgeschäft hinterlässt in der Werbung seine Spuren. Auch die Kfz-Versicherer sind in Funk und Fernsehen präsent und weisen auf das Datum des Jahres hin: Der 30.11. Die letzte Gelegenheit zum Wechsel. Wohl kaum eine Versicherung wird von den Deutschen so regelmäßig verglichen und getauscht wie die Kr...mehr

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zfs 01/2013, Hillmann/Schneider: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2: Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2012, 972 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1162-9

Die Neuauflage ist an vielen Stellen aktualisiert; neue Rechtsprechung ist bis Mai 2012 ausgewertet, desgleichen die Literatur. Aufbau und Grundkonzeption brauchten die Autoren nicht zu verändern. In dem üppigen Anhang wird u.a. eine neue Sterbetafel/Zeitrente abgedruckt. In der ertragsreichen Mandatsannahme lenken die Verfasser die jüngeren Anwälte auf wichtige Weichenstellu...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / I.

Definiert wurde der Begriff des standardisierten Messverfahrens erst in dem später ergangenen Beschluss vom 30.10.1997: Damit sei nicht etwa gemeint, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden müsse.[7] Vielmehr sei hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verste...mehr

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zfs 01/2013, Geltendmachung des Nutzungsausfalls

Hinweis Der Nutzungsausfallschaden kann nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich repariert haben. Über die Reparatur muss gegenüber dem Versicherer ein Nachweis erbracht werden. Hierfür stehen drei Wege zur Verfügung: Sie können eine Nachbesichtigung bei dem Kfz-Gutachter vornehmen lassen, wenn Sie schon zuvor den Schaden durch einen Gutachter haben ...mehr

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zfs 12/2012, Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengutachtenkosten durch Rechtsschutzversicherer (Zivilrecht)

Hinweis Ich bin beauftragt die rechtlichen Interessen Ihres VN aus einem Kfz-Kaufvertrag (Werkvertrag) vom … gegenüber dem Verkäufer (Reparaturwerkstätte) geltend zu machen. Mein Mandant hat am … ein Kfz zum Preis von … vom Verkäufer erworben, in der Anlage erhalten Sie die Kopie des Kaufvertrags zur Kenntnisnahme. Ich bin beauftragt, Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verk...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / III.

Ungeachtet aller denkbaren Messfehler im Einzelfall halte ich auch in der Rückschau die beiden Beschlüsse des Senats zum standardisierten Messverfahren für richtig; sie bringen das rechtsstaatliche Bedürfnis nach Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verteidigungsrechte des Betroffenen in ein für die Bewältigung dieser massenhaft vorkommenden Verfahren[81] vernünftiges...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr

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zfs 10/2012, Homburger Tage 2012

Traditionell treffen sich am dritten Oktoberwochenende Verkehrsrechtler zu einer der wichtigsten und renommiertesten Tagungen. Nun schon zum 32-igsten Mal wird das beschauliche Homburg im Saarland zum Veranstaltungsort einer Fachtagung, die ihresgleichen sucht. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar gehören die Homburger Tage zu den bedeutendsten Tagungen von Verkehrsjuriste...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / 9

Hinweis Ich empfehle, sämtliche betroffenen Mandanten laufend über einen Informationsverteiler zu informieren. Autor: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Berlin[1]mehr

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zfs 10/2012, Das äußere Bild des Diebstahls in der Teilkaskoversicherung

Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Freitag, den 14.9.2012, gegen 18 Uhr in der A-Straße ab. Er war allein. Als er am nächsten Morgen um 8.45 Uhr zurückkam, fand er das Fahrzeug nicht wieder auf. Zeugen für das Abstellen und den Diebstahl des Fahrzeugs gibt es nicht. Daher wird zum äußeren Bild der Entwendung des klägerischen Fahrzeugs Beweis angeboten durch Anhörung des Kl...mehr

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zfs 10/2012, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen:

“… 3. Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. auch ein Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz gem. RS 1, RS 2 Ziff. 1 der “Versicherungsbedingungen Besonderer Teil – Rechtsschutz' der Bekl. i.V.m. dem geschlossenen Versicherungsvertrag zu. Die Bekl. muss sich zwar entgegen den Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung nicht die Anerkenntnisf...mehr

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zfs 10/2012, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Deutscher Anwaltverlag, 7. Auflage 2012, 976 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1176-6 Dieses Werk hat sich etabliert. Das bewährte Konzept ist für Anfänger und Profis eine unentbehrliche Fundgrube und Arbeitshilfe. Die vielen Tipps helfen bei der Bearbeitung der vielfach unterschätzten Verkehrsrechtsmandate im Strafrecht bzw. Ordnungswdrigkeitenrecht. Auch der "Gelegenheitsvert...mehr

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zfs 9/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Samstag, 29.9.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung/ 249,– EUR M...mehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Europäisches Verkehrsrecht

Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen Nach einem Bericht der Kommission haben mittlerweile bis auf Griechenland, Irland und Italien sämtliche EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates v. 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in ihr nationales Recht umgesetzt (Rats-Dok. 9015/1/12 REV 1...mehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Sanktionsrechtliche Halterhaftung in der Schweiz

Die Bundesversammlung der Schweiz hat beschlossen, für Verkehrsverstöße die Halterhaftung einzuführen. Art. 6 Abs. 5 des geänderten schweizerischen Ordnungsbußengesetzes v. 24.6.1970 bestimmt dazu folgendes: "Kann mit verhältnismäßigen Aufwand nicht festgestellt werden, wer der Fahrzeugführer ist, so ist die Buße vom Halter zu bezahlen, es sei denn, er macht im ordentlichen ...mehr

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zfs 9/2012, Deutscher Verkehrsgerichtstag

– Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V. (Hrsg): Festschrift zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2012, Luchterhand, 278 Seiten, zu bestellen beim Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag, service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de, gegen eine Schutzgebühr von 15 EUR, ISBN 978-3-472-08331-3 In seinem Überblick über einige organisatorische Fixpunkte kann Präsident Nehm ...mehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen

Nach einem Bericht der Kommission haben mittlerweile bis auf Griechenland, Irland und Italien sämtliche EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates v. 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in ihr nationales Recht umgesetzt (Rats-Dok. 9015/1/12 REV 1). In Deutschland erfolgte die Umsetzung des...mehr

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zfs 9/2012, Der Richtergehilfe

Der gerichtlich bestellte Sachverständige entscheidet Prozesse. Diese Aussage wird häufig dazu verwendet, dem Mandanten zu erklären, weshalb das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausgefallen ist. Bevor diese Erklärung achselzuckend abgegeben wird, sollte man sich jedoch fragen, ob bei dem "Beweis durch Sachverständige" die unter dieser Überschrift in der ZPO genannten Regeln ei...mehr

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zfs 9/2012, Kosten für ein Nachtragsgutachten

Hinweis Die Kosten für die Einholung von Ergänzungsgutachten nach Einwendungen des Haftpflichtversicherers darf der Geschädigte als erforderlich im Sinne von § 249 BGB ansehen (AG Nürnberg, Urt. v. 2.5.2008 – 34 C 1589/08; AG Augsburg, Urt. v. 8.1.2008 – 71 C 3079/07). Verweigert der Haftpflichtversicherer den vollständigen Ausgleich der privatgutachterlich festgestellten Sc...mehr

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zfs 8/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Ja...mehr

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zfs 8/2012, Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2012, Luchterhand, 2.846 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-08016-9 Beim Verkehrsrecht ist der Name Programm. Es ist immer in Bewegung, weswegen die Fachliteratur regelmäßiger zeitgemäßer Anpassung bedarf. Mit der 4. Auflage ist nun das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht von Himmelreich/Halm auf den Stand Nov...mehr

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zfs 8/2012, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden

Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Auflage 2012, Deutscher Anwaltverlag, 304 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1232-9 Der BGH mit seinen eigenen Worten, aber dieses Mal nicht in der Form eines Urteils, sondern vielmehr als Interpret der eigenen Urteile: Wolfgang Wellner, der den 6. Zivilsenat jahrelang geprägt hat, hat mit diesem übersichtlichen Buch eine "Mark...mehr

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zfs 8/2012, Einfahren und Anfahren – § 10 StVO

Hinweis Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Anfahrenden (KG, NZV 2008, 622; OLG München, NZV 1990, 394; OLG Köln, DAR 2006, 27; Quaisser, NJW-Spezial 2008, 745; Quaisser, NJW-Spezial 2012, 09). Hier...mehr

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zfs 8/2012, Das Abwesenheit... / G. Urteil ohne Entbindung und Urteil nach Entbindung

Die Entscheidung nach dem durchgeführten Termin, für welchen der Betroffene vom persönlichen Erscheinen entbunden worden ist – oder eben gerade nicht –, ist ebenfalls ein wiederkehrendes Sujet der obergerichtlichen Rechtsprechung. Gar nicht selten muss überhaupt darauf hingewiesen werden, dass – nach Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen – das Gericht bei Abw...mehr

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zfs 8/2012, Immer Ärger mit der MPU

Seit dem Chaos-Arbeitskreis auf dem 48. VGT in Goslar 2010, wo sich die in erdrückender Dominanz anwesenden Verkehrspsychologen unglaublich ungehörig verhalten haben, warten die Verkehrsjuristen darauf, dass die MPU-Psychologen zu Vernunft und Sachlichkeit zurückkehren und den Konsens mit diesen suchen. Schon auf dem VGT 2006 gab es einen Eklat: Wir Verkehrsjuristen hatten ge...mehr

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AGS 8/2012, Mehrere Angeleg... / 3 Anmerkung

Drei kleine Negerlein, die hatten einen Unfall; da kamen sie zur Versicherung, da war es nur noch einer. Mit ein wenig Humor lässt sich so das Regulierungsverhalten einiger Haftpflichtversicherer beschreiben, dem das AG Mülheim eine zutreffende, wenn auch etwas knapp begründete Absage erteilt hat. Auf Deutschlands Straßen geschieht es immer wieder: A, stolzer Halter und Fahrer ...mehr

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zfs 7/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltung im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge An...mehr

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zfs 7/2012, Gebührenklage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Angemessenheit einer Rahmengebühr in Bußgeld- und Strafsachen

Hinweis Die von dem Kläger geltend gemachte Gebühr ist der Höhe nach gerechtfertigt. Bei einer Rahmengebühr ist nach § 14 RVG zunächst zu ermitteln, welche Gebühr "angemessen" ist. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebühr ist die Mittelgebühr. Sodann müssen zur Bestimmung der Gebühren alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. Schneider/Wolf/Onderka, AnwK-R...mehr

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zfs 7/2012, Gewinnabschöpfung statt Bußgeld bei LKW

In den letzten Jahren hat sich bei vielen Bußgeldstellen und Gerichten die Ansicht verfestigt, dass man mit den Fahrerbußgeldern für Überladung oder für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten häufig den Falschen sanktioniert. Nachdem es offenbar zunehmend wünschenswert wurde, den Halter zu treffen, ist man nun allerorts dabei, das Instrument der Gewinnabschöpfung (§ 29a OWi...mehr

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zfs 6/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juli 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor der Universität Bielefeld, Bochum Ort: Berlin / Hotel Palace Datum: Samstag, ...mehr

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zfs 6/2012, Nachruf Dr. Georg Greißinger

Dr. Georg Greißinger, Foto: Andreas Burkhardt/Berlin Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht trauert um Dr. Georg Greißinger, der am Karfreitag, den 6.4.2012, im Alter von 78 Jahren verstorben ist. Dr. Georg Greißinger war von 1977 bis 1993 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins und war ab 1988 auch Vizepräsident des DAV. Er engagierte sich im DAV in verschiedenen Bereichen. Se...mehr

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zfs 6/2012, zfs Aktuell / Kostenfreier Zugang zum Archiv der zfs

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Deutsche Anwaltverlag bieten in Kooperation mit juris einen neuen Service an. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben zukünftig kostenfreien Zugang zum Archiv der zfs und können in den Volltexten aller Hefte seit 2002 kostenlos recherchieren und auf verlinkte Entscheidungen sowie auf verlinkte Gesetzestexte dir...mehr

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zfs 6/2012, Kfz-Schadensabr... / 1

Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden auf einen Blick in Form einer Kfz-Schadensabrechnungs-Übersicht 2012 soll dem Praktiker im Verkehrsrecht einen raschen Durchblick im "Dschungel" der einschlägigen BGH-Entscheidungen ermöglichen.mehr

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zfs 6/2012, Erlaubte Rechts... / 2 Aus den Gründen:

[5] "I. Das BG, dessen Urt. in juris veröffentlicht ist (LG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2011 – 4 S 278/10), hat die Aktivlegitimation der Kl. verneint, weil die Abtretung gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG unwirksam sei. Die Abtretung sei auf eine Tätigkeit der Kl. gerichtet, die eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstelle. Für die Erbr...mehr

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zfs 6/2012, Haftungsverteilung bei Kollision rückwärts ausparkender Fahrzeuge

Hinweis Zur Haftungsverteilung: Der Unfall hat sich ereignet, als beide Beteiligten auf einem Parkplatzgelände rückwärts ausgeparkt haben. Die Haftung ist daher hälftig zu teilen. Es kann dahinstehen, ob das Fahrzeug des Beklagten/Ihres VN im Zeitpunkt der Kollision bereits zum Stillstand gekommen bzw. ob es vollständig aus der Parklücke herausgefahren war. Entscheidend ist a...mehr

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zfs 6/2012, Nebeninterventi... / 2 Anmerkung:

Beim Verdacht der Unfallmanipulation durch Stellen eines Unfalls muss der Haftpflichtversicherer davon ausgehen, dass der angebliche Geschädigte und der angebliche Schädiger zum Nachteil der Haftpflichtversicherung zusammenarbeiten. Für den Haftpflichtversicherer begründet dies die Gefahr, dass er selbst als einfacher Streitgenosse Mitverklagter ist und so bei einer rechtskr...mehr

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zfs 6/2012, Beck/Berr, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht mit OWi-Verfahren im Ausland, 6. Aufl. 2012, 594 Seiten, C.F. Müller, 59,95 EUR, ISBN 978-3-8114-4461-4

Zutreffend stellen die Autoren fest, dass Mandate im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zu unterschätzen sind. Das vorliegende, nunmehr in der 6. Auflage erscheinende Kompendium, ist auf die Praxis zugeschnitten und soll die Mandatsbearbeitung erleichtern. Die Neuauflage berücksichtigt neue Messverfahren (z.B. ESO ES 3.0), aber auch neue Gesetze (IRG). Die Autoren Schäpe, K...mehr