Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen

Nach einem Bericht der Kommission haben mittlerweile bis auf Griechenland, Irland und Italien sämtliche EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates v. 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in ihr nationales Recht umgesetzt (Rats-Dok. 9015/1/12 REV 1). In Deutschland erfolgte die Umsetzung des...mehr

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zfs 9/2012, Der Richtergehilfe

Der gerichtlich bestellte Sachverständige entscheidet Prozesse. Diese Aussage wird häufig dazu verwendet, dem Mandanten zu erklären, weshalb das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausgefallen ist. Bevor diese Erklärung achselzuckend abgegeben wird, sollte man sich jedoch fragen, ob bei dem "Beweis durch Sachverständige" die unter dieser Überschrift in der ZPO genannten Regeln ei...mehr

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zfs 9/2012, Kosten für ein Nachtragsgutachten

Hinweis Die Kosten für die Einholung von Ergänzungsgutachten nach Einwendungen des Haftpflichtversicherers darf der Geschädigte als erforderlich im Sinne von § 249 BGB ansehen (AG Nürnberg, Urt. v. 2.5.2008 – 34 C 1589/08; AG Augsburg, Urt. v. 8.1.2008 – 71 C 3079/07). Verweigert der Haftpflichtversicherer den vollständigen Ausgleich der privatgutachterlich festgestellten Sc...mehr

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zfs 8/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Ja...mehr

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zfs 8/2012, Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2012, Luchterhand, 2.846 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-08016-9 Beim Verkehrsrecht ist der Name Programm. Es ist immer in Bewegung, weswegen die Fachliteratur regelmäßiger zeitgemäßer Anpassung bedarf. Mit der 4. Auflage ist nun das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht von Himmelreich/Halm auf den Stand Nov...mehr

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zfs 8/2012, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden

Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Auflage 2012, Deutscher Anwaltverlag, 304 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1232-9 Der BGH mit seinen eigenen Worten, aber dieses Mal nicht in der Form eines Urteils, sondern vielmehr als Interpret der eigenen Urteile: Wolfgang Wellner, der den 6. Zivilsenat jahrelang geprägt hat, hat mit diesem übersichtlichen Buch eine "Mark...mehr

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zfs 8/2012, Einfahren und Anfahren – § 10 StVO

Hinweis Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Anfahrenden (KG, NZV 2008, 622; OLG München, NZV 1990, 394; OLG Köln, DAR 2006, 27; Quaisser, NJW-Spezial 2008, 745; Quaisser, NJW-Spezial 2012, 09). Hier...mehr

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zfs 8/2012, Das Abwesenheit... / G. Urteil ohne Entbindung und Urteil nach Entbindung

Die Entscheidung nach dem durchgeführten Termin, für welchen der Betroffene vom persönlichen Erscheinen entbunden worden ist – oder eben gerade nicht –, ist ebenfalls ein wiederkehrendes Sujet der obergerichtlichen Rechtsprechung. Gar nicht selten muss überhaupt darauf hingewiesen werden, dass – nach Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen – das Gericht bei Abw...mehr

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zfs 8/2012, Immer Ärger mit der MPU

Seit dem Chaos-Arbeitskreis auf dem 48. VGT in Goslar 2010, wo sich die in erdrückender Dominanz anwesenden Verkehrspsychologen unglaublich ungehörig verhalten haben, warten die Verkehrsjuristen darauf, dass die MPU-Psychologen zu Vernunft und Sachlichkeit zurückkehren und den Konsens mit diesen suchen. Schon auf dem VGT 2006 gab es einen Eklat: Wir Verkehrsjuristen hatten ge...mehr

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AGS 8/2012, Mehrere Angeleg... / 3 Anmerkung

Drei kleine Negerlein, die hatten einen Unfall; da kamen sie zur Versicherung, da war es nur noch einer. Mit ein wenig Humor lässt sich so das Regulierungsverhalten einiger Haftpflichtversicherer beschreiben, dem das AG Mülheim eine zutreffende, wenn auch etwas knapp begründete Absage erteilt hat. Auf Deutschlands Straßen geschieht es immer wieder: A, stolzer Halter und Fahrer ...mehr

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zfs 7/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltung im September 2012 Thema: Unfallmedizin für Anwälte Referent: Dr. med. Raymond Best, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Arzt für Chirurgie, Universitätsklinikum Tübingen Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Dienstag, 4. September 2012, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr (4 Vortragsstunden) Gebühr: 95,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge An...mehr

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zfs 7/2012, Gebührenklage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Angemessenheit einer Rahmengebühr in Bußgeld- und Strafsachen

Hinweis Die von dem Kläger geltend gemachte Gebühr ist der Höhe nach gerechtfertigt. Bei einer Rahmengebühr ist nach § 14 RVG zunächst zu ermitteln, welche Gebühr "angemessen" ist. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebühr ist die Mittelgebühr. Sodann müssen zur Bestimmung der Gebühren alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. Schneider/Wolf/Onderka, AnwK-R...mehr

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zfs 7/2012, Gewinnabschöpfung statt Bußgeld bei LKW

In den letzten Jahren hat sich bei vielen Bußgeldstellen und Gerichten die Ansicht verfestigt, dass man mit den Fahrerbußgeldern für Überladung oder für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten häufig den Falschen sanktioniert. Nachdem es offenbar zunehmend wünschenswert wurde, den Halter zu treffen, ist man nun allerorts dabei, das Instrument der Gewinnabschöpfung (§ 29a OWi...mehr

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zfs 6/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juli 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor der Universität Bielefeld, Bochum Ort: Berlin / Hotel Palace Datum: Samstag, ...mehr

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zfs 6/2012, Nachruf Dr. Georg Greißinger

Dr. Georg Greißinger, Foto: Andreas Burkhardt/Berlin Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht trauert um Dr. Georg Greißinger, der am Karfreitag, den 6.4.2012, im Alter von 78 Jahren verstorben ist. Dr. Georg Greißinger war von 1977 bis 1993 im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins und war ab 1988 auch Vizepräsident des DAV. Er engagierte sich im DAV in verschiedenen Bereichen. Se...mehr

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zfs 6/2012, zfs Aktuell / Kostenfreier Zugang zum Archiv der zfs

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Deutsche Anwaltverlag bieten in Kooperation mit juris einen neuen Service an. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben zukünftig kostenfreien Zugang zum Archiv der zfs und können in den Volltexten aller Hefte seit 2002 kostenlos recherchieren und auf verlinkte Entscheidungen sowie auf verlinkte Gesetzestexte dir...mehr

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zfs 6/2012, Kfz-Schadensabr... / 1

Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden auf einen Blick in Form einer Kfz-Schadensabrechnungs-Übersicht 2012 soll dem Praktiker im Verkehrsrecht einen raschen Durchblick im "Dschungel" der einschlägigen BGH-Entscheidungen ermöglichen.mehr

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zfs 6/2012, Haftungsverteilung bei Kollision rückwärts ausparkender Fahrzeuge

Hinweis Zur Haftungsverteilung: Der Unfall hat sich ereignet, als beide Beteiligten auf einem Parkplatzgelände rückwärts ausgeparkt haben. Die Haftung ist daher hälftig zu teilen. Es kann dahinstehen, ob das Fahrzeug des Beklagten/Ihres VN im Zeitpunkt der Kollision bereits zum Stillstand gekommen bzw. ob es vollständig aus der Parklücke herausgefahren war. Entscheidend ist a...mehr

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zfs 6/2012, Nebeninterventi... / 2 Anmerkung:

Beim Verdacht der Unfallmanipulation durch Stellen eines Unfalls muss der Haftpflichtversicherer davon ausgehen, dass der angebliche Geschädigte und der angebliche Schädiger zum Nachteil der Haftpflichtversicherung zusammenarbeiten. Für den Haftpflichtversicherer begründet dies die Gefahr, dass er selbst als einfacher Streitgenosse Mitverklagter ist und so bei einer rechtskr...mehr

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zfs 6/2012, Erlaubte Rechts... / 2 Aus den Gründen:

[5] "I. Das BG, dessen Urt. in juris veröffentlicht ist (LG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2011 – 4 S 278/10), hat die Aktivlegitimation der Kl. verneint, weil die Abtretung gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG unwirksam sei. Die Abtretung sei auf eine Tätigkeit der Kl. gerichtet, die eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstelle. Für die Erbr...mehr

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zfs 6/2012, Beck/Berr, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht mit OWi-Verfahren im Ausland, 6. Aufl. 2012, 594 Seiten, C.F. Müller, 59,95 EUR, ISBN 978-3-8114-4461-4

Zutreffend stellen die Autoren fest, dass Mandate im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zu unterschätzen sind. Das vorliegende, nunmehr in der 6. Auflage erscheinende Kompendium, ist auf die Praxis zugeschnitten und soll die Mandatsbearbeitung erleichtern. Die Neuauflage berücksichtigt neue Messverfahren (z.B. ESO ES 3.0), aber auch neue Gesetze (IRG). Die Autoren Schäpe, K...mehr

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zfs 6/2012, Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, C.H. Beck, 1462 Seiten, 85 EUR, ISBN 978-3-406-62770-5

Im üblichen Turnus von zwei Jahren ist das Werk auf dem Stand vom 1.10.2011 aktualisiert worden. Die Kommentierung der StVO, der §§ 1–30c StVG, §§ 44, 69, 69a, 142, 315b, 315c, 316, 323a StGB, §§ 81a, 111a StPO, §§ 249–254, 842–844, 846, 847, 849 BGB, §§ 81, 86, 103 VVG nimmt alle neuen Novellen sowie gegenstandsnahe Rechtsprechung und Literatur auf. Im Anhang sind in Auszüg...mehr

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zfs 5/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart Airport Messe Datum: Samstag, 23.6.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulas...mehr

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zfs 5/2012, Balke/Reisert/Quarch: Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage 2012, Nomos, 421 Seiten 49 EUR, ISBN 978-3-8329-4067-6

Mittlerweile gibt es zahlreiche (Hand-)Bücher zur Unfallregulierung. Auch im Nomos-Verlag erscheint nun in der ersten Auflage das vorliegende Kompendium, welches sich in die Palette von Regulierungsbücher einreiht und ab sofort auf dem Markt zu positionieren versucht. Das Werk erscheint in der Reihe "NomosAnwalt", woran die Zielgruppe schon deutlich erkennbar ist. Das Werk wu...mehr

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zfs 5/2012, Mediation im Schadens- und Versicherungsrecht

Die Mediation ist in aller Munde. Wie vieles schwappt auch diese Welle aus den USA herüber. Da dort auf 100.000 Einwohner nur 6 Richter – in Deutschland sind es 26 – kommen, hat sie schon deshalb einen anderen Stellenwert. Da an die ohnehin nicht besonders üppig ausgestalteten Justizhaushalte die Axt des Sparzwangs angelegt wird, liegt es nahe, dass auch in unserem Justizsys...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einstufung eines fünfsitzigen Pickup Dodge RAM 2500 als Pkw

Leitsatz Unabhängig von der Einstufung eines Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs nach Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt maßgebend, wie dieses nach seiner Bauart und Ausstattung vom Hersteller konzipiert ist; vgl. § 2 Abs. 2a KraftStG. Bei einem nach diesen Kriterien als Pkw eingestuften Fahrz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wirkung einer Insolvenzeröffnung auf die Festsetzung und Erhebung der regelmäßig im Voraus zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer.

Leitsatz In Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug Teil der Insolvenzmasse (§ 35 Insolvenzordnung [1]) ist, setzt die Finanzverwaltung die Kraftfahrzeugsteuer zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) fest; auf diesen ist nach § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Vermögen des Insolvenzschuldners übergegangen. D...mehr

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zfs 3/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen, Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor, Universität Bielefeld, Bochum Ort: Hannover/Andor Plaza Hotel Datum: Samsta...mehr

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zfs 3/2012, Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht (Teil 2)1 Fortsetzung des Beitrags, erschienen in zfs 2012, 64 ff.

II. Voraussetzungen des Anscheinsbeweises c) Keine Zweifel an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs bestanden dagegen in einem Fall, in dem der Beklagte in den frühen Morgenstunden aus unbekanntem Grund die Kontrolle über den Wagen verlor, von der Fahrbahn abkam und gegen eine Leitplanke geriet. Hier waren keine Umstände des Unfallereignisses bekannt, die gegen d...mehr

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zfs 3/2012, Prof. Dr. Dencker wird siebzig

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gratuliert Prof. Dr. Dencker herzlich zu seinem siebzigsten Geburtstag. Der siebzigste Geburtstag stellt sicherlich ein Datum dar, an dem man auch Rückschau halten darf. Prof. Dr. Dencker war lange Jahre in Münster als Prof. für Strafrecht, Strafprozessrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten tätig. Dabei hat er sich nicht nur dogmatische...mehr

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zfs 3/2012, Erhalt der Deckungszusage des Rechtschutzversicherers bei drohender Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

Hinweis Die Beschuldigte hat darüber hinaus (lediglich) nachweisbar fahrlässig gehandelt. Fahrlässigkeit ist in Fällen der Alkoholfahrt grundsätzlich zu bejahen. Dagegen müssen für die Annahme von Vorsatz jedoch besondere Umstände hinzukommen, die n i c h t alleine aus der vorliegenden Alkoholkonzentration geschlossen werden dürfen. Auch zahlreiche Oberlandesgerichte bestätige...mehr

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zfs 2/2012, Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht (Teil 1)1 Vortrag, gehalten am 15.10.2011 vor der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Homburg/Saar. Die Vortragsfassung wurde weitgehend beibehalten.

Einführung Der Anscheinsbeweis hat bereits eine lange Tradition. Er wurde vom Reichsgericht entwickelt[2] und ist inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt.[3] Gleichwohl ist er, wie Musielak bereits im Jahre 1975 bemerkte, eine schillernde Erscheinung,[4] um die sich zahlreiche Fragen ranken. Die Problematik wird durch das folgende einfache Beispiel verdeutlicht: Angenommen, ...mehr

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zfs 2/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2012 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Samstag, 3. März 2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebüh...mehr

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zfs 2/2012, Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Hinweis Die Beklagten haben auch die der Klagepartei im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Kaskoversicherers entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Mit dem als Anlage K (lfd. Ziff.) beigefügten Schreiben vom (tt.mm.jj) hat die beklagte Versicherung die Regulierung des der Klagepartei entstandenen Fahrzeugschaden abgelehnt. Dies stellt eine ernsthafte und endgültige Leis...mehr

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zfs 2/2012, Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung

Die Bedeutung des Sachverständigen in der Kfz-Regulierung wird deutlich, wenn betrachtet wird, welche Anstrengungen im Rahmen des Unfallmanagements eintrittspflichtige Versicherungen unternehmen, um zu verhindern, dass der Geschädigte einen solchen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Er ist es, der einen Großteil des Sachschadens bestimmt und damit errechnet, was dem G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2012, Ausblick Verkehrsrecht 2012

Das neue Jahr geht schon einmal gut los: Diejenigen Leser, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sind, halten die erste Ausgabe der zfs in Händen, die aus Mitgliedsbeiträgen gezahlt wird. Jedes Mitglied erhält monatlich die zfs, die damit die auflagenstärkste verkehrsrechtliche Fachzeitschrift ist. Die Herausgeber und Schriftleiter werden weiterhin für praxisb...mehr

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zfs 12/2011, Freie zfs für alle Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht

Liebe Leser der zfs, es ist nicht oft möglich, gute Entwicklungen zu verkünden, die sicher eintreten. Für den Jahreswechsel auf 2012 hat der Geschäftsführende Ausschuss der ARGE Verkehrsrecht diese Gelegenheit: Ab dem kommenden Jahr wird die zfs jedem Mitglied der ARGE Verkehrsrecht kostenlos zur Verfügung gestellt! Wer als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bis jetzt Abonnent ...mehr

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zfs 12/2011, Rechtsprechung... / Europäisches Verkehrsrecht

Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen Am 6.11.2011 ist die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.10.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte in Kraft getreten (ABl 2011, L 288/1). Die Mitgliedstaa...mehr

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zfs 04/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2012 Thema: Technisches Fachwissen für den Verkehrsrechtsanwalt Referenten: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken, Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfallda...mehr

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zfs 12/2011, Alfred Fleischmann – der ungekrönte Papst des Verkehrsrechts – ist verstorben

Am 23.11.2011 verstarb im Alter von 81 Jahren der von Richard Spiegel als der "ungekrönte Papst des Verkehrshaftpflicht- und Verkehrsversicherungsrechts" geadelte Alfred Fleischmann. Der Versuch, die zahlreichen Verdienste des Verstorbenen in einem Editorial zusammenzufassen, würde dessen Umfang sprengen. Alfred Fleischmann war einer der bekanntesten Verkehrsrechtsanwälte Deut...mehr

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zfs 04/2012, Nachruf Michael Bücken

"Lieber Jörg, ich muss dir leider mitteilen, dass Michael gestern verstorben ist!" Diese unfassbaren Worte von Elisabeth Bücken treffen mich wie ein Schlag. Es ist der Nachmittag am Rosenmontag, die Stimmung war bestens und jetzt wird plötzlich wieder deutlich, wie nah Freud und Leid nebeneinander liegen. Michael wurde durch einen plötzlichen Herztod aus unseren Reihen geris...mehr

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zfs 1/2012, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2012, 30. Auflage 2012, 708 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-117-3, 99 EUR

Es wird kaum ohne gehen: In der 30. Auflage 2012 haben Richter am BGH Wolfgang Wellner und Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker die Autorenschaft dieses Standardwerkes für die Bemessung von Schmerzensgeld übernommen. Deutliche Veränderungen des Werkes sind bis dato nicht zu ersehen. Dies wird sich sicherlich erst in der Folge dem Praktiker aufdrängen. Neu sind etwa 200 Urteile (30 ...mehr

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zfs 04/2012, Die Entwicklun... / A. Einleitung

Das Reiserecht mag zwar nicht zu den klassischen Kernbereichen des Verkehrsrechts zählen, dennoch wird sich die Mehrzahl der im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sicherlich des Öfteren mit reiserechtlichen Problemen zu befassen haben. Schnittstellen bestehen beispielsweise auch zwischen Reiserecht und Schadensrecht, insbesondere im Bereich der rechtli...mehr

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zfs 12/2011, Schadensersatz... / 2. Polizeiliche Unfallaufnahme

Nach Art. 44 des Verkehrsrechts[11] und Art. 16 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherungen[12] ist jeder Unfall der Polizei zu melden, bei dem es zu einem Personenschaden gekommen ist oder die Begehung einer Straftat vermutet wird (z.B. Trunkenheit am Steuer). Anderenfalls braucht der Unfall nicht der Polizei gemeldet zu werden, falls die Beteiligten untereinander kläre...mehr

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zfs 12/2011, Rechtsprechung... / Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen

Am 6.11.2011 ist die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.10.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte in Kraft getreten (ABl 2011, L 288/1). Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 7.11.2013 umsetzen (Artikel 12 Abs. 1 der Richtlini...mehr

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zfs 04/2012, Über den Sinn ... / III.

Weil es bei den Kfz-Unfällen um Massengeschehen geht, das man statistisch ordnen, typisieren und programmieren kann, konkurrieren seit mindestens einem Vierteljahrhundert bei uns auch Quotentabellen zur Halterhaftung nach § 17 StVG.[8] Sie sollen die Schadensabwicklung leichter, schneller, berechenbarer und natürlich auch gerechter machen. In erster Linie sind sie erstellt z...mehr

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zfs 04/2012, Die Entwicklun... / F. Ausblick

Nicht nur in Anbetracht der dargestellten Vorlagebeschlüsse ist auch im Jahr 2012 mit grundlegenden Gerichtsentscheidungen zum Reiserecht zu rechnen. Außerdem steht voraussichtlich eine Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs bevor. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisherigen Beschränkungen im Fernbuslinienverkehr weitgehend aufgehoben werden.[48] Die im sog....mehr

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zfs 12/2011, Ersatz der Sac... / 3 Anmerkung:

Grds. kann der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Erstattung der Sachverständigenkosten auch zur Feststellung der Schadenshöhe verlangen (vgl. BGH NJW 1974, 34; BGH NJW-RR 1989, 953, 956; AG Nürnberg zfs 2009, 149, 150; Wortmann, zfs 1999, 1 f.). 1) Lediglich in Ausnahmefällen kann die Beauftragung eines Sachverständigen nicht erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. ...mehr

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zfs 04/2012, Grobe Fahrläss... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Dortmund zeigt sehr schön auf, dass im Bereich der Sachversicherung bei einem sog. "Altvertrag" bei einer klassischen Obliegenheitsverletzung auch ohne eine wirksame Umstellung der Versicherungsbedingungen eine Leistungsfreiheit des VR bei einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des VN erfolgen kann. 1. Die Grundsatzproblematik Die bei Altverträgen zum Ze...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr