Prof. Dr. Seier von der Universität zu Köln hat ein bewusst knapp gehaltenes Buch zur Verteidigung in Straßenverkehrssachen – insbesondere für Berufsanfänger – zusammengestellt. Der Stand der Rechtsprechung ist bis Mitte 2011 festgehalten. Das Werk entspringt einem Skript, das für die Fachanwaltsausbildung für Strafrecht verwendet wird. Leider beschreibt dies die damit verbundenen Lücken. Denn man merkt dem Universitätsprofessor an, dass er eben kein Praktiker – wie beispielsweise Gebhardt – ist und sein kann. Beispielhaft sind dabei die Ausführungen zu den Besonderheiten der Mandatsübernahme. Hier muss klar werden, dass Fahrer und Halter nicht zusammen vertreten werden dürfen. Der Umstand des möglichen Parteiverrats muss angesprochen werden.

Zu wünschen wären kurze Hinweise für Verteidigungsansätze beispielsweise bei Kausalitäts- oder Vorsatzfragen, die dann mit Beispielen illustriert werden können. Gerade bei den Ausführungen zum Regelfahrverbot wären Hinweise hilfreich, wie die besonderen Umstände, die ein Absehen vom Fahrverbot begründen könnten, aussehen mögen. Insofern fällt auch auf, dass auf die hilfreichen Beispielslisten auf der Webseite von Burhoff leider nicht verwiesen worden ist, was für den Praktiker sicherlich eine gute Informationsquelle darstellen wird.

Dennoch sieht man die theoretische Unterfütterung der anwaltlichen Verteidigung in dem Werk kompakt dargestellt. Sie ist ansprechend präsentiert mit Übersichten wie zur Trunkenheit im Verkehr oder im Bereich der Rückrechnung und den Ahndungsgrundlagen von Ordnungswidrigkeiten (Rn 215). Der Autor bietet Hinweise zum weiteren Recherchieren in einem umfangreichen – immerhin 600 auf gut 90 Seiten – Fußnotenapparat an, was die weitere Beschäftigung mit dem Einzelfall erleichtern wird. Der Schreibstil ist flüssig und ohne wissenschaftliche Angebereien. Ob damit das Ziel, den Anwaltsstart zu erleichtern, erreicht werden kann, ist angesichts des lediglich auf der theoretischen Ebene gebliebenen Werkes allerdings zu bezweifeln.

Autor: Gesine Reisert

RAin Gesine Reisert, FAin für Strafrecht und FAin für Verkehrsrecht, Berlin

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